Mietnachforderung wg. Euro-Umstellung

15. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
baadbooy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietnachforderung wg. Euro-Umstellung

Guten Tag zusammen,

ich beschäftige mich momentan mit einem Fall meiner Schwägerin.

Sie hat seit 1997 in einer Wohnung gewohnt, aus der Sie Ende Oktober 2014 ausgezogen ist.
Natürlich hat Sie fristgemäß gekündigt und die monatliche Miete wurde stets bezahlt.

Die eigentliche Vermieterin ist vor ca. 2 Jahren verstorben. Mittlerweile wird der Nachlass durch die Tochter verwaltet.

Nun erhält meine Schwägerin ein Schreiben von der Tochter, also der neuen Vermietern, die sinngemäß wiedergebe:
„im Rahmen Ihres Auszugs nehme ich nun erstmals Ihren damaligen Mietvertrag in die Hand"
„scheinbar ist Ihnen bei der Euroumstellung ein Fehler unterlaufen und Sie zahlen seither jeden Monat 25,57 Euro zu wenig"
„da der Großteil schon verjährt ist, kann ich lediglich die Beträge seit 2011 nachfordern"
„bitte zahlen Sie für 2011 (12 * 25,57) 306,84 Euro, für 2012 306,84 Euro, für 2013 306,84 Euro und 2014 entsprechen für die bewohnten Monate"
„bitte teilen Sie mir spätestens bis zum 23.12.2014 schriftlich mit, ob ich die Beträge, zumindest den Betrag für 2011 aus der Kaution entnehmen soll. Um die Verjährung des Betrages für 2011 zu verhindern, muss ich sonst noch dieses Jahr ein Mahnbescheid beim Gericht beantragen. Ich hoffe natürlich, dass es nicht dazu kommt."

Dies ist so dreist und unverschämt, dass ich ihr, in Vertretung meiner Schwägerin die Stirn bieten möchte.
Ich habe schon fleißig gelesen, recherchiert, gegoogled, etc. Nun möchte ich euren Rat.

Ich habe meine Schwägerin nun dazu verdonnert, mir alle Unterlagen rauszusuchen, die sie jemals von der Vermieterin erhalten hat.
Ich hoffe, dass es mal ein Schreiben gegeben hat, wo die Vermieterin die zukünftige Miete in Euro angibt und sich eventuell verrechnet hat. Die Wahrscheinlichkeit ist natürlich eher gering.
Weiterhin ist es doch denkbar und nicht auszuschließen, dass dieser Betrag von der Vermieterin vielleicht mal mündlich genannt wurde, da dieser Betrag über die nächsten 12 Jahre nie beanstandet wurde?
Die Zahlung eines Betrages, Monat für Monat, über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren sollte doch auch zu einer stillschweigenden Vereinbarung geführt haben, oder?
Des Weiteren spricht doch auch der Gedanke des Vertrauensschutzes dafür?

Vielleicht hilft ein Telefonat etwas mehr, als ewige Texte und Sätze.
Daher habe ich überlegt, ob ich die Dame tatsächlich mal anrufe und versuche mit ihr ein freundliches Telefonat zu führen.
Ich sehe hierbei ein Problem: Die Nachweisbarkeit des gesprochenen Gespräches. Ich finde es daher sinnvoller, alles schriftlich niederzuschreiben, wegen der späteren Nachweisbarkeit.
Was haltet ihr hiervon?

Da meine Schwägerin Witwe geworden ist und eine 3-jährige Tochter hat, ist sie momentan auf Sozialhilfe angewiesen. Können wir davon ausgehen, dass sie im Fall eines Rechtsstreites Prozesskostenhilfe bekäme?

Wie kann ich nun der Vermieterin, unter Einhaltung der von Ihr genannten Frist antworten?
Möglichst sachlich, vor allem bestimmt.

Herzlichen Dank und beste Grüße!


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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

1. Schon mal nachgerechnet, ob das denn auch stimmt?
2. Wer hat denn den Betrag umgerechnet? Wie kam die Mieterin zu dem Betrag? Da hst Du ja schon Nachforschungen eingeleitet.
3. Verjährung käme zwar nicht in Betracht, aber Verwirkung.
Die Schlampigkeit der jetzigen Vermieterin in eigenen Sachen (Mietvertrag nicht lesen) wäre da schon eine schlechte Ausgangslage.
4. Spricht die 12jährige widerspruchslose Zahlung von Betrag X tatsächlich dafür, das der Vermieter mit dem Mieter einen neuen Mietzins ausgehandelt hat.
5. Wenn die Frau "vom Amt" lebt und unterhalb der Pfändungsfreigrenze ist und sich das vermutlich nicht mehr ändern wird, könnte man die Vermieterin darauf hinweisen (und notfalls belegen), das sie hier aufgrund der aussichtslosigkeit der Beitreibung hier nur Geld verbrennt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Hi,

die die jetzige Vermiterin als Erbin den den Mietvertrag eingetreten ist, ist Sie auch an sämtliche Rechte und Pflichten gebunden. Sprich da die alte VM die Minderzahlung nie beanstandet hat (vorausgesetzt hier kam wirklich keine Beanstandung, bitte nachforschen), dürfte man hier von einem "stillschweigenen Einverständniss" ausgehen, was höchstwarscheinlich auch von der neuen VM anerkannt werden müsste.

ich empfehle dir mal ein paar Euro für eine Rechtsberatung auszugeben, sehe deine Chancen als nicht so schlecht an.

PS: Wenn du Kontakt mit VM hast, NUR schriftlich und nachweisbar der Zustellung.

Viel Glück

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#3
 Von 
baadbooy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

besten Dank für die Antwort und die Mühe.

Noch weiß ich es nicht, wer diesen Betrag umgerechnet hat bzw. wie es dazu kam.
Im besten Falle finde ich ein Schriftstück. Ansonsten ist dies ohnehin irrelevant.

Ebenfalls werde ich nochmals nachrechnen, ob es tatsächlich eine Differenz gab, sobald mir die Unterlagen vorliegen.
Ich gehe aber davon aus, dass es eine Differenz gegeben haben muss, da sie diese ja auch nachweisen können muss.

Nichtsdestotrotz möchte ich gerne wissen, wie es rechtlich um diese Forderung nach dieser langen Zeit steht?
Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen, Paragraphen? Gibt es vergleichbare Gerichtsurteile auf die wir uns stützen können?

Ich freue mich über weiteren Rat bzw. Meinungen.

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#4
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Eine Beratung kann lediglich erfolgen, wenn folgende Grundlagen zur Verfügung stehen:
1. Miete lt. Mietvertrag umgerechnet in Euro
2. Überweisung lt. Bankauszug

Die Behauptung der neuen VM ist recht kühn, denn wenn dieser Betrag jahrelang ohne Beanstandung gezahlt wurde, wer sagt denn, das es sich nicht um eine mündlich ausgehandelte, neue Miete handeln könnte, wenn keine Schriftstücke vorhanden sind.
Tatsächlich meine ich mich erinnern zu können, dass die Euro-Zahlungen bei den Banken automatisch umgestellt wurden. Kann es denn sein, dass hier monatliche Mietüberweisungen per Hand ausgestellt wurden ohne Dauerauftrag?
Ich sag mal so: beweispflichtig ist der, der die Forderung aufstellt.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Ich sag mal so: beweispflichtig ist der, der die Forderung aufstellt.

Die Frage ist: beweispflichtig wofür? Doch nur dafür, dass die Forderung lt. Aktenlage berechtigt ist. Und davon gehe ich aus.
Wenn die Mieterin behauptet die Vermieterin sei damit einverstanden gewesen, wird sie das beweisen müssen.
Eine stillschweigende Übereinkunft/Vertragsänderung wird man auch irgendwie beweisen müssen.
Wenn jemand z.B. jahrelang unberechtigt einen Stellplatz nutzt, bedeutet das auch nicht automatisch, dass dieser Stellplatz mitvermietet wurde, bzw. irgendwann als mitvermietet gilt.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

1. Hat man für die Miete einen Dauerauftrag, so wurde damals bei der Euroumstellung die Daueraufträge durch die Bank geändert.
2. Selbst meine damaligen privaten Vermieter haben es geschafft ein Schreiben aufzusetzen, um die Mietforderung in Euro auszuweisen. (sollte man sich dabei "vertippt" haben, so ist die Forderung in diesem Schreiben doch gültig, auch wenn das jahrelang nicht auffallen sollte)

Zudem ist die Konstellation insofern schwierig, da schlecht beweisbar ist, welche Nebenabsprachen möglicherweise zwischen dem verstorbenen Ehemann und der verstorbenen Vermieterin bestanden haben könnten.



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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6443 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
scheinbar ist Ihnen bei der Euroumstellung ein Fehler unterlaufen und Sie zahlen seither jeden Monat 25,57 Euro zu wenig"

Dieser Satz und die folgende Berechnung sagt mir, dass es demnach seit 2002 keine Mieterhöhung geben hat.
Denn bei einer Mieterhöhung wäre ja sicher ein neuer Betrag in € gefordert worden.

Wenn die Umrechnung wie behauptet falsch sein sollte, könnte man dies doch leicht prüfen.
Ich wundere mich schon, dass der Fragesteller nicht einfach sagt, wie hoch die Miete im Dez. 2001 in DM war und in welcher Höhe die Miete ab Jan. 2002 gezahlt wurde.
Durch diese Angaben würde man schnell feststellen können, ob es zu einem Fehler gekommen ist.

Welche Konsequenzen sich dann daraus ergeben, dass der Vermieter den neuen Betrag unkommentiert hingenommen hat, ist dann ein anderes Thema.

Wenn für die Miethöhe ab 1.1.2002 ein neuer Betrag vereinbart wurde, ist auch die Frage unvermeidlich, warum die Miethöhe damals ermäßigt wurde. Denn der neue Betrag soll ja unter dem Betrag liegen, der sich bei einer richtigen Umstellung ergeben hätte.
Einen Grund für diese Ermäßigung sollte der Mieter schon nennen können.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#8
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
... sollte man sich dabei "vertippt" haben, so ist die Forderung in diesem Schreiben doch gültig, auch wenn das jahrelang nicht auffallen sollte

von SueCologne am 15.12.2014 13:58


Da habe ich aber erhebliche Zweifel...
Man wird dem Vermieter kaum unterstellen können, dass er durch die reine Umrechnung einen Willen zur Änderung des Mietvertrags erklärt hätte und ohne Willenserklärung gibt es nun mal keinen Vertrag bzw. keine Änderung eines bestehenden Vertrags.
Der Mieter schuldet die vereinbarte Miete. Wenn die Vereinbarung auf DM lautet, wird der Mieter selbst für die korrekte Umrechnung auf Euro verantwortlich sein.

-- Editiert RMHV am 15.12.2014 15:29

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
redwood123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 32x hilfreich)

quote:
„scheinbar ist Ihnen bei der Euroumstellung ein Fehler unterlaufen und Sie zahlen seither jeden Monat 25,57 Euro zu wenig"


Die angesprochene Euro-Umstellung war 2002. Jetzt fällt der Vermieterung die zu niedrige Mietzahlung 12 Jahre später auf??

Das glaube ich kaum.
Ich würde behaupten, die Schwägerin hätte die neue Mietzahlung in Euro mit der Vermieterung 2002 neu ausgehandelt und 12 Jahre lang (!) auch nie beanstandet.
Auch mündliche Absprachen sind rechtsgültig.

Den Beweis des Gegenteils müsste die Vermieterin vor Gericht erbringen.

-- Editiert redwood123 am 15.12.2014 20:20

-- Editiert redwood123 am 15.12.2014 20:20

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Die angesprochene Euro-Umstellung war 2002. Jetzt fällt der Vermieterung die zu niedrige Mietzahlung 12 Jahre später auf??

Die ehemalige Vermieterin hat das scheinbar sehr entspannt gesehen. Schliesslich hat sie auch die Miete nie, oder zumindest seit Umstellung, nicht erhöht. Also 12-17 Jahre nicht. Und das sagt schon viel.

quote:
Ich würde behaupten, die Schwägerin hätte die neue Mietzahlung in Euro mit der Vermieterung 2002 neu ausgehandelt und 12 Jahre lang (!) auch nie beanstandet.
Auch mündliche Absprachen sind rechtsgültig.

Den Beweis des Gegenteils müsste die Vermieterin vor Gericht erbringen.

Wie will man beweisen irgendetwas nie gesagt zu haben? Dazu bräuchte man einen Bodyguard, der 24/7 um einen herum ist oder einen siamesischen Zwilling.
Der Vermieter hat den Beweis, nämlich die Vereinbarung über eine Miete in Höhe von xxx. Behauptet der Mieter das Gegenteil, dann muss er das beweisen.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "baadbooy"

die Mietzahlungen wurden, angesichts, der Euro-Umstellung von der Bank des/r Mieters/in automatisch in Euro umgerechnet (bei Daueraufträgen). Eine Mieterhöhung hätte dem/der Mieter/in, nachweislich, zugegangen sein müssen, um das jetzige Vorgehen zu begründen. Ohne Zugang eines entsprechenden Schreibens, kann der/die Mieter/in keine Kenntnis von einer Mieterhöhung erlangt haben.

MfG, soso55

Menschliche Meinung

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eine Mieterhöhung hätte dem/der Mieter/in, nachweislich, zugegangen sein müssen, um das jetzige Vorgehen zu begründen. <hr size=1 noshade>

Es geht nicht um einen Mieterhöhung, es geht um einen falsch umgerechneten DM Betrag.

Und solange baadbooy die Unterlagen zum prüfen nicht hat, muss man mal warten ob ein Fehler vorliegt und wer den verursacht hat.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Wobei sich mir hier noch eine Frage stellt:
War der Vermieter bei der Euroumstellung verpflichtet seinen Mietern die neue Miethöhe in Euro mitzuteilen, oder war es Pflicht des Mieters den alten DM-Betrag in Euro umzurechnen?
Zur Zeit ist es mit der Umstellung auf IBAN doch ähnlich. Da müsste man meines Wissens nach als Vermieter den Mietern doch theoretisch auch die "neue" Bankverbindung mitteilen.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Dies ist so dreist und unverschämt, dass ich ihr, in Vertretung meiner Schwägerin die Stirn bieten möchte.

Mal unter der Voraussetzung, dass die Angaben der Vermieterin korrekt sind und tatsächlich zu wenig bezahlt wurde: Was in aller Welt ist daran dreist oder unverschämt?

Deine Schwägerin hätte in dem Fall weniger Miete als vereinbart bezahlt und die Vermieterin will nichts anderes als das was ihr vertraglich zusteht. Sie ist sogar noch so freundlich, gleich die Verjährung zu berücksichtigen, was sie nicht hätte machen müssen. Da hätte sie abwarten können, ob Deine Schwägerin auf die Idee kommt. Verjährte Forderungen können nämlich selbstverständlich noch eingefordert werden, nur ist das nicht mehr gerichtlich durchsetzbar.

Dazu fordert sie noch nicht mal Zinsen, was ihr zwefelsohne zustehen würde.

Und nicht zuletzt scheint hier über mehr als ein Jahrzehnt keine Mieterhöhung stattgefunden zu haben, während rein statistisch die Mieten von 2001 bis 2013 um ca. 20% gestiegen sind.

Insgesamt hat man sich also durch das Verhalten des Vermieters einige tausend Euro gespart, von denen nun knapp über ca. 1.200 € zurückgefordert werden. War für Deine Schwägerin also ein gutes Geschäft.

Wenn ich das mal lösgelöst von der rechtlichen Schiene aus moralischer Sicht betrachte, dann ist eher Dein Verhalten, nun mit allen Mittel diese Zahlung vermeiden zu wollen, als "dreist und unverschämt" anzusehen.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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