Mietminderung/Wer kommt für Unterbringung der Möbel auf

5. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Max4488
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung/Wer kommt für Unterbringung der Möbel auf

Hallo zusammen,

Kurz zur Vorgeschichte:

Ich und mein Mitbewohnwr hatten einen Wasserschaden in unserer Wohnung. Nachdem es im Endeffekt über einen Monat gedauert hat bis eine Firma kam um den Schaden zu beheben, wurden zunächst Trocknungsgeräte aufgestellt um den Boden zu trocknen, was im Endeffekt wieder ca einen Monat gedauert hat. Die Möbel standen währendessen weiterhin in der Wohnung. Anschließend kam eine Firma um die Wohnung zu reparieren. Der komplette Boden musste ausgetauscht werden, die Wände mussten neu tapeziert werden. Mit dieser Firma wurde zunächst vereinbart, dass die Möbel usw in einen Raum gestellt werden, zuerst die hinteren Räume komplett renoviert werden, wenn diese fertig sind die Möbel dann in diese fertig renovierten Räume gestellt werden und dann die restlichen Räume renoviert werden. Das Möbel umstellen sollten ich und mein Motbewohner erledigen, dem haben wir auch zugestimmt. Nach Beginn der Arbeiten mussten wir feststellen, dass die Arbeiter die Möbel selbst umgeräumt haben und slle Räume gleichzeitig renovierten. Wir dachten uns na gut, wenn sie das möchten....

Die ganze Aktion hat im Endeffekt 3 Monate (Mai-Juli) gedauert bis die Wohnung wieder einigermaßen bewohnbar war (Bis die Küche wieder eingebaut wurde vergingen 3 Wochen, die Hälfte der Steckdosen waren nicht installiert, 3 von 6 Türen schliffen bzw gingen nicht zu).

Aufgrund dessen stand es uns zu keine Miete zu überweisen, da die Wohnung nicht nutzbar war. Da wir beide die Vermieterin schon seit Kindertagen kannten, haben wir die Miete zunächst weiter überwiesen und eig darauf gewartet, dass die Vermieterin auf uns zukommt und uns sagt, dass wir die Mietzahlungen einstellen können. Eig hätte man auch für den Monat, den wir in die schimmligen Wohnung gelebt haben, kürzen können auf was wir aber aus oben genanntem Grund nicht getan haben, da die Versicherung schon kurz davor war unsere Vermieterin rauszuwerfen. Dass diese Vorgehensweise nicht so clever war ist uns auch klar, allerdings sind zwei unserer besten Kollegen ihre Söhne, weshalb wir jegliche Art von Stress vermeiden wollen.

Ende Juni sind wir dann auf unsere Vermieterin zugegangen und hatten wegen der Mietminderun nachgefragt. Zunächst meinte sie, dass wir die Mieten für August-Oktober nicht überweisen bräuchten. Schon nach kurzer Zeit hatte sie ihre Meinung allerdings geändert und wir sollten warten bis die Versicherung das Geld auszahlt. Nun gut, das haben wir so hingenommen, da wir wie gesagt uns schon sehr lange kennen und deswegen keine Streitigkeiten entstehen sollten.Mitte August kam sie dann auf uns zu un meinte, dass die Versicherung Geld überwiesen hat, welches für Strom und Miete wäre. Es stellte sich allerdings heraus, dass dies lediglich das Geld für die entstandenen Stromkosten aufgrund der Trocknungsgeräte waren. Aus dem Schreiben ging allerdings hervor, dass dies lediglich für den Strom war und sie noch den Mietvertrag bzgl der Mietminderungsansprüche nachreichen sollte. Wir haben wieder gewartet und gehofft unser Geld relativ zeitnah zu erhalten, da es aufgrund eines Autoschadens bzw. Kaution für eine neue Wohnung (mein Mitbewohnwr zieht um, seine Freundin hat die Wohnung schon angemietet) benötigten und ich momentan aufgrund einer Ausbildung auch nicht viel verdiene. Die Tage gingen ins Land, so dass wir beschlossen haben unsere Vermieterin freundlich darauf anzusprechen.

Zunächst war ihr nicht klar, dass das bereits überwiesene Geld lediglich Stromkosten waren, was ich ihr anhand des Schreibens der Versicherung vorrechnete. Sie meinte dann, dass sie der Versicherung keinen Druck machen wollte, da zum einen die Kündigung im Raum stand, was nicht eingetreten ist, und zum anderen die Versicherung sich über die hohen Kosten beschwerte, da das ganze im Endeffekt wesentlich mehr gekostet hat, als geplant, was hauptsächlich daran lag, dass die für die Renovierung zuständige Firma mehr als einen Monat gebraucht hatte bis etwas gemacht wurde, so dass sich der Schimmel in der ganzen Wohnung ausbreitete. Sie ruft nun den Versicherungsmenschen morgen an und würde uns Bescheid geben. Auch meinte sie, dass wir nicht mitder ganzen Mieterstattung rechnen sollten, da wie oben erwähnt die Arbeiter die Möbel mehrmals umräumen müssten und das eig nicht von der Versicherung bezahlt werden würde. Wir warten nun bis morgen ab.

Meine Frage lautet nun: Es kann doch nicht sein, dass wir für die Unterbringung der Möbel aufkommen sollen? Zum einen war es ganz anders abgesprochen, wie oben erwähnt. Wir haben sogar zugestimmt das in die Hand zu nehmen, an was sich die Firma allerdings nicht gehalten hat, wie bei so vielem. Wir können doch nichts dafür, dass einige Rohre undicht waren und die Firma so lange gebraucht hat, bis der Schaden behoben wurde. Die Versicherung müsste doch für die Unterbringung der Möbel usw aufkommen und nicht wir?

Wir warten jetzt mal bis morgen ab, allerdings neigt sich unsere Geduld auch dem Ende, da wir beide dringen Geld benötigen. Wir wollen aber auch nicht, dass Streit zwischen uns aufkommt, allerdings kommen wir uns doch ein wenig verarscht vor mittlerweile.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe und das Durchlesen dieses ganzen Textes!
Bearbeiten

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Max4488):
Die Möbel standen währendessen weiterhin in der Wohnung.

Zitat (von Max4488):
Aufgrund dessen stand es uns zu keine Miete zu überweisen, da die Wohnung nicht nutzbar war

Finde den Widerspruch ...

Zumindest für Lagerzwecke von Hab und Gut war die Wohnung nutzbar. Ob die Versicherung da 100% übernimmt?



Zitat (von Max4488):
Wir wollen aber auch nicht, dass Streit zwischen uns aufkommt,

Da wird man sich wohl entscheiden müssen, was man will. Harmonie oder Geld.



Zitat (von Max4488):
Da wir beide die Vermieterin schon seit Kindertagen kannten, haben wir die Miete zunächst weiter überwiesen und eig darauf gewartet, dass die Vermieterin auf uns zukommt und uns sagt, dass wir die Mietzahlungen einstellen können.

Das vorbehaltlose zahlen der Miete könnte im schlimmsten Falles sogar dazu führen, das es gar keinen Anspruch gibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Max4488
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Max4488):
Die Möbel standen währendessen weiterhin in der Wohnung.

Zitat (von Max4488):
Aufgrund dessen stand es uns zu keine Miete zu überweisen, da die Wohnung nicht nutzbar war

Finde den Widerspruch ...

Zumindest für Lagerzwecke von Hab und Gut war die Wohnung nutzbar. Ob die Versicherung da 100% übernimmt?




Zitat (von Max4488):
Wir wollen aber auch nicht, dass Streit zwischen uns aufkommt,

Da wird man sich wohl entscheiden müssen, was man will. Harmonie oder Geld.



Zitat (von Max4488):
Da wir beide die Vermieterin schon seit Kindertagen kannten, haben wir die Miete zunächst weiter überwiesen und eig darauf gewartet, dass die Vermieterin auf uns zukommt und uns sagt, dass wir die Mietzahlungen einstellen können.

Das vorbehaltlose zahlen der Miete könnte im schlimmsten Falles sogar dazu führen, das es gar keinen Anspruch gibt.


Also zu anfang wurde zunächste der komplette Boden aus der Wohnung gerissen, sodass für ca 2 1/2 Monate kein Boden in der Wohnung war, sondern nur der reine Estrich. Außerdem waren für ca 5 Wochen Trocknungsgeräte aufgestellt, die es unmöglich machten sich für längere Zeit dort aufzuhalten, geschweige denn zu schlafen. Das Bad wurde ebenfalls komplett renoviert. Die Möbel usw standen auch nicht wie üblich in der Wohnung, so dass man diese hätte benutzen können. Diese wurden wie es gerade nötig war von Raum zu Raum getragen, waren dort aufeinander gestapelt und vieles wurde in Kisten gepackt. Es war teilweise so zugestellt, dass es nicht möglich war an gewisse Dinge dran zukommen, ohne vorheretwas wegzuräumen. Es war wirklich unmöglich diese Wohnung noch zu nutzen. Von 110 m^2 Wohnfläche waren zeitweise ca 35m^2 voll mit Möbel und anderem Hausrat. Die Türen wurde auch erst in der letzten Woche eingebaut.

Natürlich möchten ich und mein Mitbewohner Harmonie, weshalb wir bisher keinerlei Druck oder ähnliches ausgeübt haben. Wie bereits gesagt haben wir uns auch nicht beschwert, dass die Wohnung über einen Monat von zu Anfangs vllt 30% bis hin zu 90% verschimmelt war. Wir uns auch den Wünschen der Vermieterin gebeugt und alles ohne Mucken hingenommen. Wir kommen uns nur so langsam ziemlich verarscht vor. Es fehlen immer noch 10 Steckdosen und 3 Türen schleifen bzw gehen gar nicht zu. Die Küche wurde erst wieder nach 3 Wochen eingebaur. Es ist ja auch nicht so, dass unsere Vermieterin auf ihren Kosten sitzen bliebt, wir möchten lediglich den Erstattungsanspruch bekommen, ansonsten hätte sie doppelt kassiert und das wäre definitiv nicht fair, blos leider kommt von ihr in dieser Hinsicht gar nichts.

Außerdem haben wir am Ende der Renovierungsarbeiten gemäß ihrer Forderung ein Schreiben aufgesetzt indem wir bestätigt haben, dass für 3 Monate keine Miete gezahlt wurde, welches sie an die Versicherung weitergeleitet hat. Die Miete wurde eig auch nicht vorbehaltslos bezahlt, zunächst war ja gedacht das ganze mit den nächsten 3 Mieten zu verrechnen, anschließend wollte sie uns dann erst die Mieterstattung der Versicherung auszahlen. Da hoffe ich wirklich nicht, dass es soweit kommt, dass aufgrund der Mietzahlungen kein Erstattungsanspruch besteht. Wir sind ihr bisher eig nur entegengekommen.

Und sehe ich das mit den Kosten für Lagerung bzw umräumen der Möbel richtig? Zuständig ist doch hierfür ebenfalls die Gebäudeversicherun, da ich und mein Mitbewohner am wenigsten für den Schaden können, da darf es doch nicht sein, dass wir dafür aufkommen müssen?

-- Editiert von Max4488 am 05.10.2017 22:58

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Max4488):
Außerdem haben wir am Ende der Renovierungsarbeiten gemäß ihrer Forderung ein Schreiben aufgesetzt indem wir bestätigt haben, dass für 3 Monate keine Miete gezahlt wurde,

Dann hat die Vermieterin es jetzt ja schriftlich, das ihr 3 Monate keine Miete gezahlt habt.
Oder ihr habt (Beihilfe) zum (versuchten) Versicherungsbetrug begangen wenn es nicht stimmen würde.
Kann man sich dann aussuchen was besser ist ...



Zitat (von Max4488):
Die Miete wurde eig auch nicht vorbehaltslos bezahlt,

Der Schilderung nach schon.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Max4488
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Max4488):
Außerdem haben wir am Ende der Renovierungsarbeiten gemäß ihrer Forderung ein Schreiben aufgesetzt indem wir bestätigt haben, dass für 3 Monate keine Miete gezahlt wurde,

Dann hat die Vermieterin es jetzt ja schriftlich, das ihr 3 Monate keine Miete gezahlt habt.
Oder ihr habt (Beihilfe) zum (versuchten) Versicherungsbetrug begangen wenn es nicht stimmen würde.
Kann man sich dann aussuchen was besser ist ...



Zitat (von Max4488):
Die Miete wurde eig auch nicht vorbehaltslos bezahlt,

Der Schilderung nach schon.


Naja, ein anderes Wort für vorbehaltslos wäre auch bedingungslos, was hier nicht der Fall ist. Bedingung war, dass wir für diese Zeit, in der die Wohnung nachweislich nicht bewohnbar war, unser Geld wieder bekommen. Die Wohnung war für mind 11 Wochen nicht bewohnbar, wegen komplett fehlendem Boden und Trocknungsgeräten, es sah aus wie auf einer Baustelle. Wie man nun automatisch auf "Versicherungsbetrug" kommt ist mir schleierhaft, aber nun gut, was man uns vorwerfen kann ist, dass wir blauäugig waren und die Miete einfach weiter gezahlt haben, obwohl wir es nicht mussten. Haste dich mal in einer Wohnung mit Trocknungsgeräten oder ohne Boden aufgehalten? Scheinbar nicht. Bin auch kein Bauexperte, von daher war das Wort Estrich falsch gewählt , bis zur ca 10.,11. Woche befand sich sogar nur tragender Boden in der Wohnung. Wir haben es halt einfach nur gut gemeint und wollten mit niemandem Streit. Wir als Mieter konnten die Wohnung nicht nutzen und mussten in dieser Zeit woanders unterkommen, hab eig auch schon zig Beispiele gesehen, die das bestätigen. Aber lass stecken, ich merke schon wo das hinführt. Anstatt mal ein wenig weiterzuhelfen, scheinst du einer dieser typischen Forenproleten zu sein, der lieber durch arrogantes Auftreten auffällt, sogar Betrug unterstellt, was nicht der Fall ist, anstatt vernünftig weiterzuhelfen. Hut ab, mach weiter so in der Anonymität des Internets, wenn es dich befriedigt. Die nächste Antwort strotzt wahrscheins auch wiieder vor Überheblichkeit und Unterstellungen ;)

-- Editiert von Max4488 am 06.10.2017 01:44

-- Editiert von Max4488 am 06.10.2017 01:48

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Max4488
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

PS: http://www.mietminderung.org/mietminderung-miete-unter-vorbehalt-zahlen/

Lies dir das mal durch, das vermeidet vllt in Zukunft solche auf offensichtlichem Halbwissen basierenden Antworten wie oben


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Max4488):
Die Versicherung müsste doch für die Unterbringung der Möbel usw aufkommen und nicht wir?


Bei einem Schadensfall in dieser Form ist der M. nicht verpflichtet für die Beseitigung des Schadens seine Möbel selbst wegzustellen. Du hast dies aber offensichtlich getan und wirst wahrscheinlich dafür keinerlei Aufwendung von der Versicherung verlangen können. Oder verstehe ich etwas falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Max4488):
Woche befand sich sogar nur tragender Boden in der Wohnung. Wir haben es halt einfach nur gut gemeint und wollten mit niemandem Streit.


Nach dem Motto: Wasch mir das Fell aber mach mich nicht nass. Ihr seid ganz einfach zu gutgläubig und zu vertrauensselig mit den Vermietern gewesen. Ihr habt in den Menschen die Freunde gesehen und diese sahen in euch nur die Mieter,. so sehe ich das.
Wenn Ihr die Miete mit Vorbehalt bezahlt habt heisst das eben mit Vorbehalt und wird später abgerechnet. So kenne ich das.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Max4488):
Naja, ein anderes Wort für vorbehaltslos wäre auch bedingungslos, was hier nicht der Fall ist.

Dann ist das also unwahr?
Zitat (von Max4488):
Da wir beide die Vermieterin schon seit Kindertagen kannten, haben wir die Miete zunächst weiter überwiesen und eig darauf gewartet, dass die Vermieterin auf uns zukommt und uns sagt, dass wir die Mietzahlungen einstellen können.


Tja, dann sollte man den Sachverhalt nicht falsch schildern, dann kommen auch passende Antworten.



Zitat (von Max4488):
Lies dir das mal durch,

Da steht z.B drin "Vorbehalt zweifelsfrei erklären!"
Wie das mit
Zitat (von Max4488):
haben wir die Miete zunächst weiter überwiesen und eig darauf gewartet, dass die Vermieterin auf uns zukommt und uns sagt, dass wir die Mietzahlungen einstellen können.
zusamen passen soll, ist mir ein Rätsel.
Das was geschlidert wurde - zahlen und nur abwarten - ist nämlich "nichts tun", den Vorbehalt ausüben ist aber "was tun".



Zitat (von Banane123):
Wenn Ihr die Miete mit Vorbehalt bezahlt habt heisst das eben mit Vorbehalt und wird später abgerechnet.

Stimmt, dann kommt die Gesamtbetrachtung nach Abschluss der Angelegenheit.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.316 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen