Mietminderung wenn die einzige Toilette in der Whg nicht nutzbar

3. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
GuardianMH
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)
Mietminderung wenn die einzige Toilette in der Whg nicht nutzbar

Hallo, ich hätte gerne mal eine Meinung dazu um wieviel Prozent ich meine Miete kürzen kann.

Der Sachverhalt

Aufgrund eines bisher nicht lokalisierten Wasseraustritts in meinem Badezimmer kann ich seitdem 30.12 meine Toilette nicht mehr nutzen.

Der Vermieter hat mir eine Alternative geboten. Eine leeesthende Wohnung in diesem Haus. Diese wird gerade saniert, heißt sie ist dreckig,ohne Boden, ohne Licht, kalt, feucht und schimmelig.

Der Vermieter verlangt trotzdem die volle Miete. Diese ist auch schon überwiesen durch Dauerauftrag. Im nächsten Monat zahle ich hier nichts mehr da ich diesen Monat hier ausziehe. Ich habe mit ihm gesprochen ob mir von alleine etwas erstattet wird, die Antwort ist Nein. Er würde aber mal mit der Versicherung sprechen ob die mir eine Entschädigung zahlen. Meinte aber ich könnte ja lediglich NUR 4Qm ( Badezimmer ) nicht nutzen, was bei meinem Mietpreis eine Entschädigung von 32 Euro wären also umgerechnet nicht mal 6 Prozent Mietminderung.

Wie verhalte ich mich am besten?

-- Editier von GuardianMH am 03.01.2016 17:02

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ist es so, dass Sie in der oberen Wohnung jederzeit die Toilette benutzen können. Oder dürfen Sie das nur, wenn Sie in die obere Wohnung komplett umziehen ?

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#2
 Von 
GuardianMH
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

ich habe einen Schlüssel für die zweite Wohnung, muss diese also 24 Stunden für meine Toilettengänge nutzen. Tagsüber wenn dort Sanierungsarbeiten stattfinden sowie nachts.

In meiner eigenen Wohnung kann ich die Toilette wie gesagt garnicht mehr nutzen.

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

hallo,

eine Mietminderung ist auf jeden Fall möglich. Aber diese wäre höher, wenn Sie alles in Eimer machen müssten, die dann entsorgt werden müssen oder eine Champingtoilette einsetzen. Dann könnten Sie, Amtsgericht Berlin ca. 80 % mindern, andere haben mindestens 50 % entschieden ! Nun müssen Sie mit Hilfe einer Taschenlampe über dreckige Böden in den oberen Stock. Und das mehrfach am Tag und in der Nacht. Mir scheint eine Minderung von 30 % (auch wegen der Kälte in der Sanierungswohnung) angemessen.

Ich gehe davon aus, dass eine Türe vorhanden ist, und die Handwerker zwar ums Klo rum sind, aber die Toilette zumindest zugeschlossen werden kann.

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#4
 Von 
GuardianMH
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für die Auskunft.

Es wäre wirklich alles halb so wild wenn die Wohnung halbwegs normal wäre. Am meisten macht mich der Schimmelgeruch da drin fertig, die Nacht ist dann gelaufen. Der Geruch geht mir nicht aus der Nase und ich fühle mich unwohl. Laut einem Gutachter ist diese Wohnung nicht bewohnbar.

Ja eine Tür gibt es, abschließen kann man nicht.

Wie fordere ich denn am besten eine anteilige Rückzahlung der Miete ein? Mein Vermieter ist ja scheinbar der Meinung das alles die Versicherung macht, diese ist aber nicht mein Vertragspartner.

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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Nein, der Vermieter kann nicht einfach alles auf die Versicherung wältzen.

Aber eine Minderung u.U. auch rückwirkend, aber NUR wenn der Mangel dem Vermieter bekannt ist. Das scheint der Fall zu sein.

Ist der Januar schon raus ? Wäre super, wenn die Überweisung unter Vorbehalt raus wäre. Also Schreiben aufsetzen und Minderung fordern, per Einschreiben versenden. Und dann ggf, die Minderung Januar mit Februar einbehalten. Bzw. bei Auszug eine

Besser wäre, das über einen Anwalt zu machen. Der auch die Chancen auf rückwirkende Minderung prüft. Letztlich scheint der Vermieter ja vom Wunsch der Minderung auch zu wissen.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Ich würde dem Vermieter nachweisbar mitteilen, dass seit dem 30.12. in der Wohnung keine Toilette mehr funktioniert und die Miete für jeden Tag der Gebrauchsminderung seit dem 30.12. nach § 536 BGB gemindert ist. Über die genaue Höhe der Mietminderung traue ich mir keine Einschätzung zu. Es gibt diverse Urteilssammlungen, in denen man Anhaltspunkte finden kann und dann dem Vermieter in dem Brief am besten mit den entsprechenden Verweisen eine Quote vorschlagen kann. Wenn man sich nicht einig wird, müsste letztlich ein Richter entscheiden.

Zitat (von GuardianMH):
Im nächsten Monat zahle ich hier nichts mehr da ich diesen Monat hier ausziehe.

Wurde bereits gekündigt oder denkst du an eine fristlose Kündigung?

-- Editiert von cauchy am 04.01.2016 00:16

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