Mietminderung wegen undichter Holzfenster

26. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
lottokoenig
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen undichter Holzfenster

Hallo,
wir wohnen in unserer Wohnung seit ca.2 Jahren. Die Fenster unserer Wohnung sind schon seit Einzug relativ undicht. Das Problem ist auch unserer Vermieterin bekannt..aber ihr war es egal und wir haben es halt so hingenommen. Nun meine Frage: Ist es, obwohl die Fenster schon 2 Jahre undicht sind, noch möglich eine Mietminderung zu machen? Und wenn ja, um wieviel Prozent?
Gruß
Stefan

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ihr habt 2 Jahre mit undichten Fenstern gelebt. Für die Vergangenheit ist natürlich keine Mietminderung geltend zu machen. Ihr könnt jetzt nochmals eine Frist zur Reparatur setzen (14 Tage?) und nach erfolglosem Ablauf die Miete kürzen.
Die Höhe der Kürzung hängt von der Schadenshöhe ab, kann man hier also nicht sagen, oder fallen bei Sturm die Möbel um?
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen