Mietminderung wegen undichten Fenstern?

17. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
calinsche85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen undichten Fenstern?

Hallo,
wir haben ein Problem in unserer Wohnung und zwar sind 5 von 9 Fenstern undicht, bzw. sitzen schief im Rahmen wodurch Luft in die Wohnung strömt. Dies haben wir erst untersucht nachdem wir eine saftige Heizkostenabrechnung erhalten haben. Unser Vermieter weiß über diesen Mangel schon seit Mitte Februar Bescheid und windet sich immer mit der Aussage, dass er jemand vorbei schickt. Dies ist bis jetzt nicht passiert. Gestern habe ich eine Mängelanzeige verfasst die ich ihm dieses WE noch einwerfen wollte. Kann mir bitte jemand sagen ob ich in dieser eine Mietminderung androhen muss und wie hoch diese Minderung tatsächlich sein kann?
Vielen Dank schon mal im Voraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Du solltest in deinem Schreiben dem VM eine Frist von 14 Tagen setzen, zur Nachbesserung. Außerdem mitteilen, dass nach dieser Frist eine Mietminderung vorgenommen wird. Wie hoch die Mietminderung ausfällt, da solltest du mal googeln, da gibt es einige Urteile und Vorschläge.

Du wußtest aber seit längerem, dass die Fenster schief eingebaut sind und dadurch kalte Luft in den Raum einströmt aber erst bei der hohen Abrechnung muckst du auf. Wenn die Abrechnung niedrig ausgefallen wär, hätte es dich wohl nicht gestört?

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