Ich wohne in der 1. Etage eines Altbaus.
Mitte 2016 wurde angefangen die Wohnung unter mir zu sanieren und auch zu entkernen.
Seitdem es mit den sommerlichen Temperaturen vorbei ist, wird dort unten nichts mehr gemacht.
Nun ist aber in der unteren Etage auch zum Keller hin der Boden teilweise offen.
Daher ist ein Heizen in meiner Wohnung im Moment ein Fass ohne Boden.
Kleine Fakts dazu:
- Der keller ist wegen wasser schon gemacht worden aber die fenster sind alle auf bzw nicht vorhanden.
- Die Fenster der Wohnung im ergeschoss sind teilweise angekippt.
- Meine Fenster haben auch bereits nicht mehr die nötige Dichte und es zieht da durch (Das habe ich den Mietern im April bereits mitgeteilt.)
- Ansonsten Altbau mit Dielen, Elektroheizung/Kachelofen (wird beides genutzt).
Was kann ich hier tun?
Ist eine Mietminderung möglich wenn ja wie hoch.
MfG SirAL
Mietminderung wegen ???
2. November 2016
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Frage vom 2. November 2016 | 17:49
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen ???
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#1
Antwort vom 2. November 2016 | 18:20
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
ZitatIst eine Mietminderung möglich wenn ja wie hoch. :
Da solltest du am besten Google fragen, dort wirst du zu unzähligen Urteilen von Amtsrichtern geführt und dort kannst du schauen, ob dein Problem dort bereits ausgeurteilt wurde. Gerne wird dir auch der örtliche Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht behilflich sein. Aber ein Forum kann und darf nicht mit verlässlichen Zahlen dienen.
#2
Antwort vom 2. November 2016 | 18:31
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Bevor ich Geld Investiere wollte ich ersteinmal abwägen ob es sinn macht.
Google ist für allgemeine sachen sehr hilfreich aber leider sind mir hier zu viele ja nicht altägliche sachen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. November 2016 | 18:35
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatIst eine Mietminderung möglich wenn ja wie hoch. :
Vielleicht.
Genau sagt dir das ein Fachanwalt für Mietrecht der die exakten Umstände kennt.
#4
Antwort vom 3. November 2016 | 00:11
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39755x hilfreich)
Zitat- Meine Fenster haben auch bereits nicht mehr die nötige Dichte und es zieht da durch (Das habe ich den Mietern im April bereits mitgeteilt.) :
Ich würde empfehlen das auch noch den Vermietern mitzuteilen.
#5
Antwort vom 3. November 2016 | 08:02
Von
Status: Unparteiischer (9884 Beiträge, 4480x hilfreich)
Zitat- Meine Fenster haben auch bereits nicht mehr die nötige Dichte und es zieht da durch (Das habe ich den Mietern im April bereits mitgeteilt.) :
- Ansonsten Altbau mit Dielen, Elektroheizung/Kachelofen (wird beides genutzt).
Das dürfte bei Anmietung auch schon so gewesen sein, oder? Wenn ja, dann ist das kein Mangel.
ZitatNun ist aber in der unteren Etage auch zum Keller hin der Boden teilweise offen. :
Zitat- Der keller ist wegen wasser schon gemacht worden aber die fenster sind alle auf bzw nicht vorhanden. :
- Die Fenster der Wohnung im ergeschoss sind teilweise angekippt.
Normalerweise kann ein Mieter nichts machen, wenn eine der Nachbarwohnungen nicht geheizt wird bzw. durch Lüften stark auskühlt. Das ist dann schlicht Pech aber kein Mangel. Einzig die Einschränkungen durch die Sanierung (kein Boden, keine Fenster) könnten relevant werden. Entweder unter dem Stichwort Mangel/Mietminderung oder eher unter § 555a (3) BGB . Muss der Mieter nämlich infolge von Erhaltungsmaßnahmen Ausgaben tätigen (hier höhere Heizkosten), dann kann er diese vom Vermieter einfordern.
Was sagt denn der Vermieter dazu?
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