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Mietminderung wegen Schimmelbefall und undichter Außenfassade

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Mietminderung wegen Schimmelbefall und undichter Außenfassade

Hallo,
ich hoffe mir/uns kann jemand weiterhelfen.

Seit Monaten schon, hält sich an unseren Fenstern der Schimmel und und macht es sich immer gemütlicher. Besonders schlimm ist es im Schlaf-/Wohn- und Kinderzimmer. Aus dem Grund möchten wir eine Mietminderung vornehmen. Kann uns jemand sagen, wie hoch diese ausfallen sollte?
Außerdem haben wir noch das Problem, dass es - sobald der Regen stärker ist - durch die Wand in die Küche "nässt" und diese "flutet". Leider reagiert niemand von der Hausverwaltung und so kommen wir uns extrem im Stich gelassen vor.
Ist auch die undichte Außenfassade ein Grund, die Miete zu mindern?

Schonmal vielen Dank für eure Hilfe =)


von FrauGausDO am 17.06.2007 17:30
Status: Senior (165 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3592 weitere Beiträge zum Thema "Mietminderung".


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>Mietminderung wegen Schimmelbefall und undichter Außenfassade
durch die Wand in die Küche nässt und diese flutet

Aus was ist die Wand ?




von Mortinghale am 17.06.2007 17:44
Status: Tao (5000 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 7 User(n) bewertet)

>Mietminderung wegen Schimmelbefall und undichter Außenfassade
Gute Frage, aus was bestehen denn so Häuser? Beton, Stein?! Trotzdem tritt Wasser in die Küche, sobald es heftiger regnet.

Beim letzten Unwetter vor drei Tagen war dies wieder der Fall.


von FrauGausDO am 17.06.2007 17:48
Status: Senior (165 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Mietminderung wegen Schimmelbefall und undichter Außenfassade
--- editiert vom Admin


von guest123-1299 am 17.06.2007 18:18
Status: Unsterblich (2400 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Mietminderung wegen Schimmelbefall und undichter Außenfassade
Hatte spontan an Sackleinen oder dergleichen gedacht.

Um es zu präzisieren:

Das Wasser kommt mitten aus der Wand ?




von Mortinghale am 17.06.2007 18:23
Status: Tao (5000 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 7 User(n) bewertet)

>Mietminderung wegen Schimmelbefall und undichter Außenfassade
Von Außen ist nichts sichtbar, aber es kann nur daher kommen. Das Haus wurde in den 60er Jahren gebaut, glaub 1961.

Ja das Wasser kommt direkt die Wand runtergelaufen, heisst, Tapete nass sowie Boden und Küchenmöbel die am Boden aufgestellt sind. Die Stelle, durch die das Wasser dringt, liegt unter einem Küchenfenster, aber leider liegt dazwischen noch ein Fliesenspiegel, weswegen ich nicht genau sagen kann, ob das Wasser nicht sogar wegen undichter Fenster eintritt. Deswegen gehe ich davon aus, dass es von draussen seinen Weg durch die Wand sucht.




von FrauGausDO am 17.06.2007 18:44
Status: Senior (165 Beiträge)
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>Mietminderung wegen Schimmelbefall und undichter Außenfassade
Haben unserem Vermieter wegen dieser Probleme jetzt auch einen gepfefferten Brief geschrieben und ihn daraufhingewiesen, seine Gebäudeversicherung für die Schäden aufzukommen. Dazu ist er als Vermieter doch verpflichtet, oder? Das Hau müsste doch genügend isoliert u abgedichtet sein, dass solche Schäden erst gar nicht eintreten?!


von FrauGausDO am 17.06.2007 18:48
Status: Senior (165 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Mietminderung wegen Schimmelbefall und undichter Außenfassade
Das Problem dürfte eindeutig mit dem Fenster zusammenhängen.

5 % Minderung lt. LG Berlin v. 18.3.82. 61 S 437/81.

Sinnvoller dürfte eine entsprechende Mietzurückbehaltung sein, da die Problembeseitigung ja wohl Priorität hat.

(Die Gebäudeversicherung hat damit übrigens nichts zu tun).




von Mortinghale am 17.06.2007 19:21
Status: Tao (5000 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 7 User(n) bewertet)

>Mietminderung wegen Schimmelbefall und undichter Außenfassade
also könnten wir 5% der miete einbehalten?
wer kommt denn dann für den Schaden, den wir momentan in der Küche haben auf? das ist doch eindeutig sache des vermieter oder nicht?


von FrauGausDO am 17.06.2007 20:52
Status: Senior (165 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Mietminderung wegen Schimmelbefall und undichter Außenfassade
und was ist mit dem anderen problem? wir haben an den fenstern noch dick den schimmel, um den sich hier auch keiner kümmert. wie hoch können wir da die miete kürzen? wäre nett, wenn uns da auch noch geholfen werden könnte!!


von FrauGausDO am 17.06.2007 20:55
Status: Senior (165 Beiträge)
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>Mietminderung wegen Schimmelbefall und undichter Außenfassade
Natürlich sind alle Schäden zu beheben. Fraglich ist nur, ob Ihr das lediglich mit einer Mietminderung geregelt bekommt (und wie lange das dann dauert).

Deshalb der Rat zur Mietzurückbehaltung.




von Mortinghale am 17.06.2007 20:57
Status: Tao (5000 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 7 User(n) bewertet)


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