Mietminderung und teilmöbliert- Droht eine fristlose Kündigung?

29. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
sahra1990
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung und teilmöbliert- Droht eine fristlose Kündigung?

Hallo liebe Community,

ich habe einige Fragen und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Ich bin im Februar 17 in eine WG gezogen. Bei der Besichtigung waren noch zwei Handwerker in der Wohnung und es wurde alles mögliche umgebaut. Mir ist gesagt worden, dass die Wohnung frisch renoviert werden würde. Ich musste mich leider schnell entscheiden und zusagen, da der Wohnungsmarkt in Köln katastrophal ist.

Den ersten Monat lebte ich alleine in der WG. Nun häufen sich die Mängel immer stärker und die Vermieter kümmern sich um gar nichts. Bei uns sind zum Beispiel die Küchenschränke heruntergefallen. Sie standen 2,5 Monate in der kleinen Küche auf dem Boden und wir mussten alles auf Tischen und Stühlen lagern. Erst nach mehreren Anrufen wurde reagiert. Angeblich wurden auch zwei Handwerker zu uns geschickt, die niemals da waren.

Ich würde gerne aus diesen Gründen die Miete mindern:

1. Die WG hat zwei Badezimmer. Dies war ein wichtiges Kriterium für mich (vor Vertragsabschluss). Leider ist es nicht möglich beide Duschen gleichzeitig zu nutzten, da man sich, sobald jemand Wasser aus der anderen Dusche nimmt, oder die Spülmaschine läuft, die Klospülung benutzt wird und weiteres, beim Duschen verbrennt.

2. Die Zimmer sind sehr schlecht isoliert. Ich höre nachts das Schnarchen von meinem Nachbarn. Die Wände wurden scheinbar nur sehr schlecht isoliert.

3. Die Stromversorgung ist sehr schlecht. Wenn ich mein Bügeleisen anmache und dabei der Fernseher läuft fliegen bei mir die Sicherungen raus.

4. Im einen Badezimmer ist kein warmes Wasser am Waschbecken vorhanden.

5. Die Wohnungstür lässt sich nicht abschließen, da man eine Art Klebeband mit Dämmfunktion in den Rahmen geklebt hat. Sobald man die Balkontür öffnet schlägt die Wohnungstür in der Zarge hin und her. Aufgrund dieses Lärms haben sich schon Nachbarn beschwert.

6. Ich habe bei Einzug leider nicht mein Fenster kontrolliert. Das Fenster lässt sich lediglich kippen aber nicht öffnen. Das ist durch die Bauart des Fensters bedingt. Ich kann somit keine Stoßlüftung machen und habe Angst, falls ich in meinem WG-Zimmer Schimmel bekommen sollte.

7. Die Klospülung ist defekt. So läuft die Spülung mit einem sehr lautem Pfeiffen ca. 30 Minuten lang nach.

8. Die Wohnung ist definitiv nicht neu renoviert worden. Der Boden hatte schon sehr viele Vorschäden. In der Dusche sind viele kaputte Fliesen und Bohrlöcher vorhanden. Die Badewanne war bereits bei Einzug beschädigt und ist laut einem Handwerker nicht mehr nutzbar, da sie brechen könnte.

Ich bin wirklich nicht empfindlich jedoch bezahle ich für eine 14qm² Zimmer 420€ im Monat und das obwohl ich das Zimmer nur ca. 14 Tage bewohne und die andere Zeit in einer anderen Stadt bin.

Ich habe den Vermieter per Einschreiben und telefonisch auf die Mängel hingewiesen. Er sagte mir, dass ich dann eben die Wohnung kürzen solle und fragte mich ob ich glaube in einem Penthouse zu wohnen. Es gäbe genug andere Mieter.

Da ich einen 1-Jahresvertrag habe , fragte ich ob ich früher ausziehen könnte. Daraufhin schrieb er mir mehrere Emails mit Aufhebungsverträgen. Da ich noch keine andere Wohnung bat ich ihn darum mir noch etwas Zeit zu geben. Dann schrieb er mir, dass sein Angebot nur noch zwei Tage gilt.

Nun zu meinen Fragen:

1. Darf ich die Miete in zulässigem Maße mindern? Handelt es sich hierbei um Mängel in Bezug auf Wohnrecht?

2.Mein Einschreiben ist schon einen Monat her. Was die Kürzung angeht orientiere ich mich an Tabellen, die ich im Internet gefunden habe.

3. Darf der Vermieter mich kündigen? Ich habe Angst, dass ich dann ohne Wohnung da stehe, wenn ich die Miete kürze.


Ich habe leider kein Geld für einen Anwalt und auch keine Rechtsschutzversicherung. Aus diesem Grund bedanke ich mich schon im Voraus. Meine Mitbewohnerin zieht aus und die andere möchte keinen Ärger und hält sich raus. Fotos von den Mängeln habe ich bereits gemacht.

Sahra

Fragen zur Miete?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Die Miete ist gemindert bei einer negativen Abweichung vom vertragsgemäßen Zustand.

Von daher musst du bei deinem Punktekatalog unterscheiden und dir überlegen, was du denn tatsächlich als vereinbarten, vertragsgemäßen Zustand beweisen kannst - insbesondere auch zur vereinbarten Renovierung (was sollte wie genau ausgeführt sein?).
Ansonsten gilt: gemietet wie gesehen = der bei Mietbeginn/Übergabe angenommene Zustand stellt den vertragsgemäßen Zustand dar, falls du vermeintliche Mängel nicht gleich reklamiert und dir etwaige Rechte vorbehalten hast.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536b.html

z.B. "4. Im einen Badezimmer ist kein warmes Wasser am Waschbecken vorhanden." Das ist keineswegs ein MUSS und diese Gegebenheit hättest du durchaus bei der Besichtigung/Wohnungsübergabe bemerken können - also kein Mangel, sondern "gemietet wie gesehen" - falls nicht explizit anders vereinbart - ebenso 6.

oder "2. Die Zimmer sind sehr schlecht isoliert. Ich höre nachts das Schnarchen von meinem Nachbarn. Die Wände wurden scheinbar nur sehr schlecht isoliert." Innerhalb einer Wohnung sind die Wände normalerweise gar nicht isoliert.

zu deinen Fragen
1. angemessen ist das Zauberwort und eben nur für "echte" Mängel (m..E. bleiben da nur Punkte 1 + 3 + 7)
zur Elektrik und der Problematik "vertragsgemäßer Zustand" - deine Beschreibung klingt arg nach Altbau:
https://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile%20Mietrecht/BGH%20Altbauwohnung%20Mindeststandard%20Elektrik%20Knarrgeraeusche%20Parkett.htm
2. eigenes Risiko! jede Minderungsquote einzelfallabhängig!
3: Ja, minderst du zuviel, dann bist du in Zahlungsverzug und je nach Höhe setzt du damit einen Grund zur fristlosen Kündigung des Vermieters - infolge würdest du schadenersatzpflichtig für etwaigen Verzugs-/Folgeschaden. In Eigenregie/ohne Anwalt kann das bitterböse ins Auge gehen.
Auch auf einen Rat in einem Laien-Forum sollte man eine Mietminderung wegen der etwaigen weitreichenden Folgen nicht stützen.

Dennoch mein Rat:
Wenn der Vermieter schon gesagt hat, du sollest eben die Mietzahlung kürzen, danne versuche dich, mit ihm schriftlich auf einen Minderungsbetrag zu einigen, den ihr BEIDE für angemessen anseht. Damit wäre das Risiko von Zahlungsverzug wegen zu hoher Minderung nicht mehr gegeben.
Ansonsten eben Aufhebungsvertrag und neue Wohnung und dann am besten eine anmieten, die auch nicht erst renoviert werden soll oder alles genau schriftlich fixieren. Und auch nicht mehr ganz so "blond" eine Wohnung anmieten - sondern vorher alles genau anschauen. In Gebieten mit mehr Nachfrage als Angebot dürfte es natürlich nicht so einfach sein, eine Wohnung, die den eigenen Ansprüchen genügt, zu einem akzeptablen Mietpreis zu finden ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von sahra1990):
3. Darf der Vermieter mich kündigen?


Das darf er wenn Du mit der Miete im Rückstand bist. Bei einem Betrag in Höhe von 2 MM, ohne Vorwarnung, fristlos.

Unberechtigte oder unangemessen hohe Mietminderung bedeutet Mietrückstand.


Zitat (von sahra1990):
Da ich einen 1-Jahresvertrag habe , fragte ich ob ich früher ausziehen (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) könnte.


Was genau bedeutet 1jahresvertrag? Ausziehen kannst Du wann Du willst, nur der Vertrag ist einzuhalten.

Noch eine Frage, hast Du einen alleinigen Mietvertrag über ein Zimmer oder einen gemeinsamen mit der anderen Bewohnerin über die ganze Wohnung?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sahra1990
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo vielen herzlichen Dank für eure Einschätzungen :) .

- Bezüglich Altbau sollte ich noch erwähnen, dass in der Wohnungsbeschreibung (die ich auch als Screenshot gespeichert habe) steht : "Frisch renovierte Wohnung mit gehobener Ausstattung". Obwohl die Vermieter von den Mängeln wissen, haben sie jetzt erneut die Wohnung mit der gleichen Beschreibung inseriert. Vielen Mietern ist es nicht möglich die Wohnung vorab zu besichtigen und sie mieten diese ausschließlich aufgrund der Beschreibung. Die Vermieter haben mehrere Wohnungen in München und Köln.

- Bezüglich Isolierung der Wände muss ich noch dazu sagen, dass hier große Räume in Zimmer aufgeteilt worden sind. Die Wände sind aus Rigibs-Platten. Und diese sind innen hohl und nicht isoliert worden.

Das "gemietet wie gesehen" leuchtet mir ein. Jedoch konnte ich manche Fakten erst dann feststellen, als mehrere Mieter in der Wohnung gewohnt haben, wie z.B. das mit der Dusche/ konstante Temperatur und der Isolierung der Wände.

Der Vorschlag sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen wird nicht funktionieren, da sie einen überwiegen ignorieren. Eine Mitbewohnerin möchte ausziehen. Sie wollte sich um einen Nachmieter kümmern. Sie bekam es untersagt, da die Vermieter es selbst tun wollten. Meine Mitbewohnerin wollte schon vor über einem Monat ausziehen, kann sie aber nicht aufgrund des Vertrages. Sie ist quasi gebunden und kann aber auch nichts machen um die Wohnung weiterzuvermitteln. Zusätzlich haben die Vermieter noch die Miete für den Nachmieter erhöht was zur Folge hat, dass meine Mitbewohnerin wahrscheinlich noch länger hier bleiben "muss".

Einen Anwalt kann ich mir wie gesagt nicht leisten. Mein Vertrag läuft quasi noch 5 Monate. Bei der nächsten Wohnung werde ich genauer auf so Einzelheiten achten.

Mich würde noch folgendes interessieren:

1) Wie wäre es wenn ich aufgrund der Mängel 25 % kürzen würde (dann wäre ich noch 10% unter dem, was laut Gerichtsurteile und Beispiele im Internet möglich ist).

Dann hätte ich eine Einbehaltung der Miete in Höhe von 1,25 Monatsmieten bis zu meinem Auszug. Könnte der Vermieter mich dann in der Zwischenzeit kündigen?
2) Macht es einen Unterschied, dass die Wohnung "teilmöbiliert" ist? Ich kenne es so, dass man Mieter so unter Umständen schneller aus der Wohnung kriegt.


@anitari
vertrag bedeutet, dass man mir zu einzug gesagt hat, ich müsse 1 Jahr in der Wohnung wohnen bleiben, ich bin quasi für diesen zeitraum verpflichtet.

Viele Grüße
sahra

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#4
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von sahra1990):
Bei uns sind zum Beispiel die Küchenschränke heruntergefallen.


Was war der Grund? wurden die Schränke überladen?

Zitat (von sahra1990):
beim Duschen verbrennt.


Gibt es keine Regulierung?

In Deinem weiteren Text ist sozusagen von einer Bruchbude die Rede. Es funktioniert so gut wie nichts richtig.
Das brauchst Du für die nächsten Schritte einen Anwalt. Besorge Dir einen Beratungsschein beim zuständigen AG, damit kannst Du Dich für etwa €10,00 erst mal beraten lassen.

Zitat (von sahra1990):
Ich habe leider kein Geld für einen Anwalt und auch keine Rechtsschutzversicherung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sahra1990
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@banane123

Hallo nein sie wurden nicht überladen. Mein Mitbewohner meinte, es hätte am Material bzw Qualität der Schränke gelegen.


Wenn jemand duscht und in dem anderen Bad zb die Klospülung betätigt wird das ganze kalte Wasser abgezogen und man verbrennt sich.

Danke für den Tipp mit dem Beratungsschein.

Dürfte ich denn nicht von mir aus die Miete kürzen?

Lg sahra

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Darfst Du schon, nur wird es schnell riskant, wenn Du zuviel abziehst. Und was ist zuviel? Den genuen Betrag der Minderung kann Dir ein Anwalt sagen. Besorge Dir diesen Berechtigungsschein und lasse Dich beraten.

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