Mietminderung bei RUhestörung?

3. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
LisaH1986
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 13x hilfreich)
Mietminderung bei RUhestörung?

Hallo,

ich hab folgendes Problem. Meinen Übermieter.
Ich hatte einmal zu laut musik gehört und er hatte mir fast die tür eingetreten. Er beschimpfte mich und schrie mich an, drohte mir mit körperverletzung, ich solle „die ****** musik“ leiser machen. Seitdem trau ich mich nicht mehr musik zu hören.
Doch er scheint sich als neues Hobby zugelegt zu haben mich zu terrorisieren. Zu den unmöglichsten Zeiten (Sonntag morgen um 7uhr oder unter der Woche um 23.45Uhr) erdröhnt seine Musik, so laut das der ganze Innenhof unserer Mietpartei mithören kann . ( denn er macht auch gerne die Balkontür auf, damit alle mithören können)

Ich ging hoch zu ihm, klingelte und klopfte, da ich ihn nur bitten wollte etwas leiser zu machen oder das wir vielleicht „musikzeiten“ ausmachen, das ich weiß wie lang das jetzt dröhnt usw. naja er machte nie auf. Ich blieb dran.

Als ich das nächste mal an seiner Tür stand, hing folgender Text an seiner Tür:
„Ich bitte höflichst meine Klingel in Ruhe zu lassen. Auch das wilde Klopfen ist zu unterlassen. Sollte sich die Ruhestörung und die Lärmbelästigung wiederholen folgt Selbstjustiz mit schädlichen Folgen für die Gesundheit des Belästigenden.
Mit freundlichen Grüßen leben und leben lassen!!!!“

Dies habe ich als Androhung von Körperverletzung verstanden und die Polizei verständigt.
Diese kam auch, klopfte wild bei ihm, doch er war zu feige aufzumachen.
Die meinten, ich solle die zeiten aufschreiben und dann anzeige erstatten, so dann kriegt er im besten fall ein bußgeld und das wars dann und ich muss angst haben, weil er sehr gewalttätig ist.

Was für Möglichkeiten habe ich denn jetzt noch?
Habe etwas gehört von Mietkürzung, sodass mein Vermieter etwas unternehmen muss?

Wäre dankbar um Ratschläge.
LG Lisa

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19 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12309.01.2009 11:49:42
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 9x hilfreich)

einfach miete kürzen und den vermieter so zwingen den lästigen mitbewohner zu stoppen - so einfach is das nicht


du musst deinem vermieter erst mal ein briefchen schreiben da drin schreibst du dein dein anliegen auf (also zu laute musik etc, bzw allgemein dass dein nachbar sich an die hausordnung halten soll). das muss alles bis zu ner frist geschehen die du da auch reinschreibst. auch reinschreiben, dass du die miete kürzt wenn er nichts unternimmt!

unternimmt der vermieter bis dahin nichts, dann bist du berechtigt die miete zu kürzen (über die genauen sätze musste dich aber selber schlau machen)


2. alternative: dein vermieter ist eigentlich berechtigt besagtem nachbarn fristlos zu kündigen. mitmieter zu bedrohen etc is kein pappenstiel


musst du entscheiden wie gut du mit deinem vermieter auskommst. is es ne hausverwaltung, mit der du eh nie was zu tun hast, dann brief. is es ne person, mit der du eigentlich ganz gut klar kommst, dann red mit deinem vermieter unter 4 augen und geb ihm den brief nur der form halber. weil wenn du nix in der hand hast - dann stehste blöd da

würde dir in jedem fall raten nochmal mit dem mieterbund oder nem anwalt zu reden

is 100%ig sicher, dass hier gleich wieder posts kommen, die deine fragen in den dreck ziehen und dich als schuldigen hinstellen

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 285x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

---is 100%ig sicher, dass hier gleich wieder posts kommen, die deine fragen in den dreck ziehen und dich als schuldigen hinstellen------

Bist du Hellseher?

---mit deinem vermieter unter 4 augen und geb ihm den brief nur der form halber. weil wenn du nix in der hand hast - dann stehste blöd da-------

Wenn du den Brief unter 4 Augen abgibst, welchen Beweis hast du denn dann? Du hast dann nix in der Hand!!

Witzbold

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#5
 Von 
guest-12309.01.2009 11:49:42
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 9x hilfreich)

mit unter 4 augen meinte ich - persönlich

dass man sowas unter zeugen macht sollte eigentlich klar sein....

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#6
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.01.2009 11:49:42
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 9x hilfreich)

@ halbgott

wenn das ganze haus mithören kann und das diverse mitwohner bestätigen können, dann ist so ein protokoll überflüssig


so ein protokoll hat auch nur was zu sagen, wenn du belegen kannst, dass es auch richtig is. und das kannste nur wenn zeugen die richtigkeit bestätigen. bzw gleich auf das protokoll verzichten und auf zeugen verweisen

und überhaupt: musst du immer klug*******n? es gibt hier keinen thread den du nicht durch überflüssige zwischenfragen ruiniert hättest. gleiches trifft auch auf andere user zu

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

siehste Morti, jetzt hast du deinen Senf.:)

Welche Mieter haben den Krach gehört? Die Mietparteien im Haus selber oder die Mietparteien 3 Blocks weiter? Sind die Mieter in dem krachgestörten Haus bereit, die Hand zu heben? (zu bezeugen, dass....)

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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#11
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Lärmprotokoll würde ich auf jeden Fall machen. Dazu noch auf die Polizisten verweisen, die erscheinen mussten. Den VM bitten, sich um die Angelegenheit zu kümmern. Die Mieter müssen das untereinander nicht klären, besonders wenn man von dem einen Angst haben muss.

Der VM müsste im Gegenzug den lärmenden Mieter anschreiben, abmahnen und ihn auffordern, künftig den Hausfrieden zu wahren. Sofort dem fristlos kündigen, weil sich mal jemand beschwert, geht nicht. Dann bekommt der VM nämlich ein Problem.

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#12
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Dinsche

wäre es nicht hilfreicher, man läßt dieses Lärmprotokoll von allen betroffenen Mietern unterschreiben? (natürlich nicht vom Verursacher :) ) um ggf. mehr Druck auf den VM auszuüben?

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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#14
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wenn die anderen Mieter den Mut haben, klar :) Leider ist es oft so, dass Menschen feige sind und es lieber anderen überlassen, den Ärger auf sich zu nehmen und sich lieber raushalten möchten. Neutrale tun es im Notfall aber auch. Und dass bereits die Polizei deswegen antraben musste ist umso besser. Das würde ich mir noch in irgendeiner Form bestätigen lassen.

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#15
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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#16
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 285x hilfreich)

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#17
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Die Berufszeugen :grins:

Neeee, ich meine damit z.B. Besuch oder Handwerker. Eben Leute, die es tatsächlich mit bekommen, dass der Nachbar lärmt.

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#18
 Von 
LisaH1986
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 13x hilfreich)

also fasse ich zusammen, lärmprotokolle, zeugen und dann zur polizei?

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Nein... Polizei sowieso, wenn in der Nacht gelärmt wird.

Lärmprotokoll, welches von Zeugen bestätigt/bezeugt werden kann wäre wohl nicht schlecht, wobei ich persönlich noch nie so was machen musste.

Vermieter würde ich sofort informieren, und wenn er meint, nichts machen zu müssen, dann halt Lärmprotokoll und alles offiziell machen. Mir als VM würde die Beschwerde eines Mieters bereits reichen, um mich drum zu kümmern, aber nun gut... Gibt halt solche und solche ;)

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