Mietminderung bei Mäusen in Küche, Badheizung defekt,...

21. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
TinaR1111
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung bei Mäusen in Küche, Badheizung defekt,...

Hallo,
seit letzten September habe ich Mäuse in der Küche. Trotz Mausefallen, in denen ich auch schon Mäuse fangen konnte, nimmt es kein Ende. Der Vermieter weiss seitdem 1. Tag Bescheid. Ebenso gehen die Heizungen im Bad, Schlafzimmer und Küche nicht. Im Wohn-/ Esszimmer komme ich auf der höchsten Stufe 5 auf 15 bis max. 17, 6 Grad. Dort schaltet die Heizung um 22.30 Uhr komplett ab. Um 6.30 Uhr wieder ein. Seit ca. 6 Wochen regnet es nun auch noch im Schlafzimmer rein. Durch eine Stelle am Kamin und eine Stelle am Dach in den Speicher. Seit Mai 2014 kämpfe ich um mein Recht. Inzwischen mit einem RA. Leider zieht der Anwalt des Vermieters denn ganzen Rechtsstreit in die Länge! Dazu möchte ich noch betonen, dass ich 7 Einschreiben an den Vermieter gesendet habe mit Fristsetzung von 5! Monaten um die Mängel zu beheben. Erst nachdem GAR NICHTS geschehen ist, habe ich den RA eingeschaltet. Inzwischen geht mich der VM auch verbal, sehr unter der Gürtellinie, an. Auch habe ich den, im Mietvertrag vorhandenen Kellerraum, nicht. Mein Sohn traut sich schon gar nicht mehr alleine nach draußen. Jetzt kommt erst einmal noch eine Verhandlung Ende März, weil der VM eine MIETERHÖHUNG möchte!!! Fühle mich echt nicht ernst genommen obwohl ich ALLES durch Fotos, Zeugen, Atteste, Gutachter belegen kann....!!!
Ich möchte nun die Miete entsprechend reduzieren! Bezahlte 500 € habe seit 05/2014 auf 420 € reduziert wegen anderer Mängel. Jetzt kommen die o.g. noch dazu und ich sehe dass nicht mehr ein, diesem VM für diesen Zustand weiter diese Miete zu bezahlen! Suchen natürlich was "Neues", allerdings ist das sehr schwierig. Um wieviel darf ich nun bei diesen, nachweisbaren, Mängeln die Miete runtersetzen? ? Über GENAUE Zahlen wäre ich dankbar. Mein RA ist natürlich dran. Hat aber auch noch andere Mandanten und den nächsten Monat möchte ich nur noch das Minimun bezahlen, um diesen VM endlich wach zu rütteln!!! Denn die Nerven liegen blank & frieren möchten wir auch nicht mehr. Danke für schnelle, informative Antworten.

Schönen Tag TinaR1111

-- Editier von TinaR1111 am 21.03.2016 11:06

-- Editier von TinaR1111 am 21.03.2016 11:11

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat:
Bezahlte 500 € habe seit 05/2014 auf 420 € reduziert wegen anderer Mängel.


Das ist ganz dünnes Eis. Sobald 2 Nettokaltmieten zusammen kommen, kann der Vermieter fristlos kündigen. Und wenn sich die Mängel als nicht gravierend genug herausstellen, dann geht die Kündigung durch.

Zitat:
Mein RA ist natürlich dran.


Fusch ihm nicht rein, sondern zahle "unter Vorbehalt", dann kann der RA die Miete zurückfordern.

Zitat:
und den nächsten Monat möchte ich nur noch das Minimun bezahlen, um diesen VM endlich wach zu rütteln!!!


Der Vermieter ist wach und der hat einen Anwalt. Diese Verzögerungstaktik des Anwalts finde ich verdächtig.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Sobald 2 Nettokaltmieten zusammen kommen, kann der Vermieter fristlos kündigen. Und wenn sich die Mängel als nicht gravierend genug herausstellen, dann geht die Kündigung durch.

Nein. Das ist Panikmache und so eindeutig zumindest falsch. Unter anderem hier http://www.mietminderung.org/mietminderung-fristlose-kuendigung-durch-den-vermieter/ stehts ausführlich und mit einigen Hinweisen.

Zitat (von Ver):
Zitat:
Mein RA ist natürlich dran.

Fusch ihm nicht rein, sondern zahle "unter Vorbehalt", dann kann der RA die Miete zurückfordern.

Das unterschreibe ich sofort. Wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde, dann sollten alle Maßnahmen mit diesem abgesprochen werden. Ansonsten kann man sich das Geld für den Rechtsanwalt gleich sparen. Und in einer relativ verfahrenen Situation macht es selten Sinn, die Situation durch eigenmächtiges Handeln noch komplizierter zu machen.

2x Hilfreiche Antwort

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