Mietminderung bei Lärm

23. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
VerB
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung bei Lärm

Hallo an alle,
meine Situation ist folgende: In meinem Keller gab es einen Wasserschaden, Wasser ist in die Wände aller Kelleräume eingedrungen (Grund war ein verstopftes Heizungs-/Kaminrohr), weshalb nun seit 20 Tagen zwei Kältetrockner plus Gebläse im Haus stehen und aus den meisten Kellerräumen der Boden gerissen wurde plus Möbel umgestellt (Hobbyraum).
Im Erdgeschoss höre ich die Geräte sehr deutlich, auch bei geschlossener Wohnzimmer-/Küchentür, da es zum Kellergeschoss keine Türe gibt, das Treppenhaus ist offen. Im Hausflur ist es generell in allen Stockwerken laut.
Im ersten Stock, also im Schlafzimmer, Arbeitszimmer und Bad, höre ich die Geräte auch, allerdings nicht so extrem und meistens lasse ich sie auch über Nacht laufen, da ich mir denke, je öfter ich sie ausschalte, desto länger stehen sie hier.. Das Geräusch kann man sich in etwa vorstellen wie 5 Dunstabzugshauben, die gleichzeitig auf höchster Stufe laufen.
Die Frage ist nun: In welchem Umfang kann ich in etwa eine Mietminderung veranschlagen? Mein Vermieter hat dieser bereits zugestimmt, für den Stromverbrauch sind die Geräte sowieso an einen Extra-Zähler angeschlossen, aber wie berechnet man dies? Ich habe schon diverse Urteile für Trockengeräte gefunden, allerdings entsprechen die meiner Meinung nach einer anderen Lärmbelastung, da sich die Geräte bspw. im gleichen Stockwerk wie alle Wohnräume befinden.

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Übernimmt die Gebäudeversicherung den Wasserschaden? Wenn ja, dann wird diese dem Vermieter auch eine berechtigte Mietminderung ersetzen und man sollte nicht nur mit dem Vermieter sondern dieser auch mit der Versicherung reden. Schlag dem Vermieter etwas vor und schau, was sich raushandeln lässt. Wenn ihr euch einigt, fahrt ihr alle zusammen besser.

Eine Mietminderung wird übrigens immer auf die Bruttomiete gerechnet. Das gibt dann wilde Rechnereien bei der Nebenkostenabrechnung. Wenn der Vermieter dies vermeiden kann, wird er vielleicht bereit sein, etwas mehr zu bieten.

PS: Klar, du willst hier eine Zahl hören. Aber da dies sehr schwierig und im Zweifel auch gefährlich ist, werde ich keine nennen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
VerB
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!
Eine Zahl wollte ich gar nicht so unbedingt, eher einen angemessenen Prozentsatz, aber das ist klar schwierig.
Dass das tageweise und auf die Bruttomiete angerechnet wird, hatte ich schon herausbekommen, aber das noch mal extra mit der Versicherung abzusprechen (ja, seine Versicherung übernimmt den Schaden), daran hatte ich gar nicht gedacht, danke für den Tipp!
Hatte jetzt mal so grob an die Hälfte der Miete gedacht, allerdings werde ich erst noch abwarten, was die Stromzähler beim Abschalten sagen und das dann auch noch mal überschlagen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119628 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von VerB):
und meistens lasse ich sie auch über Nacht laufen,

Hat die Firma das nächtliche Ausschalten genehmigt?
Falls nicht, setzt sich der Mieter der Gefahr von Schadenersatzforderungen aus.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
VerB
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die Mitarbeiter haben beim Aufstellen gesagt, dass ich die Geräte ruhig über Nacht ausschalten kann und mir noch explizit alle Schalter/Stecker gezeigt. Und in 20 Tagen kam das bisher ca. 4x vor. Zudem werden sie jetzt noch 10 Tage stehen, wie ich heute erfahren habe und in dieser Zeit komplett durchlaufen, da ich teilweise nicht vor Ort bin.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.028 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen