>Mietminderung alte Fenster
Dies ist schlichtweg falsch.
Der VM hat keine Möglichkeit wegen Rückständen zu kündigen, wenn sich diese auf eine
Mietminderung beziehen, die auf Grund berechtigter Mängelrüge besteht.
Dies würde für den Vermieter nämlich bedeuten, daß er immer darauf warten könnte, bis der Mieter die 2 Monatsmieten im Rückstand ist, und dann wäre er den Mieter los. Er müsste es ja quasi nur aussitzen. Das funktioniert nicht.
Es ist auch unerheblich, daß ein Mieter die Miete mit einem Betrag mindert, der zu hoch ist. Daraus kann man ihm auch keinen Strick drehen. Er muß nur in der Lage sein, den zuviel einbehaltenen Betrag an den VM herauszugeben. Was widerum heißt, daß man das einbehaltene Geld solange nicht anfässt, bis man mit Sicherheit weiß, daß man es nicht mehr zurückgeben muß.
gruß
avalon 2006
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"Das Leben ist eines der Härtesten."
-- Editiert von avalon2006 am 11.09.2007 03:20:02
von avalon2006 am 11.09.2007 03:19
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