Mietminderung - Schimmelbefall in Kü. Bd. Fl. Ka.
Zunächst ein herzliches Hallo
Folgender Sachverhalt:
Meine Freundin und Ich bewohnen eine 1 Zimmer Wohnung in Berlin bei einem
privat Vermieter, der evtl. wichtig zu erwähnen den Titel eines Dipl.Ing trägt.
Unser Problem ist eine starke Schimmelbildung in der Küche ( Außenwand )
in einer kleinen Kammer die von der Küche abgeht ( Außenwand )
im Bad ( Außenwand ) , hier bildet sich der Schimmel räumlich beschrieben in einer kleiner Bucht über der Kammer. Die Kammer und das Badezimmerfenster teilen sich in der Höhe den Raum, getrennt durch eine R.Gibs Wand.
Etwas weiter weg befindet sich der Flur, auch hier bildet sich starker Schimmel.
Wichtig zu erwähnen sei noch, das Spuren vom Überstreichen des Schimmels zu sehen sind, ob Vormieter oder sogar Vermieter hier den Schimmel versuchte zu überdecken, darüber vermag ich nicht zu urteilen.
Eine Beschwerde mit Mängelbeschreibung samt Fotos wurde im am 24.12.2009 abgeschickt, natürlich Einschreiben mit Rückschein.
Der unterschriebene Rückschein kam zurück und trägt das Datum des 29.12.2009
Nun stehen wir kurz vor einem Termin, die Hausverwaltung hat also reagiert.
Was können wir nun am besten tun?
Mietminderung wegen Schimmel beantrage bis die Schäden behoben sind?
Oder Mietminderung wegen der höchst wahrscheinlich sehr unangenehmer Arbeiten, Lärm, Schmutz, Privatsphäre, etc. pp
Im Internet finde ich zu viele Informationen die sich nicht selten wiedersprechen,
wirklich was wissen tu ich nun leider nicht, aber Unannehmlichkeiten und Mietminderung sind doch untrennbare Geschwister oder ?
Ich freue mich über jede Antwort
Mit freundlichen Grüßen
SH.Schmidt
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von SH.Schmidt am 01.02.2010 16:25
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>Mietminderung - Schimmelbefall in Kü. Bd. Fl. Ka.
Guter Spruch :-)
Aber ich fand so einge Fäle die dem unseren gleichen, die Bauarbeiten zogen sich wochenlang hin, ganze Wände wurden eingerissen, teils sogar das Dach abgerissen, so das man freien Blick in den Himmel hatte.....
Was heißen soll das die Bauarbeiten noch lange keine wirkliche Abhilfe sind,
zunächst müssen wir fremde Leute über lange Zeit in die Wohnung einlassen, auf 75 % Wohnfläche komplett verzichten, dazu müssen wir Freizeit organisieren, also
Urlaub nehmen um überhaupt Einlass in die Wohnung zu ermöglichen.
Selbstverständlich hast du anderseits recht, erst Hilfe anfordern und dann darüber beklagen, selbstverständlich ist das ein Unding.
Aber rein der Unanehmlichkeiten nach verlieren wir 75% Wohnfläche und müssen der Arbeit fern bleiben um Handwerker einzulassen.
Vielen Dank für deine Antwort
liebe Grüße
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von SH.Schmidt am 01.02.2010 17:06
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