>Mietmängel nach Übergabe festgestellt
quote:
Die Frage ist, ob ein vertragswidriger Gebrauch vorliegt, wenn eine vorhandene Austattung ausgetauscht wird.
Das hinge wohl davon ab, wie weit diese vorhandene Austattung gebrauchsfähig ist...
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von Harry van Sell am 07.06.2011 16:23
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