Mietkautionsversicherung

4. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kitoyo1979
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkautionsversicherung

Zur Sachlage...
Bin seit Januar aus der Wohnung ausgezogen, für die ich eine Mietkautionsversicherung abgeschlossen habe. Problem ist das mein ehemaliger Vermieter es nicht für notwendig hält die Orginalpapiere mir oder der Versicherung zu zu schicken damit sie gekündigt werden kann. Bekomme auch keinerlei Rückmeldung oder Antwort von im noch geht er ans Telefon.
Was kann ich tun oder veranlassen damit er endlich tätig wird
Mag

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Bitte diesen Link: http://www.mietrecht.org/mietkaution/faelligkeit-der-kaution-nach-auszug-des-mieters/ lesen und dann dem Exvermieter die ihm zustehende Frist einräumen.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Kitoyo1979):
Was kann ich tun oder veranlassen damit er endlich tätig wird


Warten. Denn der Vermieter hat bis 6 Monate Zeit um zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch aus dem Mietverhältnis hat.

Ansprüche können sein verdeckte Mängel, Mietrückstände und evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen Betriebskostenabrechnungen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

die Orginalpapiere mir oder der Versicherung zu zu schicken

Und wieviel hast du ihm als Ersatz geboten ?
Da ist doch noch die NK-Abrechnung von 2016 und 2017 offen.

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#4
 Von 
Kitoyo1979
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Als Ersatz?
Zur Info habe ganze 4 Monate drin gewohnt. Die Wohnung gleich fristgerecht gekündigt da sie im Nachhinein nicht zumutbar war. Dazu eine Nebenkostenabrechnung über 250 Euro Nachzahlung... Was schon sehr dubios war. Alles wurde beglichen.
Der Vermieter ist seit dem auch nicht mehr telefonisch erreichbar. Hab ihn schon über die Versicherung wissen lassen das er bitte die Papiere schicken soll. Er erwiderte da wohl nur das er noch 4 Wochen warten wolle damit ich mir ja nicht mein Geld zurück holle...
Was natürlich Schwachsinn ist.

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Kitoyo1979):
Zur Info habe ganze 4 Monate drin gewohnt.


Das ändert nichts an der Tatsache das der Vermieter die Kaution noch nicht frei geben muß.

Zitat (von Kitoyo1979):
Dazu eine Nebenkostenabrechnung über 250 Euro Nachzahlung... Was schon sehr dubios war. Alles wurde beglichen.


So daubios nun auch wieder nicht.

Vorauszahlungen zu gering oder Nutzungszeitraum ausschließlich in der Heizperiode, da kommt es ganz schnell zu einer Nachzahlung.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#6
 Von 
Kitoyo1979
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hilft mir nicht wirklich...
Nochmal es geht um keine Auszahlung einer Kaution sondern nur um die Police der Kautionsversicherung mit der er eh nichts mehr anfangen kann.

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#7
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Kitoyo1979):
Das hilft mir nicht wirklich...
Nochmal es geht um keine Auszahlung einer Kaution sondern nur um die Police der Kautionsversicherung mit der er eh nichts mehr anfangen kann.


Natürlich kann der Vermieter damit was anfangen.

Er kann Ansprüche geltend machen die dann von dieser Versicherung gezahlt werden müssen.

Gibt der Vermieter die Police jetzt frei müßte er im E-Fall seinem Geld ewig hinterher rennen.

Warum sollte er das tun wenn er doch ein "Pfand" hat - die Police.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#8
 Von 
Kitoyo1979
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was will er denn gelten machen. Die Wohnung ist seit 4 Monaten neu Vermieter. Es wurde alles übergeben, es wurde alles bezahlt. Die Versicherung weiß ebenso Bescheid...
Und das einzige was ich wissen will ist
Ab wann bzw was ich genau machen kann wenn er "Meine" Police nicht aushändigt und nichts anderes...!!!

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Kitoyo1979):
Ab wann


wurde schon hier
Zitat (von Anitari):
Denn der Vermieter hat bis 6 Monate Zeit um zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch aus dem Mietverhältnis hat.
beantwortet.

Zitat (von Kitoyo1979):
bzw was ich genau machen kann wenn er "Meine" Police nicht aushändigt


wenn er auch nach Fristablauf nicht reagiert, Herausgabe anmahnen und danach einklagen.

Berry

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Kitoyo1979):
Ab wann bzw was ich genau machen kann wenn er "Meine" Police nicht aushändigt und nichts anderes...!!!
Die Sicherheit ist freizugeben, wenn das Sicherungsinteresse des Vermieters erloschen ist. Da Ansprüche des Vermieters (bis auf potentielle Nebenkostennachzahlungen) 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache verjähren (§ 548 BGB ), ist das spätestens 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache der Fall. Es ist möglich, dass ein Anspruch auf Rückgabe schon vorher besteht. Aber realistisch macht es normalerweise keinen Sinn, das Risiko eines Prozesses wegen hier vielleicht 1-2 Monaten einzugehen.

Noch eine Rückfrage: Wann genau wurde das Mietverhältnis beendet und über welche Nebenkosten wurde schon abgerechnet?

Grund für die Rückfrage: Die Nebenkostenabrechnung für Januar 2017 wäre bei einer kalenderjährlichen Abrechnung erst Ende 2018 fällig. Und da bei einer Abrechnung nur für den Januar eine Nachzahlung zu erwarten ist, dürfte der Vermieter auch einen angemessenen Teil der Sicherheit zurückbehalten. Da das bei einer Kautionsversicherung nicht geht, würde er also meiner Meinung nach die ganze Versicherung noch bis 2019 behalten dürfen. Anders sieht es aus, wenn der Januar bereits abgerechnet wurde bzw. wenn du im Januar kein Mieter mehr warst. Dann gibt es keine ausstehende Nebenkostenabrechnung mehr und nach 6 Monaten wäre die Freigabe fällig.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Ist die Police in kleine Coupon zu bestimmten Werten unterteilt? Oder an einem Stück? Falls letzeres, wird man wohl warten müsen bis alle Bedürfnisse des Vermieters nach Sicherung abgeschlossen wurden.
Oder man bietet einen angemessenen Geldbetrag als Sicherheit im im Tausch.

Wobei man damit die letzten 2 Monate noch warten sollte, nicht das der Vermieter da noch was aus dem Hut zaubert.
Und natürlich auch, weil die Gerichte in der Regel nicht so schnell arbeiten, das bis zum Ablauf der 6 Monate die Verhandlung schon durch wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Kitoyo1979):
Das hilft mir nicht wirklich...
Nochmal es geht um keine Auszahlung einer Kaution sondern nur um die Police der Kautionsversicherung mit der er eh nichts mehr anfangen kann.


Warum ist der Vermieter im Besitz der Kautionsversicherungs-Police? Das Original einer Vers-Police ist i.d.R. beim Versicherungsnehmer.

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#13
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Zitat (von Kitoyo1979):
Das hilft mir nicht wirklich...
Nochmal es geht um keine Auszahlung einer Kaution sondern nur um die Police der Kautionsversicherung mit der er eh nichts mehr anfangen kann.


Warum ist der Vermieter im Besitz der Kautionsversicherungs-Police ? Das Original einer Vers-Police ist i.d.R. beim Versicherungsnehmer.


Weil Bürgschaftsurkunden (Kautionsversicherungs-Police) im Besitz des Mieters irgendwie am Thema vorbei wären. Das Sparbuch mit der Mietkaution behält auch nicht der Mieter.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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