Mietkaution wird teilw. einbehalten

5. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Gorzi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkaution wird teilw. einbehalten

Hallo,

ich habe eine Frage zur Kaution: Wir haben zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten (kalt) bezahlt.
Die Wohnung haben wir vom Vormieter während seines Zeitmietvertrages übernommen. Die Wohnung wurde von uns renoviert (gestrichen), den Fußboden (Laminat) haben wir übernommen.
Jetzt, zum Ende unseres Mietvertrages nach 2 Jahren, hat uns der Vermieter im voraus mitgeteilt, dass er pauschal 40% der Kaution wegen "Verwohnung" einbehält, ohne die Wohnung gesehen zu haben (welche kaum verwohnt ist, da wir u.a. Nichtraucher sind).

Ist dies überhaupt rechtens, bzw. welche Renovierungsarbeiten kann er von uns nach den 2 Jahren verlangen, bzw. welche Kosten müssen wir davon übernehmen ?

Vielen Dank für eine Antwort !!
Gruss Stephan

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Hierzu müßte man einen Blick in den zugrunde liegenden Mietvertrag werfen.
Üblicherweise findet sich dort die sogenannte Fristenklausel, wonach einzelne Räume in unterschiedlichen Intervallen zu renovieren sind. Auch wenn diese Intervalle noch nicht voll erreicht sind gibt es Klauseln, wonach der Mieter unter Umständen bei Vertragsbeendigung einen Teil der Kosten zu tragen hat, wenn die letzte Renovierung länger als 1 Jahr zurück liegt.

In keinem Fall jedoch kann ein Vermieter von Ihnen verlangen, daß die Arbeiten nur von einem Fachhandwerker vorgenommen werden dürfen. Er muß Ihnen immer die Gelegenheit geben bei Auszug selbst die Schönheitreparaturen auszuführen.

Unzulässig ist selbstverständlich ein pauschaler Einbehalt ohne Rücksicht auf den Ist-Zustand.
Allerdings darf ein Vermieter nach ständiger Rechtsprechung die Mietsicherheit noch 6 Monate nach Vertragsbeendingung einbehalten, bis er spätesten die Nebenkosten abrechnen muß (kann).

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#2
 Von 
Gerald Beuscher
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn der Vermieter bereits mitgeteilt hat, dass eine Forderung aus der Wohnungsendabnahme nicht besteht, wann muss er die Kaution auszahlen?

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