Hallo,
ich bin im Februar 2016 aus meinem WG-Zimmer ausgezogen. Zum Verständnis: es gibt 2 Vermieter im VErtrag, einer war der Ansprechpartner (Vermieter 1), der andere eher im Hintergrund (Vermieter 2). Der Vermieter 1 hat daraufhin die Kaution einbehalten, da es einen kleinen Wasserschaden am Boden gab. Ich habe den Schaden Mitte März an meine Haftpflichtversicherung weitergegeben. Diese hat meinen Vermieter 1 nicht erreicht, daher hat er erst auf mein Nachfragen im Semptember das Angebot weitergeleitet (er sagt, er hätte es bereits im Juli geschickt und nie wieder etwas gehört). Daraufhin hat die Versicherung im September noch zugestimmt den Schaden zu übernehmen. Meinem Verständnis nach hätte man mir daraufhin die komplette Kaution (evtl. mit Abzügen wg der Nebenkosten) zurückzahlen müssen.
Ich habe dann ab Januar per Email an Vermieter 1 (habe nur die Adresse von ihm), Einschreiben an beide (wurde einmal abgeholt oder Adresse stimmte beim Vermieter 2 wohl nicht mehr) und SMS an beide nachgefragt, habe aber erst Ende März eine Antwort vom Vermieter 2 bekommen, dass er sich mit dem anderen abstimmen wird. Auf weitere Nachfragen kommt wieder keine Antwort.
Ich möchte nun anfangen rechtliche Schritte anzudrohen, falls die Kaution nicht überwiesen wird. Ich würde jetzt noch zweimal eine SMS schreiben (das einzige Medium auf dem ich eine Antwort bekommen habe) und jeweils eine 2-wöchige Rückzahlfrist einräumen. Dann werde ich wohl einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Gibt es noch Punkte (Fristen, Mahnungsanzahl, Formulierungen) die ich dabei beachten muss, damit ich bei einem evtl. Verfahren auf der sicheren Seite bin?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
-- Editier von bayanna am 29.04.2017 16:42
Mietkaution wird nicht zurückbezahlt - weiteres Vorgehen
29. April 2017
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Frage vom 29. April 2017 | 16:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkaution wird nicht zurückbezahlt - weiteres Vorgehen
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#1
Antwort vom 29. April 2017 | 19:16
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatIch würde jetzt noch zweimal eine SMS schreiben :
Würde ich nicht.
Ich würde einen Mahnbescheid erlassen. Dazu braucht man keinen Anwalt. Entweder macht man das bequem online oder geht zum zuständigen Amtsgericht.
#2
Antwort vom 29. April 2017 | 21:40
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatIch würde einen Mahnbescheid erlassen. :
Nein, würdest Du nicht. Du würdest höchsten einen beantragen.
Und bevor man das macht, sollte man an beide Vermieter ein Einschreiben-Einwurf senden, mit Frist nach Datum (14 Tage mindestens) zur Abrechung und Rückzahlung der Kaution.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. April 2017 | 08:48
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatDaraufhin hat die Versicherung im September noch zugestimmt den Schaden zu übernehmen. :
Und hat die Versicherung auch bezahlt?
Wenn ja, den VM schriftlich Auffordern, die NK Abrechnung erstellen und die Kaution zurück zu zahlen.
Danach erst die weiteren Schritte. Der VM hat ja hoffentlich die aktuelle Adresse vom Mieter?
#4
Antwort vom 30. April 2017 | 19:21
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1951x hilfreich)
ZitatDaraufhin hat die Versicherung im September noch zugestimmt den Schaden zu übernehmen. Meinem Verständnis nach hätte man mir daraufhin die komplette Kaution (evtl. mit Abzügen wg der Nebenkosten) zurückzahlen müssen. :
Falsch - nicht nach Zusicherung der Regulierung sondern nach tatsächlich erfolgter Regulierung wird die Kaution zur Rückzahlung fällig.
Und weil die Mietkaution zur Sicherung aller Forderungen aus dem Mietverhältnis dient, ist ggf. auch eine ausstehende Betriebskostenabrechnung abzuwarten. Wobei der Mieter hier einen angemessenen Teil-Einbehalt anbieten kann.
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