Mietkaution wird grundlos nicht zurückgezahlt

17. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.04.2014 10:11:15
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Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietkaution wird grundlos nicht zurückgezahlt

Hallo Gemeinde
Folgender Fall.Mieter ist nach fristgerechter Kündigung am 30.10.13 ausgezogen.Da der Vermieter inzwischen vertorben war,trat der Erbe auf den Plan.Er stellte keine Forderungen mehr.Die Wohnung wurde verkauft und wieder neu vermietet.Er holte die Schlüssel bei uns ab und wollte die Kaution mitbringen.Die Schlüssel holte er,aber Kaution,nix.Danach wollte er die Kaution nochmal wieder vorbei bringen.Ab da war kein Kontakt mehr.Es wurde 2007 ein Mietskautionssparbuch bei der Hamburger Sparkasse vom Mieter angelegt und an den Vermieter verpfändet.Es lag vor kurzem noch unberührt da.Das hatte ich vor Ort erfahren.Laut Verpfändungserklärung erlischt die Verpfändung erst durch eine schriftliche Erklärung des Pfandgläubigers.Ich hatte ihn per Einschreiben mit Rückschein aufgefordert,die Kaution samt Zinsen auf das Konto des Exmieters zu überweisen,oder die Freigabe zu veranlassen.Er reagiert auf nichts,geht auch nicht an Telefon oder ruft zurück.Da diese Leute in der Ukraine leben,muss ich mich darum kümmern.Ich spiel jetzt mit dem Gedanken,über einen Anwalt ein gerichtliches Mahnverfahren anzustrengen.Das selber zu machen ist zu kompliziert.Aber dazu brauch ich sicher eine Vollmacht des Gläubigers,oder wie geht man da am besten vor?Im Erfolgsfall hat der Vermieter die Kosten zu tragen.Er ragiert auf garnicht,weigert sich beharrlich.

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-- Editiert thomas123123 am 17.04.2014 20:06

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7 Antworten
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#1
 Von 
Spezi-2
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quote:
Es wurde 2007 ein Mietskautionssparbuch bei der Hamburger Sparkasse vom Mieter angelegt und an den Vermieter verpfändet.

Wenn dies so stimmt gibt es keinen Anspruch auf Zahlung von Geld sondern auf Freigabe des Sparbuches.

Was steht da oben: an den Vermieter verpfändet.
Was heißt dieses ? An den jeweiligen Vermieter oder an den damaligen Vermieter ? Oder läuft die Verpfändung auf einen Namen. Wer muss freigeben ??

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#2
 Von 
guest-12324.04.2014 10:11:15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Da der Vermieter wärend des laufenden Mietverhältnisses verstorben ist,war der Sohn als Erbe der neue Vermieter und auch jetziger Pfandgläubiger.Nach dem Ende des Mietverhältnisses wurde die Wohnung sofort verkauft und vom neuen Eigentümer wieder vermietet.Die Rückzahlung der Kaution wäre dann sofort fällig geworden.Ich habe ihn in einem Schreiben alles erläutert,wo das Kautionssparkonto angelegt wurde mit Kontonummer,falls das durch die Erbsache irgendwie untergangen ist.Die Unterlagen wie Verpfändungserklärung,Sparkontoeröffnung,Zustimmungserklärung,müsstem ihm auch vorliegen. Er hätte es entweder direkt vom Sparkonto überweisen können oder das Buch freigeben können.Aber er tut rein garnichts.Er reagiert auf nichts.Also ohne Anwalt kommt man nicht weiter,und zwar über ein gerichtliches Mahnverfahren.Die entstehenden Kosten kämen auch auf ihn zu.Was ist da die beste Vorgehensweise?Diese Leute leben in der Ukraine,müssen lediglich alle 6 Monate einreisen,wegen ihres Aufenthaltstitels.Auch auf Anrufe oder SMS von dort reagiert er nicht.Ohne Vollmacht sind die Auskünfte auf der Sparkasse sehr begrenzt.

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#3
 Von 
Spezi-2
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Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Wer hat das Sparbuch ?
Auf welchen Namen lautet die Verpfändungserklärung ?

Für mich ist immer noch nicht klar, dass Sie sich wegen der Freigabe an den Richtigen werden.
Haben Sie die Sparkasse schon mal gefragt, von wem die Freigabeerklärung jetzt erfolgen muss ??

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#4
 Von 
guest-12324.04.2014 10:11:15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Das habe ich wohl.Die Freigabe muss der rechtmäßige Erbe,das ist der Sohn.Wörtlich:Die Verpfändung erlischt erst durch eine entsprechende schriftliche Erklärung des Pfandgläubigers.Bei einem Wechsel des Pfandgläubigers legitimiert sich der jeweilige Rechtsnachfolger gegenüber der Haspa durch geeignete Urkunden.Genau das trifft hier zu.Er müsste zur Freigabe sicher einen Erbschein oder was in der Richtung vorlegen.Es gibt niemand anderen,als den Kerl.Er wäre per Gesetz verpflichtet gewesen,das sofort zu erledigen,da er kundgetan hat,keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr geltend zu machen.Man könnte fast annehmen,dass er nicht mehr unter den Lebenden weilt.Fröhliche Ostertage wünsch ich noch

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#5
 Von 
Spezi-2
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Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
Die Verpfändung erlischt erst durch eine entsprechende schriftliche Erklärung des Pfandgläubigers.Bei einem Wechsel des Pfandgläubigers legitimiert sich der jeweilige Rechtsnachfolger gegenüber der Haspa durch geeignete Urkunden.


Also ist die Frage, wer alleiniger Pfandgläubiger ist.
wenn dieses 100% feststeht, muss man diesen auf Freigabe des Sparbuches verklagen.
Damit die 100% auch sicher sind, würde ich vorher vorsichtshalber beim zuständigen Nachlassgericht nachfragen, ob es einen Erbschein gibt und wer danach was geerbt hat.


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#6
 Von 
guest-12324.04.2014 10:11:15
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Er hätte die Wohnung nicht verkaufen können,wenn er sich nicht als rechtmäßiger Rechtsnachfolger hätte legitimieren können.Ergo ist er auch rechtmäßiger Nachfolger des Pfandgläubigers.Das könnte er bei der Sparkasse jederzeit belegen.Das ist dieselbe Filiale,wo ich auch bin.Hab da lediglich unter der Hand rausgekriegt,dass die Einlage da noch unberührt lag.Deshalb ist dieses Verhalten völlig unverständlich.Am 29.04 kommt der Exmieter aus der Ukraine.Dann geht das ohne Vorwarnung über einen Anwalt.Ich müsste für alles eine Vollmacht haben.

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
Ergo ist er auch rechtmäßiger Nachfolger des Pfandgläubigers


Wieso soll das zwingend sein ? Sie wissen doch gar nicht wie die Erbschaft hier geregelt ist.
Man kann lt. Testament ein Haus erben und andere erben was anderes. Für mich kann eine verpfändete Sache auch zu dem anderen Erbe zählen.
Wenn Sie 100% sicher sind klagen Sie auf Freigabe.

Ende meiner Antworten.

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-- Editiert Spezi-2 am 18.04.2014 20:57

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