Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Mietkaution versehentl. vom Vermieter mit eigenem Vermögen

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

2649 Aufrufe

Mietkaution versehentl. vom Vermieter mit eigenem Vermögen

Hey!

Vermieter A erhält vom Mieter B eine Barkaution in Höhe von X€, welche er - wie üblich - als Mietsicherheit anlegen soll.

Da sich A wenig auskennt schmeißt er die Summe X auf sein eigenes Konto. Nach 5 Jahren zieht B aus und erhält von A X€ zzgl. 0,5% Zinsen für die Mietzeit.

Dies erscheint ihm zuwenig; er will nun wissen, ob er Schadenersatz von A dafür verlangen kann, dass dieser (offensichtlich) sooo schlechte zinsen erhalten hat.
Gibt es einen Mindestzinssatz, zu welche eine Mietkaution angelegt werden muss?


von ratlos44 am 11.08.2008 10:55
Status: Legende (396 Beiträge)
Userwertung:  1,6  (von 7 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Mietkaution versehentl. vom Vermieter mit eigenem Vermögen
--- editiert vom Admin


von guest123-2122 am 11.08.2008 11:03
Status: Unsterblich (2739 Beiträge)
Userwertung:  1,9  (von 51 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Mietkaution versehentl. vom Vermieter mit eigenem Vermögen
--- editiert vom Admin


von guest123-2126 am 11.08.2008 14:16
Status: Unsterblich (2065 Beiträge)
Userwertung:  1,9  (von 32 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Mietkaution versehentl. vom Vermieter mit eigenem Vermögen
--- editiert vom Admin


von guest123-2110 am 11.08.2008 14:21
Status: Philosoph (569 Beiträge)
Userwertung:  1,9  (von 9 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Mietkaution versehentl. vom Vermieter mit eigenem Vermögen
--- editiert vom Admin


von guest123-2126 am 11.08.2008 14:27
Status: Unsterblich (2065 Beiträge)
Userwertung:  1,9  (von 32 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Mietkaution versehentl. vom Vermieter mit eigenem Vermögen
quote:
Verlangen kann man alles mögliche, nur eben nicht bekommen.


Das Auskunftsrecht ergibt sich hier aus §§681 S.2, 666 BGB.


von Ebenezer am 11.08.2008 14:27
Status: Philosoph (637 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 100 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Mietkaution versehentl. vom Vermieter mit eigenem Vermögen
--- editiert vom Admin


von guest123-2122 am 11.08.2008 14:35
Status: Unsterblich (2739 Beiträge)
Userwertung:  1,9  (von 51 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Mietkaution versehentl. vom Vermieter mit eigenem Vermögen
--- editiert vom Admin


von guest123-2126 am 11.08.2008 14:39
Status: Unsterblich (2065 Beiträge)
Userwertung:  1,9  (von 32 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Mietkaution versehentl. vom Vermieter mit eigenem Vermögen
quote:
Normales Girokonto = keine Habenzinsen = Pech für den Mieter ?


Nein. Die Anlage auf einem Girokonto stellt eine Pflichtverletung des Vermieters dar.

Daraus ergibt sich eine Ersatzpflicht für entgangene Zinseinkünfte aus §§280 Abs. I, 241 Abs. II BGB.


von Ebenezer am 11.08.2008 14:41
Status: Philosoph (637 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 100 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Mietkaution versehentl. vom Vermieter mit eigenem Vermögen
--- editiert vom Admin


von guest123-2122 am 11.08.2008 14:43
Status: Unsterblich (2739 Beiträge)
Userwertung:  1,9  (von 51 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Mietkaution versehentl. vom Vermieter mit eigenem Vermögen
--- editiert vom Admin


von guest123-2126 am 11.08.2008 14:46
Status: Unsterblich (2065 Beiträge)
Userwertung:  1,9  (von 32 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97921
beantwortete Fragen
12
Anwälte jetzt
online