Mietkaution darf nicht verrechnet werden
AFP VOM 30.7.2012 | Nachrichten - Allgemein | 1985 Aufrufe Mehr zum Thema:Mietkaution, Mieter, Forderung, Verrechnung
BGH stärkt Rechte von Mietern
Vermieter dürfen Kautionen ihrer Mieter nicht mit fremden Forderungen verrechnen. Mietkautionen dienen allein dafür, mögliche Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis zu sicheren und müssen Mietern nach dem Auszug ausgehändigt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) Urteil entschied.
Mit dem Grundsatzurteil erstritt ein klagender Mieter nun die Rückzahlung seiner Mietkaution von über 1000 Euro. Der Vermieter hatte sie nach Auszug des Mieters mit der Begründung einbehalten, er habe angebliche Ansprüche eines früheren Vermieters gegen den Mieter übernommen und wolle diese Forderungen mit der Kaution verrechnen. Der BGH erklärte dies nun für unzulässig und verwies auf ein "dauerndes Aufrechnungsverbot". Dies ergebe sich aus einer stillschweigenden Verabredung zwischen Mieter und Vermieter, wonach Mietkautionen nur direkte Ansprüche aus dem Mietverhältnis absichern sollen.
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