Mietkaution bei Umzug

3. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
pilic
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietkaution bei Umzug

Hallo...im 4/2013 bin ich in eine Wohnung gezogen und habe eine Kaution hinterlegt.
Seit 10/2013 befinde ich mich in der Inso...
Im 12/2014 habe ich die gerichtlichen Ankündigung der Restschuldbefreiung bekommen in der ich mich nun befinde.

Ich ziehe mit meiner Freundin im 3/2015 um.Was passiert mit der hinterlegten Kaution.
Gehört die beim Umzug in die Masse oder gehört mir die Kaution?

mfg Tom

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Liegt bereits ein Beschluss zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens vor? Dieser Aufhebungsbeschluss ist nämlich der Beschluss auf den es ankommt und nicht der Beschluss über die Ankündigung der RSB.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pilic
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja,der liegt vor

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Soweit dann keine Nachtragsverteilung durch das Insolvenzgericht bzgl. der Kaution angeordnet wurde, steht die Kautionsrückzahlung voll Ihnen zu. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der sog. Restschuldbefreiungs- oder Wohlverhaltensphase zieht der TH nur noch das pfändbare Arbeitseinkommen und die Zahlungen nach § 295 InsO ein. Kautionsrückzahlungen zählen nicht dazu.

2x Hilfreiche Antwort

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