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Mietkaution an Vormieter zurückzahlen??

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Mietkaution an Vormieter zurückzahlen??

Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten.

Ich habe mir mit einer Bekannten eine Wohnung geteilt, diese Bekannte hatte aber nur die Hälfte der Kaution an den Vermieter gezahlt. Ich bin später in das Mietverhältis aufgenommen worden. Nun ist diese Bekannte vor einiger Zeit ausgezogen und der Vermieter verlangt jetzt von mir, dass ich den schon gezahlten Teil der Kaution an meine Bekannte zurückzahle und den anderen Teil der Kaution an ihn zahle.

Ich habe ihn gebeten, dass doch mit der Vormieterin zu regeln, darauf hat er heute folgendes per Email geantwortet: (Ich zitiere)
"Bitte klären Sie Ihre einglegenheit mit Frau X selbst ab,wie Sie die XXX Euro an Sie zurück zahlen wollen."

Darf er das so machen????



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von einhörnchen am 07.12.2010 17:45
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Mietkaution an Vormieter zurückzahlen??
--- editiert vom Admin


von guest-12308.12.2010 15:47:45 am 07.12.2010 18:05
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>Mietkaution an Vormieter zurückzahlen??
Ja, der MV wurde nach dem Auszug entsprechend geändert. Sie ist nicht mehr als Mieterin darin aufgeführt.

Nein, es müßte ob und nicht wie heißen. -> Richtig :D

Für ihn ist das ja aber anscheinend schon beschlossene Sache, dass ich die Kaution an sie zurückzahle.

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von einhörnchen am 07.12.2010 18:14
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Mietkaution an Vormieter zurückzahlen??
quote:
Ich habe mir mit einer Bekannten eine Wohnung geteilt, diese Bekannte hatte aber nur die Hälfte der Kaution bezahlt

quote:
der Vermieter verlangt jetzt von mir, dass ich den schon gezahlten Teil der Kaution an meine Bekannte zurückzahle und den anderen Teil der Kaution an ihn zahle.

Was steht im Mietvertrag über Kaution ?

Wenn nicht vereinbart dass jeder Mieter anteilige Kaution zu zahlen hat, so kann der Vermieter von einem der Mietern die volle Kaution verlangen. Es kann ihm egal sein wer die Kaution zahlt.

Da er bereits im Besitz hälftigen Kaution ist, brauchen Sie nur noch die noch offene hälfte der Kaution an den Vermieter zu zahlen.
Ihr Bekannter muß mit der Abrechnung der von ihm bezahlten
hälftigen Kaution so lange warten, bis auch Sie die Wohnung aufgeben.





von icecycle am 07.12.2010 18:19
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>Mietkaution an Vormieter zurückzahlen??
Ich möchte mich bereits im voraus für die Antworten bedanken.

Im Mietvertrag steht: "Der Mieter leistet dem VM Sicherheit (Kaution) für die Erfüllung seiner Verpflichtungen und/oder zur Befriedigung von Schadensersatzansprüchen in Höhe von bis zu 3 Monatsmieten ohne Betriebskostenvorschüsse, nämlich in Höhe von 620,00 Euro."

Eine anteilige Kaution wurde nicht vereinbart.


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von einhörnchen am 07.12.2010 18:37
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Mietkaution an Vormieter zurückzahlen??
Dann überweise dem VM doch die 620 €.
Und schon liegt der Ball auf seiner Seite.



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von dem User continually known as Mortinghale am 07.12.2010 18:41
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>Mietkaution an Vormieter zurückzahlen??
--- editiert vom Admin


von guest-12308.12.2010 15:47:45 am 07.12.2010 18:51
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>Mietkaution an Vormieter zurückzahlen??
Vielleicht könnte ich ja zweimal 210 und einmal 200 Euro zahlen wenn ich ihn ganz lieb frag..

Oder ich zahl 3x200 und arbeite den Rest mit Schnee beseitigen ab?

Nein Spaß bei Seite.. die hälfte wurde ja schon von der Vormieterin gezahlt.
Ist er verpflichtet die Kaution selbst zurückzuzahlen oder kann er es auf mich abwälzen um sich arbeit (neues Kautionskonto anlegen!?) zu sparen?

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von einhörnchen am 07.12.2010 18:56
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Mietkaution an Vormieter zurückzahlen??
--- editiert vom Admin


von guest-12308.12.2010 15:47:45 am 07.12.2010 19:07
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>Mietkaution an Vormieter zurückzahlen??
quote:
in Höhe von bis zu 3 Monatsmieten

bedeutet ja nun nicht, daß es tatsächlich auch drei Monatsmieten sind.



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von dem User continually known as Mortinghale am 07.12.2010 19:43
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>Mietkaution an Vormieter zurückzahlen??
--- editiert vom Admin


von guest-12308.12.2010 15:47:45 am 07.12.2010 19:54
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