Mietkaution an Vormieter zurückzahlen??
Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten.
Ich habe mir mit einer Bekannten eine Wohnung geteilt, diese Bekannte hatte aber nur die Hälfte der Kaution an den Vermieter gezahlt. Ich bin später in das Mietverhältis aufgenommen worden. Nun ist diese Bekannte vor einiger Zeit ausgezogen und der Vermieter verlangt jetzt von mir, dass ich den schon gezahlten Teil der Kaution an meine Bekannte zurückzahle und den anderen Teil der Kaution an ihn zahle.
Ich habe ihn gebeten, dass doch mit der Vormieterin zu regeln, darauf hat er heute folgendes per Email geantwortet: (Ich zitiere)
"Bitte klären Sie Ihre einglegenheit mit Frau X selbst ab,wie Sie die XXX Euro an Sie zurück zahlen wollen."
Darf er das so machen????
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von einhörnchen am 07.12.2010 17:45
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>Mietkaution an Vormieter zurückzahlen??
Ja, der MV wurde nach dem Auszug entsprechend geändert. Sie ist nicht mehr als Mieterin darin aufgeführt.
Nein, es müßte
ob und nicht wie heißen. -> Richtig :D
Für ihn ist das ja aber anscheinend schon beschlossene Sache, dass ich die Kaution an sie zurückzahle.
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von einhörnchen am 07.12.2010 18:14
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>Mietkaution an Vormieter zurückzahlen??
Ich möchte mich bereits im voraus für die Antworten bedanken.
Im Mietvertrag steht: "Der Mieter leistet dem VM Sicherheit (Kaution) für die Erfüllung seiner Verpflichtungen und/oder zur Befriedigung von Schadensersatzansprüchen in Höhe von bis zu 3 Monatsmieten ohne Betriebskostenvorschüsse, nämlich in Höhe von 620,00 Euro."
Eine anteilige Kaution wurde nicht vereinbart.
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von einhörnchen am 07.12.2010 18:37
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