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Mietkaution

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Mietkaution

mein kautionskonto wurde mit 0,25 % verzinst. habe ich auch immer auszug bekommen. soweit alles klar, jetzt ist mein vermieter über 1 jahr im verzug mit der kautionsrückzahlung. was ich denn dann für einen zinssatz anrechnen? will erstmal
versuchen gütlich mit meinem vermieter zu einigen.


von shacky am 04.07.2011 14:20
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>Mietkaution
welche infos meinst du


von shacky am 04.07.2011 14:22
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>Mietkaution
kaution war 1360.-, Nebenkosten nein- nein, keine nachzahlungen,


von shacky am 04.07.2011 14:48
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>Mietkaution
mietende 01.06. 2009


von shacky am 04.07.2011 14:50
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>Mietkaution
habe jetzt eine qualifizierte antwort erhalten.die oben genannte war falsch von sassy2.

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von shacky am 05.07.2011 13:55
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>Mietkaution
Wichtiger als die Frage nach der Verzinsung ist doch, dass Sie Ihre Kaution zurückerhalten. Einen Teil davon darf der Vermieter aber auch nach Mietende noch zurückbehalten, etwa zur Besicherung von Nebenkostennachforderungen. Da nach § 556 Abs. 3 BGB über die Betriebskosten spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abzurechnen ist, kann die Kaution längstenfalls solange zurückgehalten werden.

In diesem Zeitraum, in welchem der Vermieter die Kaution zurecht zurückbehält, ist entsprechend § 551 BGB zu verzinsen.

Ist die Rückzahlung aber fällig und kommt der Vermieter dem nicht nach, dann ist er in Verzug, so dass Verzugszinsen nach § 288 BGB zu zahlen sind. Der Hinweis von Captain Surcouf zur Höhe der Verzugszinsen – 5% über dem Basiszinssatz – trifft zu, wobei der Basiszinssatz nah 0%, so dass sich für Zeiten bis zum 01.07. nur 5,12% und für danach 5,37%.

Hier kommt zwar eine nicht ganz geringer Zinsbetrag raus (rd 60 bis 70 €), wegen dem man aber trotzdem nur dann vor Gericht ziehen sollte, wenn man ohnehin die Rückzahlung der Kaution einklagen muss.


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von Ilsa1939 am 05.07.2011 17:53
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