Mietkaution - Rückzahlung an wem?

3. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Nane40
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 9x hilfreich)
Mietkaution - Rückzahlung an wem?

Hallo, habe ein Problem und noch nirgends eine Antwort dazu gefunden. Ich habe mich im vergangenen Jahr im Juli von meinem Lebensgefährten getrennt. Er wurde auch nach seinem Auszug aus dem Mietvertrag herausgenommen und ich war alleiniger Mieter. Im Dezember bin ich dann aus der Wohnung gezogen. Im Januar wurde die Mietkaution an meinen "EX" ausgezahlt (er hatte noch die Quittung von der Einzahlung). Ist das so OK, das die Kaution an jemanden ausgezahlt wird, der gar nicht mehr im Mietvertrag stand?? Ich wollte die ausstehenden Betriebskosten damit eigentlich verrechnen lassen. Nun droht mir mein ehemaliger Vermieter mit dem Anwalt! Hat er das Recht dazu????
Danke für alle die was darüber wissen!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Es waren dann im Januar doch beide nicht mehr in einem Mietverhältnis?
Ich würde die Kaution an den zurückzahlen, von dessem Konto ich sie erhielt, bzw. wer die Quittung im Besitz hatte.
Das hindert Euch aber nicht daran, im Innenverhältnis die Kaution aufzuteilen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hi!

Die Kaution muß an den Mieter ausgezahlt werden. Da dies noch nicht erfolgt ist, ist Ihr Anspruch auf Rückzahlung der Kaution noch nicht untergegangen.

Soweit beide fällig sind, können Sie die Aufrechnung erklären.

An Ihrer Stelle würde ich mir aber spätestens beim Eingang des ersten Anwaltschreibens ebenfalls einen Rechtsvertreter nehmen.

Gruß
Harry!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

@Harry: An welchen Mieter? Hier waren 2 Mieter vorhanden.
Was bedeutet: "Soweit beide fällig sind"?
Was bedeutet: "Aufrechnung erklären"?
???????????

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hi!

Soweit ich verstanden habe, waren beide (Dacic und Lebensgefährte) bis Juli Mieter. Dann haben sie sich getrennt und es war nur noch Dacic Mieterin. Die "Herausnahme" aus dem Mietvertrag geht nur mit Zustimmung des Vermieters. Also war ihm auch alles bekannt.

Als der Mietvertrag dann Dezember beendet wurde, gab es nur noch einen Mieter, bzw. dann Ex-Mieter - nämlich Dacic.

Die Kaution wird auch erst dann fällig, bei Beendigung des Mietverhältnisses, wenn keine Ansprüche seitens des Vermieters mehr bestehen. Der Anspruchberechtigte ist nur der, der zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses auch noch Mieter war (es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart - wovon ich hier aber nicht ausgehe).

Wenn der Vermieter die Kaution also an irgendeinen Nicht-Mieter auszahlt, der irgendwann einmal Mietpartei gewesen sein mag, so ist damit der Anspruch von Dacic auf Rückzahlung der Kaution noch nicht erloschen. Diese (falsche) Auszahlung ist Dacic auch nicht zuzurechnen - das nehme ich wie gesagt jedenfalls an. Der Vermieter muß selbst sehen, wie er wieder an das Geld kommt.

Wenn Dacics Anspruch auf Rückzahlung der Kaution aber noch besteht, dann kann sie diesen mit den noch ausstehenden Betriebskosten aufrechnen. Das geht, wenn beide Ansprüche sich fällig gegenüberstehen. Insoweit muß sie dann nur noch den Differenzbetrag zahlen, bzw. der Vermieter muß nur noch einen Teil der ursprünglichen Kaution zahlen (wenn die Betriebskosten niedriger ausfallen).

Da das alles leicht irritierend sein kann, würde ich mir lieber einen Anwalt nehmen. Es nützt nichts, die Sache erst zu "vergurken" und dann einen (möglicherweise hilflosen) Anwalt hinzuzuziehen.

Ich hoffe, alle Klarheiten beseitigt zu haben;)

Gruß
Harry!

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#5
 Von 
Nane40
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 9x hilfreich)

Hi!
Vielen Dank für die schnellen Antworten und Meinungen!
Ich bin ja auch der Meinung, dass mann als alleiniger Mieter auch Anspruch auf die Mietkaution hat. Es kann nicht einfach eine Kaution an eine Person ausgezahlt werden, der seit einen halben Jahr kein Mieter mehr war! Die Betriebskosten betragen übrigens die Hälfte der Mietkaution.
Werde mir wohl doch einen Anwalt suchen müssen, der sich damit auskennt!

Danke nochmals und einen schönen Tag!

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