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Mietkaution (Kautionssparbuch) nach über 8 Jahren vom Vermieter nicht bezahlt,jetzt..

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Mietkaution (Kautionssparbuch) nach über 8 Jahren vom Vermieter nicht bezahlt,jetzt..

kam ein Schreiben von der Sparkasse mit dem Betreff "Auzahlung Ihrer Mietkaution auf dem Konto ......... an den Vermieter"


Hallo,

und zwar wie oben geschrieben, will der ehemalige Vermieter die Auszahlung der Mietkaution. Er wurde über die ganzen Jahre hinweg, mehrmals angeschrieben, die kaution auszubezahlen, wo er aber nie darauf reagierte.
Die damalige Mietwohnung wurde Mängelfrei übergeben, wo aber nie die Kopie des Übergabeprotokolls zugesendet wurde, und auch Nebenkosten standen nicht aus.
Jetzt habe ich gelesen, daß ich eine einstweilige Verfügung beantragen kann. Nun meine Frage, brauche ich da unbedingt einen Anwalt oder kann ich das auch ohne machen. Was brauche ich zur einstweiligen Verfügung (Unterlagen etc.)?


von schnetti am 26.01.2008 17:03
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>Mietkaution (Kautionssparbuch) nach über 8 Jahren vom Vermieter nicht bezahlt,jetzt..
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von guest123-2125 am 26.01.2008 18:16
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>Mietkaution (Kautionssparbuch) nach über 8 Jahren vom Vermieter nicht bezahlt,jetzt.
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von guest123-1698 am 26.01.2008 19:08
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>Mietkaution (Kautionssparbuch) nach über 8 Jahren vom Vermieter nicht bezahlt,jetzt.
Danke erstmal für Eure Antworten!

War heute bei RA und er meinte, das es zwar schwierig werden könnte, aber man schon ein Chance hätte, da ich vor dem 01.01.2002 ausgezogen (genau im April 2001) bin,weil da ja das Verjährungsgesetz geändert wurde und Rückscheine von Einschreiben etc. habe.
Was mich nur wundert ist, das es in Sachsen keine einstweilige Verfügung gibt.
Naja mal schauen, wie es weiter geht, erstmal will er den Vermieter anschreiben und die Sparkasse, und wenn keine Reaktion vom Vermieter kommt wird eine Klage eingereicht.

LG


-- Editiert von schnetti am 29.01.2008 13:18:47


von schnetti am 29.01.2008 13:14
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>Mietkaution (Kautionssparbuch) nach über 8 Jahren vom Vermieter nicht bezahlt,jetzt..
da ich vor dem 01.01.2002 ausgezogen (genau im April 2001) bin,weil da ja das Verjährungsgesetz geändert wurde

Super Idee. Der Anwalt scheint sich ja wirklich gut mit der Wirkung der geänderten Verjährungsfristen auszukennen. Er möge sich doch bitte einmal den Art. 229 § 6 BGB-EG anschauen.

Die Verjährung ist nämlich auf jeden Fall eingetreten, da die jetzt gültige 3-jährige Verjährungsfrist spätestens am 01.01.2002 begonnen hat, auch wenn vorher eine längere Verjährungsfrist gegolten hätte.

Die große Preisfrage hier ist doch vielmehr, wer sich hier aus welchem Grund auf die Verjährung berufen kann. Schließlich läuft das Konto doch auf Deinen Namen und ist nur an den Vermieter verpfändet. Wer hat nun Anspruch auf das Kontoguthaben, nachdem inzwischen alle gegenseitigen Ansprüche verjährt sind?

Was mich nur wundert ist, das es in Sachsen keine einstweilige Verfügung gibt.

Wer hat das denn behauptet? Dein Anwalt? Für den konkreten Fall wirst Du aber ohnehin keine einstweilige Verfügung bekommen, auch nicht in anderen Bundesländern.


von hh am 29.01.2008 14:28
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>Mietkaution (Kautionssparbuch) nach über 8 Jahren vom Vermieter nicht bezahlt,jetzt..
Dieser Anwalt scheint ja mal der echte Knaller zu sein. In Sachsen gibts keine einstweilige Verfügung ?? *Brüll*

Das BGB und die ZPO sind Bundesgesetze, das was da drin steht, gilt für ganz Deutschland.

Wie mein Vorredner schon sagte, eine einstweilige Verfügung kommt vorliegend ohnehin nicht in Betracht, es sei denn, man will damit verhindern, dass die Bank das Geld an den Vermieter ausbezahlt ! Dann kann das schon sinnvoll sein, aber das ändert nichts an der Grundproblematik, die hh ja schon erläutert hat.




von justice005 am 29.01.2008 14:34
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>Mietkaution (Kautionssparbuch) nach über 8 Jahren vom Vermieter nicht bezahlt,jetzt..
In Sachsen gibts keine einstweilige Verfügung

Die haben die einfach nur verlegt; werden sie schon wiederfinden.




von Morthingale am 29.01.2008 15:32
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>Mietkaution (Kautionssparbuch) nach über 8 Jahren vom Vermieter nicht bezahlt,jetzt.
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von guest123-1698 am 29.01.2008 15:47
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>Mietkaution (Kautionssparbuch) nach über 8 Jahren vom Vermieter nicht bezahlt,jetzt.
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von guest123-1593 am 29.01.2008 17:09
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>Mietkaution (Kautionssparbuch) nach über 8 Jahren vom Vermieter nicht bezahlt,jetzt.
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von guest123-1698 am 29.01.2008 17:24
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>Mietkaution (Kautionssparbuch) nach über 8 Jahren vom Vermieter nicht bezahlt,jetzt.
Mit der einstweiligen Verfügung meinte ich gegenüber der Sparkasse (Sparbuch), habe es einfach vergessen dazu zu schreiben und mich dabei falsch ausgedrückt.



von schnetti am 30.01.2008 19:06
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