Mietfrei Wohnen - Schwiegermutter

9. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Stefanie B.
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietfrei Wohnen - Schwiegermutter

Mein Mann hat vor ein paar Jahren eine Wohnung gekauft, meine Schwiegermutter hat das Geld zur Verfügung gestellt aus ihrer Versicherung.
Dafür hat sie Mietfreieswohnen, wir haben keine schriftliche Vereinbarung oder so da wir das für den Steuerberater nicht brauchten.

Jetzt stellt sich uns die frage, wie das abläuft wenn sie in ein paar Jahren im Pflegeheim kommen sollte (sie will im Pflegeheim und nicht Zuhause betreut werden).

Wir wissen das mein Mann einen Anteil mit bezahlen muss, aber wie ist das bei einer größeren Geldsumme die meine Schwiegermutter ihm gegeben hat. Muss er wenn das innerhalb der 10 Jahre ist zurück zahlen um damit das Pflegeheim zu finanzieren?

Oder sollte man dafür auch was schriftliches festhalten, was man vorlegen kann?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefanie B.
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Kennt jemand einen Link für ein Mustermietvertrag "Mietfreies Wohnen" ?

Oder macht man daraus auch ein Darlehnsvertrag mit der Klausel Mietfreies Wohnen auf Lebenszeit?

-- Editiert Stefanie B. am 09.07.2014 22:54

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wir haben keine schriftliche Vereinbarung oder so <hr size=1 noshade>

Also auch kein Eintrag im Grundbuch oder einem ähnlichen Verzeichnis?



Dann könnte man davon Ausgehen, das der Geldbetrag eine Schenkung war. Diese könnte innerhalb von 10 Jahren anteilig bei Bedürftigkeit zurückgefordert werden.

Das Sie ohne jedwede Eintragung (Wohnrecht o.ä.) in eurem Eigentum wohnen darf, ist eine nette Geste, juristisch dürfte das eine Leihe sein. Diese kann man auch widerrufen (z.B. wenn sie ins Heim muss und das geliehene nicht mehr benötigt).





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Mietfreies Wohnen auf Lebenszeit nennt sich Wohnrecht.

Das muß aber noatriell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen werden.



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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Das Ganze fällt eher ins Sozialrecht, mit Mietrecht hat das nichts zu tun.

quote:
Dann könnte man davon Ausgehen, das der Geldbetrag eine Schenkung war. Diese könnte innerhalb von 10 Jahren anteilig bei Bedürftigkeit zurückgefordert werden.
das "anteilig" gilt nur im Erbfall; hier würde (und wird) die Schenkung vollständig zurückverlangt werden, wenn die Bedürftigkeit innerhalb von 10 Jahren eintritt. Wie gesagt, Sozialrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefanie B.
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Also mal ganz blöd gesagt, wir werden es zum Anteil zurück zahlen müssen wenn Sie im Pflegeheim kommt?
Sie wohnt jetzt so um die 5Jahre in der Wohnung

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Wer ins Pflegeheim kommt, der muss zuerstmal sein Vermögen aufbrauchen, bevor er Anspruch auf Sozialleistungen hat.
Wer bedürftig ist/wird, weil er sein Vermögen verschenkt hat, der muss die Schenkung zurückfordern (oder das Amt erledigt das für ihn).

z.B.hier
Ich meine auch (wie quiddje), dass es hier nicht um "anteilig" sondern um "voll zurückfordern" ginge. Bin allerdings im Sozialrecht nicht zuhause ;-)

Aber wenn die "Schenkerin" in ein Pflegeheim müsste, dann wäre sie doch wohl sicher damit einverstanden, dass ihr die Wohnung vermietet und dann die Einnahmen wieder der "Schenkerin" zufliessen lasst?!

Möglicherweise ist ja aber auch der Vorgang an sich gar nicht als Schenkung anzusehen, weil ja bisher schon Rückzahlung in Form von Abwohnen stattfand.

Kennt jemand einen Link für ein Mustermietvertrag "Mietfreies Wohnen" ?
Einfach normalen Mietvertrag und "Null € Miete". Aber ich würde da nicht ohne anwaltliche Beratung mal auf die Schnelle irgendwelche schriftlichen Tatsachen schaffen. Da gibt es ja auch noch mehr zu bedenken ...
Hat z.B. der Sohn der Schenkerin noch Geschwister?
Wie wurde die Schenkung ursprünglich "deklariert"?
Gibt es einen (notariellen) Schenkungsvertrag?
Wie hat der Steuerberater das bisher behandelt? (bei Null € Miete, wären für die Wohnung weder AfA, noch Betriebskosten noch Instandhaltungen absetzbar)


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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stefanie B.
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, sind keine Geschwister da.
Und es wurde nie als Schenkung deklariert oder sonstwas.
Auch beim Steuerberater wurde es nicht berechnet.

Danke für die Antworten.
Wir haben jetzt einfach schriftlich was festgehalten, mit einem Mietvertrag und ein privaten Darlehensvertrag.
Wenn es dann zu dem Fall kommen sollte, können wir was vorlegen und dann mal abwarten.

Vielleicht und hoffentlich bleibt sie noch lang genug fit, so wie jetzt auch :) :)

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