Mietforderung eines Erben vs. Bestattungskosten

23. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Geronimo78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietforderung eines Erben vs. Bestattungskosten

Herr A lebt in seinem Haus zusammen mit Herrn B. Ein Mietverhältnis (Mietvertrag) liegt nicht vor.
Als Herr A stirbt wird Herr B von ihm im Testament bedacht.

Das Testament besagt:
Herr B bekommt die Hälfte des Sparbuches von Herrn A, sowie alle Einrichtungsgegenstände aus dessen Haus.
Das Haus selbst solle Herr C bekommen.

Herr B organisiert und bezahlt die Beerdigung.
Da das Haus den Hauptwert des Nachlasses darstellt, verständigen sich B und C der "Einfachheit" halber darauf, daß Herr C als Alleinerbe vor dem Amtsgericht erscheint. Während dieser Zeit darf B weiter im Haus wohnen, und trägt alle anfallenden Kosten.
C bekommt den Erbschein und zahlt B die Hälfte des Sparbuches aus.
An dem Haus ist C nicht interessiert. B jedoch würde es gern haben. Also wird ein Kaufvertrag abgeschlossen und B erwirbt das Haus von C.

Jahre vergehen.
Nun meint Herr C das ihm für die Zeit zwischen dem Tod von Herrn A und dem Verkauf der Immobilie an B eine Mietforderung oder ein ähnliches Endgeld zusteht.

Herr B kommt im Gegenzug auf den Gedanken die Bestattungskosten, welche er gezahlt hat, von C als Alleinerben einzufordern.

Wer von den beiden hat Erfolg?
(Alle Personen sind untereinander weder verwandt noch verschwägert)

-- Editiert Geronimo78 am 23.08.2013 14:51

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

quote:
Jahre vergehen.


Wieviele?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Geronimo78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir sind jetzt im 7. Jahr nach Herrn A's Tod.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)


Nach 7 Jahren ist in diesem Fall alles verjährt.

Eigentlich hätte C die Bestattungskosten an B erstatten müssen.

Ob B Miete hätte zahlen müssen ist dagegen fraglich. A hatte mit B ja eine kostenlose Zurverfügungstellung des Wohnraums vereinbart. Diese Vereinbarung galt nach dem Tod von A erstmal weiter. C hätte (als Erbe von A) diese Vereinbarung kündigen und mit B einen (mündlichen oder schriftlichen) Mietvertrag abschließen können, dann wäre auch Miete fällig gewesen. Solange C aber einfach die alte Vereinbarung zwischen B und dem (nun verstorbenen) A einfach hat weiterlaufen lassen, ist auch keine Miete fällig gewesen. Aber diese Diskussion ist müßig, da ohnehin alles verjährt ist.


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