Mieterwechsel - gültig trotz fehlender Unterschrift?

12. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Maron_Ta
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterwechsel - gültig trotz fehlender Unterschrift?

Hallo liebe Community,

ich stecke in einer 2er-WG, die eigentlich aufgelöst werden soll. Ich hoffe, ich kann unser Problem verständlich erklären.

Mieter A und B haben gemeinsam den Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben (als Wohngemeinschaft, keine Ehe). Zwei Jahre später soll Mieter B aus dem Mietvertrag ausscheiden und Mieter C an seiner Stelle eintreten. Das wird in einer Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag festgehalten ("Mieterwechsel"). Drei Jahre später wird Mieter C durch eine solche Vertragsänderung gegen Mieter D "ausgetauscht".
Zwei weitere Jahre später sind Mieter A und Mieter D total verkracht, wie es in einer WG so oft passiert. Beide wollen in der Wohnung bleiben, aber nicht gemeinsam.

Es stellt sich heraus, dass in beiden Zusatzvereinbarungen jeweils nur der aus- und eintretende Mieter sowie der Vermieter unterschieben hat, nicht aber Mieter A.

Was bedeutet das für Mieter D? Müssen in Vertragsänderungen immer alle am Vertrag Beteiligten unterschreiben? Ist die Zusatzvereinbarung damit etwa ungültig? Greift hier soetwas wie "stillschweigende Duldung", weil Mieter A ja jeweils von den Mieterwechseln gewusst hat?

Vielen Dank für's Lesen, ich würde mich sehr über Antworten freuen!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Maron_Ta):
Was bedeutet das für Mieter D? Müssen in Vertragsänderungen immer alle am Vertrag Beteiligten unterschreiben? Ist die Zusatzvereinbarung damit etwa ungültig? Greift hier soetwas wie "stillschweigende Duldung", weil Mieter A ja jeweils von den Mieterwechseln gewusst hat?
Grundsätzlich müssen alle Vertragsbeteiligten einer Vertragsänderung zustimmen. Dies kann schriftlich geschehen oder auch konkludent. Letzteres ist das, was du unter "stillschweigende Duldung" gemeint hast.

Konkludente Zustimmungen sind halt im Zweifel problematisch zu beweisen. Pures Wissen vom geplanten Mieterwechsel reicht dafür nicht unbedingt aus. Letztlich müsste man beurteilen, ob alle Beteiligten aus dem Verhalten von A eine Zustimmung zum Mietvertragsänderung schließen durften. Anzeichen dafür wären z.B. wenn die Miete vom ehemaligen Hauptmieter B nun von C bzw. D übernommen wurde.Oder wenn A direkt mit C oder D Angelegenheiten des Mietverhältnisses (z.B. Nebenkostenabrechnung) besprochen hätte.

Kurzum: Wahrscheinlich hat A durch konkludentes Handeln zugestimmt. Absolut sicher kann das aber niemand sagen. Um was geht es denn eigentlich? Welchen Vorteil erhofft sich A, wenn er seine Zustimmung anzweifelt?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maron_Ta
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für deine hilfreiche Antwort!

Ich bin Mieter A. Mieter D war ursprünglich eine sehr gute Freundin. Aber wenige Monate nach ihrem Einzug hat sich irgendetwas verändert. Es ging offensichtlich darum, dass sie sich eine Beziehung zu mir gewünscht hätte (wir sind beides Frauen), ich für sie aber einfach keine romantischen Gefühle hatte. Es ist nie etwas "passiert" und es gab nie einen Streit zu dem Thema, aber meine Freundin wurde kurz nach ihrem Einzug sehr gehässig. Ich habe oft und geduldig ein Gespräch versucht, auch mit vermittelnden Helfern, aber meine Freundin versteckt sich hinter verletzenden Beleidigungen und Ausreden. Ich bin nicht besonders selbstbewusst und als gute Freundin weiß sie, wie sie mich einschüchtert. Seit acht Monaten spricht sie nicht mehr mit mir, grüßt mich nicht mehr auch wenn ich direkt vor ihr stehe. Es kommt von ihr nur noch stiller Hass in Form von kleinen Schikanen (davor war es lauter Hass in Form von Beschimpfungen). Schriftliche Versuche, ihr irgendetwas zu sagen, liest sie gar nicht erst. Sie hat leider auch ihren sonstigen Freundeskreis stark ausgedünnt, so dass es auch da niemanden mehr gibt, der vermitteln könnte.

Bei ihrem Einzug hatten wir abgesprochen, dass sie wieder auszieht, wenn unsere Wohngemeinschaft scheitern sollte. Leider nur mündlich, in Briefen von damals wird das Thema nur angeschnitten.

Ich hänge an dieser Wohnung, habe viel Arbeit hineingesteckt und sie ist auch voll von meinen Möbeln (die Freundin hat nicht viel beigesteuert). Ich habe versucht, selbst auszuziehen und ihr die Wohnung zu überlassen, aber der Wohnungsmarkt ist mehr als mies und ohne Auto und mit schlechten Busverbindungen muss ich in der Nähe meiner Arbeitsstelle bleiben. Auch finanziell bin ich nicht besonders gut für einen Umzug gewappnet. Sie dagegen hat ein Auto, Geld und einen riesigen Suchradius. Aber leider geht es ihr offenbar darum, dass sie mir schaden und sich irgendwie "an mir rächen" will.
Ich bin nicht interessiert an einer Schlammschlacht, aber der rechtliche Weg wäre der letzte Versuch, in meinem Zuhause bleiben zu können.

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