Mieterversammlungen und dort gefaßte Beschlüße

15. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
großmädle
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 10x hilfreich)
Mieterversammlungen und dort gefaßte Beschlüße

Auf welche rechtliche Basis geht zurück:

Mieterversammlungen, Eigentümer nur einige eingeladen (die die sich sowieso für nix interessieren, außer daß das Konto stimmt) und Eigenümer und Mieter die auch eine Meinung haben wurden mit Absicht nicht eingeladen.
Anwesend waren somit keine Eigentümer und auch nicht alle Mieter.
Hier wurde uns Eigentümer dann mitgeteilt, nach einstimmigen Beschluß ist jetzt Fa. so und so Hausmeister.
Obwohl die die nicht eingeladen waren dagegegen waren, da Fa. bekannt ist für Unzuverläßigkeit und nur negative Referenzen usw. aufweisen kann.

Danke :???:

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
axelmax
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo.

Im Wohnungseigentumsgesetz ist nur von "Eigentümern" die Rede bzw. der § 23 WEG ist mit "Wohnungseigentümerversammlung" betitelt. Daraus ergibt sich, dass Beschlüsse von Mieterversammlungen keinerlei Wirkungen auf die Eigentümer entfalten können.

Gruß
axelmax

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Wer hat diese "Mieterversammlung" denn einberufen? Und auf welche rechtliche Grundlage stützen die sich?

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Die Mieter können sich ja gerne versammeln, aber das hat keine Relevanz für die Eigentümer. Wer hat denn zu der Versammlung eingeladen? Etwa der Hausverwalter? Kann ich mir kaum vorstellen, aber falls doch, dann würde ich bei der nächsten Eigentümerversammlung als erstes mal darüber abstimmen, einen neuen Hausverwalter zu beauftragen.

Und falls das eine private Versammlung der Mieter war, dann können die natürlich gerne irgendwas beschließen und dann an die Eigentümer herantreten und sagen: wir sind uns alle einig und hätten gerne Fa. X für die Hausmeistertätigkeit. Und dann können die Eigentümer darüber abstimmen, ob sie das so machen wollen oder nicht. Aber nur weil die Mieter irgendwas beschließen, muss es natürlich nicht automatisch dann so gemacht werden.

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-- Editiert Yogi1 am 15.04.2014 23:11

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
großmädle
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 10x hilfreich)

Mietversammlung wurde von Hausverwaltung einberufen.
Laut Hausverwalter sei das jetzt so. Juristisch nicht anfechtbar.
Beschlußfähigkeit sei auch gegeben gewesen. usw.
Wir bekommen auch keine Einsicht auf Versammlungsprotokoll usw..
Die Eigentümer die nicht selbst drin wohnen, denen sowieso alles egal ist (s'Konto muß halt stimmen), sondern nur vermietet haben wurden anscheinend auch angeschrieben.
Die Eigentümer die selbst wohnen und ev. für die Hausverwaltung unbequem werden könnten wurden erst gar nicht angeschrieben oder eingeladen.
Hausverwalter hat sich vor einigen Jahren 2 Wohnungen "schenken" lassen und meint seitdem, alles was er und seine Mieter machen ist immer vollkommen in Ordung, desgleichen laufen Handwerkerrechnungen von diesen und auch noch 2 anderen Wohnungen über Gemeimschaftskonto, bei Erklärungsnachfrage erzählt er uns dann Story vom Pferd, versucht uns einzuschüchtern, schreit bei Versammlungen z. B. sie alte Frau sie, halten sie doch mal den Mund. Sie dumme Frau haben von Handwerkern doch sowieso keine Ahnung.
Kaum einer getraut sich dann mehr was dagegen zu sagen, lächelt blöde und freut sich daß er nicht angegangen wird.
Mir ist schon klar, daß die Eigentümer die den Arsch gepudert kiegen einen Teufel tun werden und gegen ihn und für einen neuen Hausverwalter zu stimmen.
Nach solchen Eigentümerversammlungen werden wir dann auch, sollten wir es gewagt haben, nur mal eben nachzufragen, angespuckt, herumgeschupst und es wird geklaut.
Es ist halt auch so, daß dann einige denken Ärzte, Apotheker, Hausverwalter sind Götter und von jeher stimmt alles was die erzählen.
Durch verschiedene Einschüchterungsversuche hatten wir auch schon Versammlungen, die dauerten keine 3 Min., weil sich keiner getraute was zu sagen.
Eine Eigentümerin die inzwischen über 90 Jahre alt ist, will kann und kann einfach nicht mehr, und will halt eben in ihrer letzten Zeit Ruhe und Ordnung haben, es scheint jetzt an mir zu liegen.
Ich bin einfach nicht bereit so sang- und klanglos alles hinzunehmen bzw. verkaufen und ausziehen. Habe über 25 Jahr lang pünktlich mein Hausgeld bezahlt, günstige Handwerker besorgt sehr viel gespendet und umsonst gearbeitet usw., war ja für alle, so hatten alle was wenn's ums Haus rum gepflegt ist.
Auch ich möchte Ordnung, Frieden und Ruhe haben.Gute Nachbarschaft usw. wie wir sie 25 Jahre lang hatten.
Es scheint aber, daß ich hier demnächst einen Großauftrag an einen Rechtsanwalt rausgebe.
Deshalb "höre" ich mich auch hier um.
Habe gestern nochmal kurz mit Hausverwalter tel. und er sagte mir doch: Entscheidungen die er als Hausverwalter fällt, sind einstimmig und von uns popeligen Eigentümern mal eben einfach so hinzunehmen wenn er das entscheidet.

Na ja, wenn ich mich hier so umschaue, mein Fazit:
Respekt, kennen einige wohl gar nicht (nicht die Forenmitglieder gemeint!)
Dann scheint es durchweg so zu sein daß ganz viele Hausverwalter an einer gehörigen Portion Selbstüberschätzung leiden und vielleicht auch schon an Alzheimer oder Demenz erkrankt sind.
Ich wünsche diesen allen gute Besserung.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

"Mietversammlung wurde von Hausverwaltung einberufen.
Laut Hausverwalter sei das jetzt so. Juristisch nicht anfechtbar.
Beschlußfähigkeit sei auch gegeben gewesen. usw."
Seit wann haben Mieter etwas auf einer Eigentümerversammlung zu suchen oder gar zu sagen?
Hier gilt ja wohl noch immer das Gebot der "Nichtöffentlichkeit".


"und er sagte mir doch: Entscheidungen die er als Hausverwalter fällt, sind einstimmig und von uns popeligen Eigentümern mal eben einfach so hinzunehmen wenn er das entscheidet."
Ein Hausverwalter hat nichts zu entscheiden, sondern die Entscheidungen (Beschlüsse der WEG) umzusetzen.


"Dann scheint es durchweg so zu sein daß ganz viele Hausverwalter an einer gehörigen Portion Selbstüberschätzung leiden und vielleicht auch schon an Alzheimer oder Demenz erkrankt sind.
Ich wünsche diesen allen gute Besserung."
Solche Formulierungen braucht doch kein Mensch, oder?
Soll ich jetzt auch verallgemeinern und sagen: "Viele Wohnungseigentümer haben noch nicht verstanden das ihnen nur eine Wohnung gehört - aber nicht das ganze Haus"?




-- Editiert Tobias F am 16.04.2014 10:56

-- Editiert Tobias F am 16.04.2014 10:57

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

wow, schick mir den verwalter mal vorbei................

geh zum anwalt und überlege auch strafrechtliche konsequenzen

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Ich glaube hier geht etwas ganz kräftig durcheinander.
Der wichtigste Punkt ist, ob die Hausverwaltung den Hausmeister auswählt oder etwa die Eigentümerversammlung. Hier ist es wohl so, dass die Hausverwaltung den Hausmeister auswählt.
Dazu kann sich die Hausverwaltung vorher mit anderen Hausverwaltungen oder mit Schulfreunden oder eben auch mit Mietern und Eigentümern nach Wahl treffen und mit diesen darüber diskutieren und auch sogar abstimmen lassen, welchen Hausmeister sie den empfehlen würden.

Das ist eine Wahl zu wem die Versammlung raten würde, aber keine Entscheidung. Entscheiden muss und wird die Hausverwaltung in eigener Verantwortung.

Wenn die Eigentümer nicht möchten, dass die Entscheidung von der Hausverwaltung getroffen wird, müssen sie den Vertrag mit der Hausverwaltung entsprechend abfassen.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

2x Hilfreiche Antwort

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