Mieterhöhung nach Staffelmiete

9. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Mariamara
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung nach Staffelmiete

Guten Tag,
ich wohne seit 2005 in meiner Wohnung und unterschrieb damals einen Mietvertrag mit Staffelmiete. 2010 wurde in dem Haus ein Fahrstuhl eingebaut, daraufhin sollte ich 50 Euro mehr zahlen. Nachdem mich eine Nachbarin darauf hinwies, dass eine Mieterhöhung während der Laufzeit einer Staffelmiete nicht gestattet ist, habe ich diese Mieterhöhung nicht gezahlt. Ich setzte meinen Vermieter darüber in Kenntnis.

Meine Staffelmiete lief nun im April aus und prompt kam per Post die Erhöhung meiner Miete. Ist das rechtens, darf der Vermieter umgehend die Miete erhöhen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, ob es sich lohnt dagegen zu klagen.

Schöne Grüße und lieben Dank
Maria

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine Staffelmiete lief nun im April aus und prompt kam per Post die Erhöhung meiner Miete. Ist das rechtens, darf der Vermieter umgehend die Miete erhöhen? <hr size=1 noshade>


Eine Mieterhöhung nach § 559 BGB (Mieterhöhung nach Modernisierung) ist gem. § 557a Abs. 2 Satz 2 BGB während der Laufzeit der Staffelmiete ausgeschlossen. Wenn die Staffelmietvereinbvarung ausgelaufen ist, steht einer Mieterhöhung nach § 559 BGB nichts mehr entgegen.

Voraussetzung für die Mieterhöhung nach § 559 BGB ist, dass der Vermieter (nach Abschluss des Mietvertrags) eine Modernisierung durchgeführt hat. Dies wird bei einem Fahrstuhleinbau der Fall sein. Der Vermieter ist frei in seiner Entscheidung, ob und wann er die Mieterhöhung nach § 559 BGB geltend macht.

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