Mieterhöhung mit falschen Angaben

18. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Pingu1967
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung mit falschen Angaben

Hallo!
Ich habe eine Frage.
Ich habe eine Mieterhöhung erhalten.In der Erhöhung wurde ein falscher Betrag für die Miethöhe vor 3 Jahren ein getragen und bei baualter spezifischeSondermerkmale erhöhende Punkte wurde kein Kreuz gesetz.
Die Kaltmiete zur Zeit war wieder korrekt angegeben und die Erhöhung auch.
Ist das nun ein Formfehler,oder ein inhaltlicher?
Der Vermieter will gleich klagen,ohne vorher Rücksprache zu halten.Ich dachte,das ich eine korrekte neue Mieterhöhung erhalte und dann zahlen muss...Danke schon mal vorab.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16807x hilfreich)

Zitat:
In der Erhöhung wurde ein falscher Betrag für die Miethöhe vor 3 Jahren ein getragen


Da die Miethöhe von vor 3 Jahren keine Relevanz für die aktuelle Mieterhöhung hat, handelt es sich weder um einen inhaltlichen noch um einen formalen Fehler.

Zitat:
und bei baualter spezifischeSondermerkmale erhöhende Punkte wurde kein Kreuz gesetz.


Dann gelten eben keine derartigen erhöhenden Punkte. Wenn die Mieterhöhung dennoch berechtigt ist, ist das ebenfalls unproblematisch.

Zitat:
Der Vermieter will gleich klagen,ohne vorher Rücksprache zu halten.


Das ist sein gutes Recht.

Zitat:
Ich dachte,das ich eine korrekte neue Mieterhöhung erhalte und dann zahlen muss.


Nur bei einem formalen Fehler wäre das so.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pingu1967
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Zuerst einmal Danke für die Antwort.
Allerdings habe ich da noch eine Frage.
Warum ist die Miethöhe von vor 3 Jahren unrelevant.Die Berechnung der Kappungsgrenze bezieht sich doch auf genau diese Angabe.
Der Vermieter darf in Großstädten maximal 15 Prozent innerhalb von 3 Jahren die Miete erhöhen.
Durch Angabe einer falschen (geringeren)Miethöhe von vor 3 Jahren war für mich die Grenze somit überschritten.
Zum bauspez. Merkmal wurde in der Erhöhung extra darauf schriftlich verwiesen,daß das entsprechende Merkmal,das mitberechnet wurde,durch Kennzeichnung ersichtlich wäre.Die nächste Schwierigkeit nun auch noch heraus zu finden,was gemeint ist,wo doch der Wert durch die falsche Kaltmiete sowieso schon nicht nachzuvollziehen war.
Zu guter Letzt hat die Wohnungsgröße auch nicht gestimmt.Da war ein Zahlendreher drin.

Trotzdem ist die Mieterhöhung gültig?

Wie viele fehlerhafte Angaben dürfen denn darin sein?Irgendwann ist das Durcheinander m.E. so groß, das ein verständliches Nachvollziehen des erhobenen Wertes nicht mehr möglich ist.
Bei einer Nachfrage bei der Stadtentwicklung ,die in diesen Fragen beratend tätig sind,wurde mir geraten nicht zu unterschreiben .Dort sah man in dem geschilderten Fall einen formalen Fehler.
Ich ging davon aus, das ich mich auf Aussagen von extra dafür bekannt gegebenen offiziellen staatlichen Stellen verlassen könnte.
Nach Klage Eingang rief ich dort nochmalig an und sie bestätigte mir erneut diesen Standpunkt.
Wer hat denn nun Recht?

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9875 Beiträge, 4479x hilfreich)

Zitat (von Pingu1967):
Wer hat denn nun Recht?
Das entscheidet ein Richter. Und ja, mir ist klar, dass diese Antwort absolut nicht hilfreich ist. Aber sie ist meiner Meinung nach zumindest hier im Forum die einzig richtige. Denn keiner hier im Forum hat das Mieterhöhungsverlangen gesehen. Daher kann auch keiner beurteilen, ob es formal oder "nur" inhaltlich falsch ist. Und da du offenbar bereits verklagt wirst, ist es meiner Meinung nach nicht sinnvoll, hier im Forum eine Lösung zu suchen.

Du solltest unverzüglich einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen und die Sache professionell prüfen lassen. Wenn du bedürftig bist und dir dadurch keinen Anwalt leisten kannst, kannst du Beratungshilfe bekommen. Das kann meines Wissens nach auch der Anwalt in die Wege leiten, den du beauftragen willst. Aber achte darauf, dass du vorher mit ihm die Kosten genau besprichst. Nicht das am Ende die riesen Rechnung eintrudelt und du sie nicht bezahlen kannst.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pingu1967
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Einen Termin beim Anwalt habe ich schon und ich bin froh, daß ich Rechtsschutzversichert bin.Da werden es maximal 100 € Selbstbeteiligung,was allerdings für mich persönlich auch schon viel Geld ist.
Wo sind nur die Zeiten hin,wo man zuerst ein Gespräch suchte und nicht gleich mit der "Klagekeule" zu schlug..... :zoff:

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Pingu1967):
Wo sind nur die Zeiten hin,wo man zuerst ein Gespräch suchte und nicht gleich mit der "Klagekeule" zu schlug

Die Zeit hat sich vielleicht genau auch deswegen geändert:
Zitat (von Pingu1967):
Bei einer Nachfrage bei der Stadtentwicklung ,die in diesen Fragen beratend tätig sind,wurde mir geraten nicht zu unterschreiben .Dort sah man in dem geschilderten Fall einen formalen Fehler.

Früher hatten sich Mieter und Vermieter meist so geeinigt, ohne das erst dritte lange hin und her sich eingemischt hatten.
Insgesamt scheint die Erhöhung in Ordnung zu sein, nur der Form halber wollte man Zeit schinden, klar das heute auch Vermieter mal Fehler machen, und der Mieter will dies Gnadenlos ausnützen.
Also wird nun ein Richter ein Urteil sprechen, ob das dann auf Dauer günstiger ist sei dahin gestellt. Bei der nächsten Erhöhung dann wird der Vermieter gleich alles einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Jedoch muss man sich doch zu gestehen, angefangen hat dies von Seite des Mieters.

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#6
 Von 
Pingu1967
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo 0815!
In diesem Falle mögen Sie Recht haben, aber Sie kennen nicht alle Hintergründe.
Ich kann z.B. seid über einen Jahr meinen Keller nicht benutzen (den ich auf Grund meiner kleinen Wohnung als Zwischenlager benutze),da angeblich Bauarbeiten dort getätigt werden müssen.....leider wurden in der ganzen Zeit vllt maximal 14 Tage (und das ist schon hoch gegriffen)dort gearbeitet.
Informationen auf Nachfrage bekommt man gar nicht. Viele meiner im Keller gelagerten Sachen sind verdorben,weil ich ein halbes Jahr gar nicht rein kam,da die Tür komplett verstellt war.,Als ich nach mehrfacher Frage keine Antwort bekam und ich meinerseits schrieb,das ich dann ein Umsetzen veranlasse würde, wurde mir das verboten und auch gleich mit einer Klage gedroht.
Desweiteren habe ich etliche Mängel in der Wohnung schriftlich mit geteilt.Darauf wurde bis heute,auch auf Anfragen, keine Antwort erteilt,geschweige etwas verändert.
Und so gibt es tausend Sachen,die hier schief laufen und so läuft es nicht nur bei mir.
Es gibt immer 2 Seiten der Medaille.Ich bin kein streitsüchtiger Mensch, aber auch bei mir ist mal alles irgendwann nicht mehr lustig.Betreffs der Mieterh. hatte ich auch den Vermieter vorher einen Brief geschrieben - erfolglos .
Es mangelte nicht an Komunikationswillen meinerseits.....

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