Mieterhöhung fehlerhaft

3. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
lancelot78
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung fehlerhaft

Hallo Forengemeinde,

mein Vermieter hat mir ein kleines Schreiben mit einer Mieterhöhung geschrieben das sehr fehlerhaft ist.
Folgende Fehler konnte ich ausmachen:

- Falscher Adressat (Mich alleine anstatt meine Frau mit anzugeben)
- Überschreitung der Kappungsgrenze (Mieterhöhung um ca. 150%)
- Keine Begründung zur Mieterhöhung
- Kein Mietspiegel genannt
- Keine Zustimmungserklärung
- Keine Kostenerläuterung


Meine Frage:
Muss ich auf dieses Schreiben überhaupt reagieren, oder würde der VM sowieso vor gericht hinten runter fallen. Ich plane einen umzug noch in diesem Jahr, und will meine Kosten daher natürlich so gering wie möglich halten.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von lancelot78):
Ich plane einen umzug noch in diesem Jahr, und will meine Kosten daher natürlich so gering wie möglich halten.
Wie konkret sind diese Planungen? Wenn das alles schon fix ist, so könnte man mit dem Vermieter reden und bereits jetzt einen Aufhebungsvertrag schließen. Darin kann man alle wesentlichen Details inklusive der bis dahin zu zahlenden Miete festlegen. Es dürfte dem Vermieter leichter fallen, auf die Mieterhöhung in der gewünschten Höhe zu verzichten, wenn er dafür die Sicerheit bekommt, dass das Mietverhältnis eh in absehbarer Zeit endet. Bei einem neuen Mieter kann er die Miethöhe dann nämlich mehr oder weniger beliebig selber bestimmen.

Zitat (von lancelot78):
Muss ich auf dieses Schreiben überhaupt reagieren,
Wenn das Mieterhöhungsverlangen die Voraussetzungen aus § 558a BGB nicht erfüllt, so gilt § 558b (3) BGB . Der Vermieter kann also meiner Meinung nach nachbessern. Wobei dann auch die Zustimmungsfrist neu startet.

Von daher könnte man schlicht nicht reagieren und abwarten. Andererseits steht ein Auszug an. Du solltest von daher genau schauen, wie du die Wohnung zurückgeben willst und ob der Vermieter da Stress machen kann. Wenn du jetzt taktierst, wirst du nicht mehr mit besonders viel Entgegenkommen rechnen können.

PS: 150% wären sehr heftig. Reden wir wirklich über eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ?

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6442 Beiträge, 2318x hilfreich)

Da es ganz verschiedene Arten von und auch Rechtsgrundlagen für Mieterhöhungen gibt, kann ich aus den Angaben nicht beurteilen um was für eine Mieterhöhung es sich handeln.

Auch ist offen, ob es sich um die Mieterhöhung für eine Wohnung, einen Gewerberaum, ein möbliertes Zimmer oder was ?
handelt.

Letzter Punkt welcher zu beachten wäre, gibt es für das Objekt Kündigungsschutz ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
lancelot78
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, und danke für die Antworten,

private Wohnung! Rein gesetzlicher Kündigungsschutz. (3/6 Monate) da über 5 Jahre....
Der VM ist mein Schwiegervater, und will mich "rausekeln'"
Wir haben sogar nur einen mündlichen Mietvertrag, den ich aber per Kontoauszug belegen kann.

Da das Verhältnis gerade eh zerrüttet ist, gilt für mich nur eines: Kostensparen wo es nur geht, bis es in die neue Wohnung geht!


Also vorläufiges Fazit:
Der VM hat Nachbesserungrecht, und ab da beginnen dann auch die neuen fristen für mich?! Bis dahin zahle ich einfach weiter die alte Miete.

Richtig?

PS:
Er hat die Mieterhöhung sogar rückwirkend zum 01.01 gefordert :D

-- Editiert von lancelot78 am 03.04.2017 15:16

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von lancelot78):
Der VM ist mein Schwiegervater, und will mich "rausekeln'"
Aha. Mal wieder so ein familiäres Problem, was dann rechtlich eskalieren soll. Muss man innerhalb der Familie so miteinander umgehen? Und jetzt bitte nicht "er hat angefangen". Die Diskussion können wir uns in einem Rechtsforum ersparen. Aber so ein taktisches Vorgehen verbessert wohl eher nicht das familiäre Verhältnis. Und das wird ja vermutlich im Gegensatz zum Mietverhältnis noch länger bestehen.

Zitat (von lancelot78):
Wir haben sogar nur einen mündlichen Mietvertrag, den ich aber per Kontoauszug belegen kann.
Hoffentlich wird das mal nicht zum Problem. Aber wenn der Vermieter eine Mieterhöhung schickt, dann bestätigt er ja indirekt das Vorliegen eines Mietvertrages. Von daher sollte man diesen Zettel gut aufheben.

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