Hallo,
angenommen Renovierungsarbeiten für eine Wärmedämmung belaufen sich auf 20.000€ für ein Einfamilienhaus.
Muss der Mieter 11% von den 20.000€ jährlich bezahlen? Also 2.200€ im Jahr bzw. 178€ im Monat?
Liebe Grüße
Frank
Mieterhöhung durch Renovierungsarbeiten
20. Juli 2017
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Frage vom 20. Juli 2017 | 15:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung durch Renovierungsarbeiten
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#1
Antwort vom 20. Juli 2017 | 15:59
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Das ist das was der VM fordern darf, ja. Es kommt allerdings auf verschiedene Umstände an. War es wirklich eine Modernisierung durch die Dämmung oder nur eine erhaltende oder reparierende/sanierende Maßnahme? Wurde die beabsichtigte Mieterhöhung vor/während der Modernisierung bereits angekündigt? Falls ja, in welcher Größenordnung?ZitatMuss der Mieter 11% von den 20.000€ jährlich bezahlen? :
#2
Antwort vom 20. Juli 2017 | 16:02
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 4x hilfreich)
Ja, wahrscheinlich schon!
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#3
Antwort vom 20. Juli 2017 | 16:16
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Ja, wahrscheinlich schon .... was?
#4
Antwort vom 20. Juli 2017 | 16:25
Von
Status: Master (4362 Beiträge, 2285x hilfreich)
ZitatRenovierungsarbeiten für eine Wärmedämmung belaufen sich auf 20.000€ für ein Einfamilienhaus. :
Muss der Mieter 11% von den 20.000€ jährlich bezahlen? Also 2.200€ im Jahr bzw. 178€ im Monat?
Es kommt darauf an....
Wenn das Haus noch ganz gut aussieht (Putz intakt, Anstrich ok) ist es mehr (vermutlich die ganze Summe), als wenn die Außenfassade renovierungsbedürftig ist.
Renovierungsbedürftigs Haus: Putz fällt runter, die Farbe blättert ab. Dann sind der neue Putz, die Farbe, die Miete für das Gerüst = Instandhaltungskosten und Sowieso-Kosten, die der Mieter nicht zu zahlen hat. Auf den Mieter entfallen dann nur die Kosten, die durch die Wärmedämmung entstehen.
Das wäre das Material für die Dämmung und die Kosten für die Anbringung.
Es lohnt sich als für den Mieter, vorher das Haus mal von einem befreundetem Handwerker anschauen zu lassen, der den Status Quo vor der "Renovierung" mal festhält. (Auch wenn er nicht beweispflichtig ist!).
Die Kosten sind dann tatsächlich vom Mieter zu zahlen (ab wann, hängt davon ab, ob der Vermieter das 3 Monate vorher angekündigt hat, wann der Vermieter die Moderisierungserhöhung erklärt.)
Der Mieter sollte sich die Unterlagen zeigen lassen und prüfen, ob da nicht der ein oder andere Posten "zu viel" aufgeführt ist.
#5
Antwort vom 20. Juli 2017 | 16:29
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatHallo, :
angenommen Renovierungsarbeiten für eine Wärmedämmung belaufen sich auf 20.000€ für ein Einfamilienhaus.
Muss der Mieter 11% von den 20.000€ jährlich bezahlen? Also 2.200€ im Jahr bzw. 178€ im Monat?
Liebe Grüße
Frank
Bezahlen muß der Mieter gar nichts. Der Vermieter darf 11 % der reinen Modernisierungskosten, das dürften weniger als die 20.000 € sein, als Mieterhöhung umlegen.
#6
Antwort vom 20. Juli 2017 | 16:52
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatMuss der Mieter 11% von den 20.000€ jährlich bezahlen? :
Die Summe ist sehr gering für eine komplette Wärmedämmung, oder sind das nur die Kosten für die Dämmung ohne Malerarbeiten usw?
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