Mieterhöhung angemessen?

27. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
penagel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung angemessen?

Vor ca. 4 Jahren bin ich in eine neue Wohnung gezogen. Im Mietvertrag steht das der VM in den ersten drei Jahren keine Mieterhöhung vornehmen kann, danach erhöht sich die Miete automatisch am jährlichen Index (Indexmiete – Preisindex für Lebenshaltung/ Verbraucherpreisindex).
Das wurde bis jetzt nicht gemacht, da die Wohnung erhebliche Mängel hatte und deswegen, auch durch Bestätigung des AG, die Mietzahlungen gemindert wurde.
Nun möchte der VM die Fassaden sanieren. Gesamtkosten ca. 120.000,--
Diese Kosten, so schreibt er, könne er umlegen (11 % pro Jahr……). So weit so gut.
Für uns käme eine Erhöhung von monatlich € 150,-- heraus (umgerechnet nach qm der Wohnflächen im Haus). Er möchte aber „nur" € 40,-- mehr haben, was eine Mieterhöhung von ca. 6 % ergäbe. So gesehen ab dem Zeitpunkt vor 1 Jahren, da eine vorherige Erhöhung ausgeschlossen war.
Die Frage die sich alle im Haus stellen: Die Fassade war marode, ca. 40 Jahre alt. Lückenhaft, z.T. undicht.
Handelt es sich dann dennoch um eine umlegbare Sanierungsmaßnahme?
P.S.: Ich halte die € 40,-- nicht unbedingt für völlig unangemessen, aber uns alle würde einmal die Rechtslage interessieren.
Besten Dank und schönen Sonntag!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Kurz gesagt ist die Sache kompliziert. Lies dir mal § 559 BGB und dort insbesondere Absatz 2 durch. War die Fassade marode, so sind mit einiger Sicherheit Erhaltungsmaßnahmen abzuziehen. In welcher Höhe ist extrem schwer abzuschätzen. Erschwerend kommt bei dem Fall das drumherum mit der Indexmiete und der Mietminderung hinzu.

Mein Rat: Wenn ihr euch mit dem Vermieter einigt, dann fahren vermutlich alle am besten. Ohne Einigung gibts auf jeden Fall Stress und viel Aufwand, bis die berechtigt geforderte Miete feststeht.

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#2
 Von 
penagel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Abzug Erhaltungsmaßnahmen....

Sollten die € 160,-- monatlich (bei 11 % Umlage pro Jahr auf die Mieter) zutreffen und der VM "nur" € 40,-- monatlich mehr einfordern, so wäre die Sanierung der Fassade aufgrund des Zustandes mit 75 % angerechnet.

Rein gefühlsmäßig würde ich das als "nicht unangemessen" betrachten, auch wenn mich das eben € 40,-- monatlich mehr kostet.

Ich habe keine besondere Lust erneut das ganze Spektakel mit RA, Gitachter, Gericht etc. durchzumachen, wegen möglicherweise dann € 20,-- weniger im Monat.

Ich denke ich werde dann wohl zahlen - unter der Voraussetzung das die Maßnahme dann bis 31.12. (die neue erhöhte Miete soll ab 01.01. gelten) definitiv abgeschlossen sein!

Unabhängig davon soll auch noch das Dach "gemacht" werden, diese Kosten sollen aber nicht auf die Mieter umgelegt werden. Die innenliegende Dachrinne soll nach außen gelegt werden.

Hierzu aber, so ahbe ich gelesen, kann man je nach Belästigung, die Miete mindern.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Geh es doch mal ganz praktisch von der anderen Seite an und schau dich in den Portalen um, was eine vergleichbare Wohnung bei dir in der Umgebung kosten würde. Daran bemisst sich zwar keine Modernisierungsmieterhöhung. Aber du bekommst ein Gefühl für die aktuelle Preislage.

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#4
 Von 
penagel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die dann künftige Kaltmiete liegt so in etwa bei den Preisen für Vermietungen im Bestand, ca. 8,60 qm kalt.

Deswegen tendieren wir zum Abnicken. Auch um Ruhe zu haben...

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