Mieterhöhung - Zuschlag für bessere Ausstattung

6. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
IngeC
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 12x hilfreich)
Mieterhöhung - Zuschlag für bessere Ausstattung

Pünktlich Ende Oktober kam unsere Mieterhöhung, schließlich ist der neue Mietenspiegel raus.
Es ist ein 20-Parteien-Haus Baujahr 1956, unsre Wohnung hat 48,12 qm.
Als neuer Preis ist pro qm 4,55 € gefordert, lt. Mietenspiegel ok, aber auch ein Zuschlag für bessere Ausstattung:
monatlich pro qm für "Einbauschrank" 0,10 €, "Fahrradkeller" 0,10 €, "Bad mit Fenster" 0,05 €.

Der "Einbauschrank" ist dieses typische Ding in der Küche, war in den 50ern üblich. Ich habe gleich 2 davon in meiner kleinen Küche.

Der "Fahrradkeller" ist mit einem Vorhängeschloss gesichert, für das ich keinen Schlüssel habe, und ist nur über eine verwinkelte Treppe zu erreichen ohne Schiene für Räder. Also, Ich kriege ein Rad da nicht runter geschleppt.

Das Badezimmerfenster ist seit fast 50 Jahren vorhanden, warum soll das auf einmal Geld kosten?

Sind diese Aufschläge gerechtfertigt?


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Das wird davon abhängen, wie der Mietspiegel im einzelnen aufgebaut ist und was er als einfache, normale oder bessere Ausstattung versteht.

Weiterhin natürlich davon, ob diese Ausstattungsmerkmale auch tatsächlich vorhanden sind. Ein formal vorhandener Fahrradkeller, der in der Praxis aufgrund baulicher Gegebenheiten jedoch nicht zu diesem Zweck benutzt werden kann, jedenfalls nicht.

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#2
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Ja, wenn der Mietspiegel diese Zuschläge zulässt.

Nein, wenn so etwas im Mietspiegel gar nicht vorkommt.

Über die Qualität der Zusatzausstattungen zu streiten halte ich für sinnlos. Endweder sie sind da oder nicht.

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#3
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Ein Fahrradkeller der nicht alles solcher genutzt werden kann, ist kein Fahrradkeller, also darf dafür auch kein Geld genommen werden.
Zahlen musst du nur für Sachen die du auch nutzen kannst.
Ob man Aufschläge nehmen darf für Sachen die schon vorher vorhanden waren,weiss nicht. Meiner Meinung nach NEIN. Denn du bist ja eingezogen, als die Sachen schon vorhanden waren und noch "umsonst" waren. Später auf einmal dafür Zuschläge zu nehmen erachte ich als kritisch.
Geh zum Mieterverein.....

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#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die o.g. Einrichtungen sind keine Merkmale, die einen Zuschlag zur Mietspiegel-Miete gerechtfertigen.
Unter diesen Zulässigen Zuschlägen versteht man andere Einrichtungen: Z.B. Marmorfußböden mit Fußbodenheizung, Luxus-Einbauküchen u.ä.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
IngeC
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 12x hilfreich)

lt. "Erläuterungen zum Mietenspiegel" sind diese Zuschläge tatsächlich erlaubt.*kopfschüttel*
Diese Erläuterungen sind aber auf dem Stand November 2003, lt. Homepage der Stadt Hamburg werden sie aber noch aktualisiert, und da ich noch bis Ende Dezember über die Erhöhung nachdenken kann, habe ich vielleicht Glück, und in der neuen Version sind sie nicht mehr vorgesehen.

Meine Vermieterin nimmt immer diesen Standardvordruck und da sind die Sachen dann aufgeführt.
Witzigerweise hat sie die Erhöhung in 2003 Mit dem Vordruck von Oktober 2003 gemacht, im Vordruck von Nov 2003 hätte sie fürs Badfenster den Zuschlag schon die letzten 2 Jahre verlangen können.

Für so eine Mieterhöhung braucht man bald ein Studium. *noch heftiger kopfschüttel*

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