Mieterhöhung, unsere Kündigung angeblich nicht angekommen, nur Stress

30. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Die_eine
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung, unsere Kündigung angeblich nicht angekommen, nur Stress


Guten Abend,

Eigentlich sind wir beim Mieterverein. Der hat allerdings zu über die Feiertage und mir brummt der Schädel. Ich hoffe hier schon einmal ein paar Antworten zu bekommen.

Seid 2013 wohnen wir in einer Mietwohnung.

Von Anfang an gab es stress. Undichte Dusche, nicht funktionierende Steckdosen, Schimmel....
Warum wir so lange dort wohnen ist mir nun auch ein Rätsel.

Unsere Vermieter wohnen über uns. Sie haben eine "Art Hausverwalter". An ihn haben wir uns bezüglich der Probleme immer gewendet.

Er hat uns aber des öfteren gesagt das er NICHT der Vermieter sei, sich aber trotzdem kümmere.

Nun haben wir den Stress satt und haben am 28.11.2016 eine Kündigung an unsere Vermieter geschrieben. Wir haben sie persönlich in deren Briefkasten geworfen und uns einen Tag danach über unseren Auszug unterhalten. Sie haben gefragt ob wir schon etwas neues haben ect.
Also, die Kündigung ist auf jedenfall angekommen.

Heute kam ein Schreiben vom selbsternannten "Hausverwalter" der wohl ab und zu auch betreuerische Aufgaben der Vermieter übernimmt.

Eine Kündigung sei nicht angekommen.

Wir müssten also weiterhin Miete bezahlen, auch wenn wir dort nicht mehr wohnen.

Des weiteren hat er uns eine Mieterhöhung von 35€ aufgebrummt. Ab 1.1.2017.
Ich habe jetzt gelesen das eine Mieterhöhung 3 Monate vor Eintritt bekannt gegeben werden muss.

Ich bin grade so sauer. Ich weiß das er uns nur wieder "irgendeinen Pinnen" möchte.

Genauso wie im Oktober. Da haben wir angeblich nicht genug Blätter auf unserer Terrasse gefegt.

Es sind immer so Kleinigkeiten. 

Wir sind grade im Urlaub und so richtig kann ich die Zeit jetzt hier nicht mehr genießen 

Was meint ihr zu der Kündigung?

Außer unseren Vermieter steht niemand im Mietvertrag.

Was meint ihr zu Mieterhöhung?

Geht das einfach so?

Ich wünsche euch einen schönen Abend und bedanke mich schon mal für die Hilfe.

Sabrina

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Die_eine):
Heute kam ein Schreiben vom selbsternannten "Hausverwalter" der wohl ab und zu auch betreuerische Aufgaben der Vermieter übernimmt.

Steht der Hausverwalter als Vermieter im Mietvertrag drin, oder wurde er je schriftlich vom Vermieter beauftragt?
Wenn nein, der hat nichts zu melden, oder ist er gesetzlicher Vertreter des Vermieter?

Zitat (von Die_eine):
Eine Kündigung sei nicht angekommen.

Darauf hinweisen, Kündigung ist an Vermieter mit Zeugen gegangen, auch das er mit euch darüber (am besten mit Zeugen) geredet hatte, ist ein Indiz.
Zitat (von Die_eine):
Des weiteren hat er uns eine Mieterhöhung von 35€ aufgebrummt. Ab 1.1.2017.

Nicht korrekt, drei Monate vorher muss diese angekündigt werden.
Am besten schriftlich abweisen, wegen der Nichteinhaltung des Termin, zum anderen wegen der ausgesprochenen Kündigung. Gleichzeitig erwähnen, das dem Mieter keine Vollmacht vom Vermieter in Schriftform bekannt sei, welchen ihn als Verwalter zu entgegennahme rechtlicher Dokumente ausweist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Die_eine):
Was meint ihr zu der Kündigung?

Wie könnte man denn den Zugang beweisen?

Sehen die Vermieter das auch so, mit dem "angekommen"?

Dann sollte man überlegen schnellstens eine Kündigung mit Zustellnachweis hinterherzuscheiben um nur einen Monat zu verlieren.



Zitat (von Die_eine):
Was meint ihr zu Mieterhöhung?

Rechtswidrig und ungültig.

Nur weil der Hausmeister da einen Zettel schreibt, ist das noch kein Mieterhöhunhgsverlangen.

Die Frist wurde nicht eingehalten.

Und ich vermute mal, das die restlichen Formalien (wie z.B. Mietspiegel, Vergleichswohnungen, ...) auch nicht eingehalten wurden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Die_eine
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Die_eine):
Heute kam ein Schreiben vom selbsternannten "Hausverwalter" der wohl ab und zu auch betreuerische Aufgaben der Vermieter übernimmt.

Steht der Hausverwalter als Vermieter im Mietvertrag drin, oder wurde er je schriftlich vom Vermieter beauftragt?
Wenn nein, der hat nichts zu melden, oder ist er gesetzlicher Vertreter des Vermieter?

ob er gesetzlicher Vertreter ist ist mir nicht bekannt. Er steht auf jedenfall nicht im Mietvertrag. Im Januar 2015 hat er nochmal schriftlich bestätigt das er NICHT der Vermieter sei.


Zitat (von Die_eine):
Eine Kündigung sei nicht angekommen.

Darauf hinweisen, Kündigung ist an Vermieter mit Zeugen gegangen, auch das er mit euch darüber (am besten mit Zeugen) geredet hatte, ist ein Indiz.
Zitat (von Die_eine):
Des weiteren hat er uns eine Mieterhöhung von 35€ aufgebrummt. Ab 1.1.2017.

Nicht korrekt, drei Monate vorher muss diese angekündigt werden.
Am besten schriftlich abweisen, wegen der Nichteinhaltung des Termin, zum anderen wegen der ausgesprochenen Kündigung. Gleichzeitig erwähnen, das dem Mieter keine Vollmacht vom Vermieter in Schriftform bekannt sei, welchen ihn als Verwalter zu entgegennahme rechtlicher Dokumente ausweist.


Vielen Dank. Das beruhigt mich jetzt sehr.
Sollen wir wohl trotzdem noch eine Kündigung an den Verwalter senden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

So oder so ist es anzuraten, eine weitere Kündigung zu verfassen und diese von einem Zeugen lesen und bis zum 3.1.2017 in den Briefkasten der Vermieter stecken zu lassen. Optimalerweise übergibt dieser Zeuge die Kündigung sogar persönlich. In der Kündigung sollte man darauf hinweisen, dass diese nur hilfsweise ausgesprochen wird und die bereits abgeschickte Kündigung nicht zurückgenommen wird.

Das ist aktuell meiner Meinung nach das einzige, was man tun kann. Das Mietverhältnis ist dann spätestens mit Ende März beendet, solange kein wirksamer Kündigungsverzicht im Mietvertrag enthalten ist.

Zur Mieterhöhung wären ein wenig mehr Informationen notwendig. Womit wird diese begründet? Oder geht es vielleicht um Nebenkosten?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Die_eine
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Die_eine):
Was meint ihr zu der Kündigung?

Wie könnte man denn den Zugang beweisen?

Sehen die Vermieter das auch so, mit dem "angekommen"?

Am Tag nach der Zustellung haben wir uns im Hausflur getroffen. Sie haben uns gefragt ob wir schon etwas anderes haben uns wann wir ausziehen. Wohin es gehen soll etc. Demnach wussten sie auf jedenfall bescheid.

Dann sollte man überlegen schnellstens eine Kündigung mit Zustellnachweis hinterherzuscheiben um nur einen Monat zu verlieren.



Zitat (von Die_eine):
Was meint ihr zu Mieterhöhung?

Rechtswidrig und ungültig.

Nur weil der Hausmeister da einen Zettel schreibt, ist das noch kein Mieterhöhunhgsverlangen.

Die Frist wurde nicht eingehalten.

Und ich vermute mal, das die restlichen Formalien (wie z.B. Mietspiegel, Vergleichswohnungen, ...) auch nicht eingehalten wurden?


Nichts dergleichen.
Viele dank. Das beruhigt mich jetzt sehr

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Die_eine
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
So oder so ist es anzuraten, eine weitere Kündigung zu verfassen und diese von einem Zeugen lesen und bis zum 3.1.2017 in den Briefkasten der Vermieter stecken zu lassen. Optimalerweise übergibt dieser Zeuge die Kündigung sogar persönlich. In der Kündigung sollte man darauf hinweisen, dass diese nur hilfsweise ausgesprochen wird und die bereits abgeschickte Kündigung nicht zurückgenommen wird.

Das ist aktuell meiner Meinung nach das einzige, was man tun kann. Das Mietverhältnis ist dann spätestens mit Ende März beendet, solange kein wirksamer Kündigungsverzicht im Mietvertrag enthalten ist.

Ok dann werden wir das direkt tun.
Die Vermieter wissen aber definitiv das wir gekündigt haben. Sie haben sich einen Tag später sogar mit uns darüber unterhalten.

Zur Mieterhöhung wären ein wenig mehr Informationen notwendig. Womit wird diese begründet? Oder geht es vielleicht um Nebenkosten?


Da steht nichts weiter.
Es handelt sich auch nicht um die Nebenkosten sondern die reine Miete und den Stellplatz

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Darauf hinweisen, Kündigung ist an Vermieter mit Zeugen gegangen,

Welche Zeugen?

Ich las nur von Mietern.
Parteien im Verfahren sind nicht diebesten Zeugen, vor allem wenn sie für sich günstiges bezeugen würden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Dann würde ich die Meiterhöhung schlicht ignorieren.
Eine Notwendigkeit zur aktiven zurückweisung besteht nicht mal bei einer korrekten Mieterhöhung, dann schon gar nicht bei einem "Bettelbrief".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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