Hallo! Meine Eltern besitzen eine Mietwohnung, wir möchten den Brief "Mieterhöhung" noch heute am 30.11.16 an den Mieter zustellen.
Da er nicht weit entfernt wohnt, würden wir gerne den Brief in seinen Briefkasten einwerfen.
Nun meine Frage:
1. Ist es ok, wenn ich (Tochter) diesen Brief in den Briefkasten werfe (in Begleitung eines Zeugen)?
2. Was genau muss AUF dem Brief stehen?
Natürlich Absender (Meine Eltern) und Empfänger (genaue Anschrift des Mieters)
Aber ich meine bezüglich der Zustellung.
Ich würde zusätzlich auf den Brief schreiben:
Zustellung/ Einwurf per Bote durch Mxxxxxx Sxxxxxx, am 30.11.16
darunter meine Unterschrift.
Reicht das oder muss noch mehr Infos auf den Briefumschlag schreiben?
Für mich würde ich folgenden Zettel schreiben:
Zustellung per Boten
Ich, Mxxx Sxxxxxx,
habe den Brief "Mieterhöhung"
inhaltlich zur Kenntnis genommen, selbst kuvertiert und
am 30.11.2016
um Uhr
in den Briefkasten von
Herrn Xxxxxxxx Datum Unterschrift....
Danke für Ihre Hilfe!!!
Mietererhöhung Zustellung per Bote - was kommt auf den Briefumschlag?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatZustellung/ Einwurf per Bote durch Mxxxxxx Sxxxxxx, am 30.11.16 :
darunter meine Unterschrift.
Zustellung/Einwurf durch Bote am 30.11.2016, xx:xx Uhr
Unterschrift
Die Nennung des Namens ist nicht notwendig.
Tip am Rande, nicht später als 18 Uhr einwerfen. Dann würde das Schreiben nämlich erst Morgen als zugestellt gelten.
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Danke für die schnelle und kompetente Antwort!
Es MUSS eigentlich gar nichts weiteres als die eindeutige Nennung des Empfängers (beachte bei mehreren Mietern: jeden einzeln nennen!). Der Vermieter muss nachweisen können, dass der Brief in den Bereich des Mieters gelangt ist und das kann er durch die Zeugen auch, wenn der Mieter die Zeugen nicht kennt.
Es wäre aber vielleicht einfacher, wenn der Mieter gleich von dem/den Zeugen weiß, damit er die Zustellung gar nicht erst bezweifelt. Da gilt: je unabhängiger der Zeuge, desto besser. Es wäre also sicherer, wenn dein Begleiter das konkrete Schreiben, welches ihr zustellt, durchliest und euch anschließend auf einer Kopie des Schreibens bestätigt, dass dieses zugestellt wurde.
Du giltst eher als unabhängig, wenn du nicht irgendwie wirtschaftlich noch mit deinen Eltern verflochten bist.
Wir lassen auch durch Boten zustellen, da steht auf den Briefen immer im Adressfeld "Zustellung durch Boten", auf unserer Kopie des Briefes stehen dann Name, Adresse, Zustellungsdatum und -zeit, sowie Unterschrift des Boten. Das reicht bei den hiesigen Gerichten als Nachweis aus.
-- Editiert von AltesHaus am 30.11.2016 10:16
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