Mietererhöhung Zustellung per Bote - was kommt auf den Briefumschlag?

30. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
grafisma
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Mietererhöhung Zustellung per Bote - was kommt auf den Briefumschlag?

Hallo! Meine Eltern besitzen eine Mietwohnung, wir möchten den Brief "Mieterhöhung" noch heute am 30.11.16 an den Mieter zustellen.

Da er nicht weit entfernt wohnt, würden wir gerne den Brief in seinen Briefkasten einwerfen.
Nun meine Frage:

1. Ist es ok, wenn ich (Tochter) diesen Brief in den Briefkasten werfe (in Begleitung eines Zeugen)?
2. Was genau muss AUF dem Brief stehen?

Natürlich Absender (Meine Eltern) und Empfänger (genaue Anschrift des Mieters)
Aber ich meine bezüglich der Zustellung.

Ich würde zusätzlich auf den Brief schreiben:

Zustellung/ Einwurf per Bote durch Mxxxxxx Sxxxxxx, am 30.11.16
darunter meine Unterschrift.

Reicht das oder muss noch mehr Infos auf den Briefumschlag schreiben?

Für mich würde ich folgenden Zettel schreiben:

Zustellung per Boten
Ich, Mxxx Sxxxxxx,
habe den Brief "Mieterhöhung"
inhaltlich zur Kenntnis genommen, selbst kuvertiert und
am 30.11.2016
um Uhr
in den Briefkasten von
Herrn Xxxxxxxx Datum Unterschrift....

Danke für Ihre Hilfe!!!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von grafisma):
Zustellung/ Einwurf per Bote durch Mxxxxxx Sxxxxxx, am 30.11.16
darunter meine Unterschrift.


Zustellung/Einwurf durch Bote am 30.11.2016, xx:xx Uhr

Unterschrift

Die Nennung des Namens ist nicht notwendig.

Tip am Rande, nicht später als 18 Uhr einwerfen. Dann würde das Schreiben nämlich erst Morgen als zugestellt gelten.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
grafisma
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die schnelle und kompetente Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Es MUSS eigentlich gar nichts weiteres als die eindeutige Nennung des Empfängers (beachte bei mehreren Mietern: jeden einzeln nennen!). Der Vermieter muss nachweisen können, dass der Brief in den Bereich des Mieters gelangt ist und das kann er durch die Zeugen auch, wenn der Mieter die Zeugen nicht kennt.

Es wäre aber vielleicht einfacher, wenn der Mieter gleich von dem/den Zeugen weiß, damit er die Zustellung gar nicht erst bezweifelt. Da gilt: je unabhängiger der Zeuge, desto besser. Es wäre also sicherer, wenn dein Begleiter das konkrete Schreiben, welches ihr zustellt, durchliest und euch anschließend auf einer Kopie des Schreibens bestätigt, dass dieses zugestellt wurde.

Du giltst eher als unabhängig, wenn du nicht irgendwie wirtschaftlich noch mit deinen Eltern verflochten bist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Wir lassen auch durch Boten zustellen, da steht auf den Briefen immer im Adressfeld "Zustellung durch Boten", auf unserer Kopie des Briefes stehen dann Name, Adresse, Zustellungsdatum und -zeit, sowie Unterschrift des Boten. Das reicht bei den hiesigen Gerichten als Nachweis aus.

-- Editiert von AltesHaus am 30.11.2016 10:16

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.260 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen