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Mieter zeigt Mieter an!

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Mieter zeigt Mieter an!

Hallo.

Mieter A, der oft nachweislich durch Lärmbelästigung aufgefallen ist, zeigt plötzlich Mieter B an, der in der Vergangenheit den Lärm anmahnte. Andere Nachbar können Belästigungen bestätigten. Mieter B ist zudem nie durch Lärmbelästigung aufgefallen.

Mieter A hat nun ein Baby bekommen, nun zeigt er Mieter B an. A habe ein Lärmprotokoll (nächtliches Poltern) und Zeugen, dass Mieter B nun Lärm verursacht, um das Baby zu belästigen. Jedoch Nachbarn hören nichts. Eine ungeheuerliche Behauptung! Nach der Vorgeschichte ist dies eher als eine Retourkutsche zu sehen.

Mieter A hat durch dieses Vorgehen den Hausfrieden nun ganz zerstört (4 Parteienhaus). Mieter B will nun, dass der Vermieter von A ihn fristlose kündigt.
Mieter B bezieht sich auf § 573 BGB!


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von van Mouten am 08.03.2010 11:54
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>Mieter zeigt Mieter an!
Das wird schwierig: So wie du schreibst, haben beide Seiten Zeugen für die Lärmbelästigung des jeweils anderen.

In § 573 BGB findet sich bei der ´´Beweislage´´ m. E. kein Anhaltspunkt für die Kündigung gegenüber A, im Gegenteil: Da A dem B dasselbe vorwirft, müsste dieser ebenfalls wg. Lärmbelästigung kündbar sein.

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von HeHe am 08.03.2010 13:07
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>Mieter zeigt Mieter an!
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von guest-12309.03.2010 09:37:07 am 08.03.2010 19:50
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>Mieter zeigt Mieter an!
Mieter B ist noch nie durch Lärmbelästigung aufgefallen.
Hat auch keinen Grund Mieter A mit Lärm zu belästigen!

Mieter C kann bestätigen, dass er keine Lärmbelästigung mitbekommen hat!

Mieter B will nun Strafanzeige wegen Verleumdung und Anstiftung zur Falschaussage stellen.

Hat B damit Erfolg?

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von van Mouten am 18.03.2010 11:39
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>Mieter zeigt Mieter an!
--- editiert vom Admin


von guest-12323.06.2010 10:27:41 am 18.03.2010 20:44
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>Mieter zeigt Mieter an!
Damit die Angelegenheit schnell vom Tisch ist.

Mieter A somit ganz klar vor Augen halten, dass die Justiz nicht zu seiner Befriedigung seiner persönlichen Aversionen und Rachegelüsten zu instrumentalisieren ist.

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von van Mouten am 19.03.2010 10:18
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