Hallo in die Runde,
meine Mieter hat die Märzmiete nicht gezahlt und sich auf Mahnung und Anrufe nicht gemeldet. Nun haben wir bereits April und ich gehe davon aus, dass er auch in dem Monat nicht zahlen wird. Ich will ihm kündigen. Wisst ihr wie die Sachlage ist?
Muss ich warten bis der Mieter auch im April in Verzug gerät (also ca. zum 5. oder 6. April) und kann ihm dann gleich kündigen? Oder muss ich ihn zuerst abmahnen und kann ihn dann erst im Mai kündigen (vorausgesetzt er zahlt weiterhin nicht).
Also in Kürze würde ich folgendes machen:
warten bis er auch im April in Verzug kommt, d.h. ab dem 06. oder 07.April und dann direkt kündigen. Oder Braucht es eine Abmahnung?
Danke
Mieter zahlt nicht, erst Abmahnung oder direkt kündigen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Praktisch ist es meiner Meinung nach sinnvoller, morgen einen Termin mit dem Anwalt irgendwann ab dem 6. oder 7. zu machen und in diesem dann den Anwalt zu beauftragen, die Kündigung zu schreiben. Klar, der Anwalt kostet Geld und das Geld wirst du erstmal bezahlen müssen. Aber dafür bekommst du dann hoffentlich auch eine wirksame Kündigung und Hinweise, wie du weiter vorgehen solltest.ZitatMuss ich warten bis der Mieter auch im April in Verzug gerät (also ca. zum 5. oder 6. April) und kann ihm dann gleich kündigen :
Miete muss eigentlich am dritten Werktag bei dir eintrudeln. Da Samstag kein Bankarbeitstag ist, wird das vermutlich der 5.4. sein. Der BGH hat das jedoch ein wenig aufgeweicht, dass der Mieter Verspätungen der Bank nicht zu vertreten hat. Er muss die Buchung immernoch rechtzeitig veranlassen. Aber wenn die Bank dann Mist baut, darf sie auch später ankommen.Wobei das wohl in aller Regel irrelevant sein wird. Zur Sicherheit kann man aber natürlich noch 1-2 Tage extra einrechnen.Zitatd.h. ab dem 06. oder 07.April und dann direkt kündigen. :
ZitatMiete muss eigentlich am dritten Werktag bei dir eintrudeln. Da Samstag kein Bankarbeitstag ist, wird das vermutlich der 5.4. sein. Der BGH hat das jedoch ein wenig aufgeweicht, dass der Mieter Verspätungen der Bank nicht zu vertreten hat. Er muss die Buchung immernoch rechtzeitig veranlassen. Aber wenn die Bank dann Mist baut, darf sie auch später ankommen.Wobei das wohl in aller Regel irrelevant sein wird. Zur Sicherheit kann man aber natürlich noch 1-2 Tage extra einrechnen :
Ich würde also diese Woche noch abwarten und wenn am Freitag, den 07.04. nichts bezahlt worden ist, dann kann ich direkt kündigen ohne Abmahnung? Dann hätte er nämlich für März nicht gezahlt und wäre im April im Verzug.
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Zitat:
Ich würde also diese Woche noch abwarten und wenn am Freitag, den 07.04. nichts bezahlt worden ist, dann kann ich direkt kündigen ohne Abmahnung? Dann hätte er nämlich für März nicht gezahlt und wäre im April im Verzug.
Nach 543 Abs. 2 Satz 3 darfst du das.
Eine Abmahnung ist nicht notwendig bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug. Wobei da schon einige Dinge zu beachten sind. Wenn du das selber machen willst, lese dich bitte erstmal schlau. Die wesentlichen Themen dürften da die richtige Ziehfrist und eine hilfsweise ordentliche Kündigung sein. Letzteres wegen § 569 (3) 2. BGB .ZitatIch würde also diese Woche noch abwarten und wenn am Freitag, den 07.04. nichts bezahlt worden ist, dann kann ich direkt kündigen ohne Abmahnung? :
Du musst dir ueberlegen, ob fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen willst, oder nur fristlos. ( Die fristlose kann der Mieter heilen die ordentliche nur sehr eingeschränkt bis gar nicht).
Wenn am 10.04 kein Geld da ist, Kuendigung schrieben und diese durch den örtlichen Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Zitatwarten bis er auch im April in Verzug kommt, d.h. ab dem 06. oder 07.April und dann direkt kündigen. :
Besser bis 10. oder 11.
Denn nach neuester Rechtsprechung reicht es wenn der Mieter die Miete am 3. Werktag (5.4.) zur Zahlung anweist.
Dann kannst Du ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen.
Hilfsweise, falls der Mieter den Rückstand noch mal eben zahlt, fristgerecht wegen unregelmäßiger Mietzahlungen.
Und wenn Sie es ohne Anwalt machen (Kündigung), dann sollten Sie neben der fristlosen Kündigung auch hilfsweise die ordentliche Kündigung aussprechen, da der Mieter durch Zahlung die fristlose Kündigung heilen kann, nicht jedoch die ordentliche.
und wenn die kündigung eingegangen ist und der mieter weiterhin auf stur stellt und sich verkriecht, dann müsste ich die kosten der räumungsklage erst vorschießen, korrekt? Weiß jemand wie lange es dauert, bis die Räumung stattfinden kann?
Zitatund wenn die kündigung eingegangen ist und der mieter weiterhin auf stur stellt und sich verkriecht, dann müsste ich die kosten der räumungsklage erst vorschießen, korrekt? Weiß jemand wie lange es dauert, bis die Räumung stattfinden kann? :
Das kommt drauf an, ob der Mieter sich weiterhin nicht rührt, dann kann das ziemlich flott gehen und in 6-8 Wochen über die Bühne gehen, wenn er sich dagegen wehrt kann es 12-16 Wochen dauern, je nachdem, wie das Gericht frequentiert ist.
Sie sollte das auf keinen Fall ohne Anwalt machen (die Klage), oft geht der Schuss bei selbstgebastelten Sachen (gerne auch aus dem Internet zusammengestellt) nach hinten los. Dann lieber etwas investieren. Streitwert nach welchem sich die Anwalts- und Gerichtskosten berechnen sind 12 Nettomieten.
-- Editiert von AltesHaus am 02.04.2017 18:19
ZitatSie sollte das auf keinen Fall ohne Anwalt machen (die Klage), oft geht der Schuss bei selbstgebastelten Sachen (gerne auch aus dem Internet zusammengestellt) nach hinten los. Dann lieber etwas investieren. Streitwert nach welchem sich die Anwalts- und Gerichtskosten berechnen sind 12 Nettomieten. :
Das wird auch definitiv professionell gemacht. Wer billig kauft, kauft zweimal. Ich werde morgen einen Anwalt konsultieren.
Zitat:
Das kommt drauf an, ob der Mieter sich weiterhin nicht rührt, dann kann das ziemlich flott gehen und in 6-8 Wochen über die Bühne gehen, wenn er sich dagegen wehrt kann es 12-16 Wochen dauern, je nachdem, wie das Gericht frequentiert ist.
-- Editiert von AltesHaus am 02.04.2017 18:19
Welcher Gerichtsbezirk ist das? Ich habe es zuletzt 2 mal erlebt, dass Gericht, und die beiden Anwälte biszu 9 Monate brauchten, um sich auf einen Termin zueinigen..für die Verhandlung zu einigen.
ZitatWelcher Gerichtsbezirk ist das? Ich habe es zuletzt 2 mal erlebt, dass Gericht, und die beiden Anwälte biszu 9 Monate brauchten, um sich auf einen Termin zueinigen..für die Verhandlung zu einigen. :
Berlin.
Nun ja, Berlin ist geschäftig. Man wird sehen, wie lange es dauert, aber sollte der Mieter sich nicht rühren, dürfte es auch in Berlin recht schnell gehen.
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