Mieter zahlt nicht, erst Abmahnung oder direkt kündigen?

2. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb459033-85
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieter zahlt nicht, erst Abmahnung oder direkt kündigen?

Hallo in die Runde,

meine Mieter hat die Märzmiete nicht gezahlt und sich auf Mahnung und Anrufe nicht gemeldet. Nun haben wir bereits April und ich gehe davon aus, dass er auch in dem Monat nicht zahlen wird. Ich will ihm kündigen. Wisst ihr wie die Sachlage ist?

Muss ich warten bis der Mieter auch im April in Verzug gerät (also ca. zum 5. oder 6. April) und kann ihm dann gleich kündigen? Oder muss ich ihn zuerst abmahnen und kann ihn dann erst im Mai kündigen (vorausgesetzt er zahlt weiterhin nicht).

Also in Kürze würde ich folgendes machen:

warten bis er auch im April in Verzug kommt, d.h. ab dem 06. oder 07.April und dann direkt kündigen. Oder Braucht es eine Abmahnung?

Danke

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von fb459033-85):
Muss ich warten bis der Mieter auch im April in Verzug gerät (also ca. zum 5. oder 6. April) und kann ihm dann gleich kündigen
Praktisch ist es meiner Meinung nach sinnvoller, morgen einen Termin mit dem Anwalt irgendwann ab dem 6. oder 7. zu machen und in diesem dann den Anwalt zu beauftragen, die Kündigung zu schreiben. Klar, der Anwalt kostet Geld und das Geld wirst du erstmal bezahlen müssen. Aber dafür bekommst du dann hoffentlich auch eine wirksame Kündigung und Hinweise, wie du weiter vorgehen solltest.

Zitat (von fb459033-85):
d.h. ab dem 06. oder 07.April und dann direkt kündigen.
Miete muss eigentlich am dritten Werktag bei dir eintrudeln. Da Samstag kein Bankarbeitstag ist, wird das vermutlich der 5.4. sein. Der BGH hat das jedoch ein wenig aufgeweicht, dass der Mieter Verspätungen der Bank nicht zu vertreten hat. Er muss die Buchung immernoch rechtzeitig veranlassen. Aber wenn die Bank dann Mist baut, darf sie auch später ankommen.Wobei das wohl in aller Regel irrelevant sein wird. Zur Sicherheit kann man aber natürlich noch 1-2 Tage extra einrechnen.

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#2
 Von 
fb459033-85
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Miete muss eigentlich am dritten Werktag bei dir eintrudeln. Da Samstag kein Bankarbeitstag ist, wird das vermutlich der 5.4. sein. Der BGH hat das jedoch ein wenig aufgeweicht, dass der Mieter Verspätungen der Bank nicht zu vertreten hat. Er muss die Buchung immernoch rechtzeitig veranlassen. Aber wenn die Bank dann Mist baut, darf sie auch später ankommen.Wobei das wohl in aller Regel irrelevant sein wird. Zur Sicherheit kann man aber natürlich noch 1-2 Tage extra einrechnen


Ich würde also diese Woche noch abwarten und wenn am Freitag, den 07.04. nichts bezahlt worden ist, dann kann ich direkt kündigen ohne Abmahnung? Dann hätte er nämlich für März nicht gezahlt und wäre im April im Verzug.

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#3
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von fb459033-85):


Ich würde also diese Woche noch abwarten und wenn am Freitag, den 07.04. nichts bezahlt worden ist, dann kann ich direkt kündigen ohne Abmahnung? Dann hätte er nämlich für März nicht gezahlt und wäre im April im Verzug.


Nach 543 Abs. 2 Satz 3 darfst du das.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von fb459033-85):
Ich würde also diese Woche noch abwarten und wenn am Freitag, den 07.04. nichts bezahlt worden ist, dann kann ich direkt kündigen ohne Abmahnung?
Eine Abmahnung ist nicht notwendig bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug. Wobei da schon einige Dinge zu beachten sind. Wenn du das selber machen willst, lese dich bitte erstmal schlau. Die wesentlichen Themen dürften da die richtige Ziehfrist und eine hilfsweise ordentliche Kündigung sein. Letzteres wegen § 569 (3) 2. BGB .

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#5
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Du musst dir ueberlegen, ob fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen willst, oder nur fristlos. ( Die fristlose kann der Mieter heilen die ordentliche nur sehr eingeschränkt bis gar nicht).

Wenn am 10.04 kein Geld da ist, Kuendigung schrieben und diese durch den örtlichen Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb459033-85):
warten bis er auch im April in Verzug kommt, d.h. ab dem 06. oder 07.April und dann direkt kündigen.


Besser bis 10. oder 11.

Denn nach neuester Rechtsprechung reicht es wenn der Mieter die Miete am 3. Werktag (5.4.) zur Zahlung anweist.

Dann kannst Du ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen.

Hilfsweise, falls der Mieter den Rückstand noch mal eben zahlt, fristgerecht wegen unregelmäßiger Mietzahlungen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Und wenn Sie es ohne Anwalt machen (Kündigung), dann sollten Sie neben der fristlosen Kündigung auch hilfsweise die ordentliche Kündigung aussprechen, da der Mieter durch Zahlung die fristlose Kündigung heilen kann, nicht jedoch die ordentliche.

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#8
 Von 
fb459033-85
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

und wenn die kündigung eingegangen ist und der mieter weiterhin auf stur stellt und sich verkriecht, dann müsste ich die kosten der räumungsklage erst vorschießen, korrekt? Weiß jemand wie lange es dauert, bis die Räumung stattfinden kann?

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb459033-85):
und wenn die kündigung eingegangen ist und der mieter weiterhin auf stur stellt und sich verkriecht, dann müsste ich die kosten der räumungsklage erst vorschießen, korrekt? Weiß jemand wie lange es dauert, bis die Räumung stattfinden kann?


Das kommt drauf an, ob der Mieter sich weiterhin nicht rührt, dann kann das ziemlich flott gehen und in 6-8 Wochen über die Bühne gehen, wenn er sich dagegen wehrt kann es 12-16 Wochen dauern, je nachdem, wie das Gericht frequentiert ist.

Sie sollte das auf keinen Fall ohne Anwalt machen (die Klage), oft geht der Schuss bei selbstgebastelten Sachen (gerne auch aus dem Internet zusammengestellt) nach hinten los. Dann lieber etwas investieren. Streitwert nach welchem sich die Anwalts- und Gerichtskosten berechnen sind 12 Nettomieten.

-- Editiert von AltesHaus am 02.04.2017 18:19

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#10
 Von 
fb459033-85
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie sollte das auf keinen Fall ohne Anwalt machen (die Klage), oft geht der Schuss bei selbstgebastelten Sachen (gerne auch aus dem Internet zusammengestellt) nach hinten los. Dann lieber etwas investieren. Streitwert nach welchem sich die Anwalts- und Gerichtskosten berechnen sind 12 Nettomieten.


Das wird auch definitiv professionell gemacht. Wer billig kauft, kauft zweimal. Ich werde morgen einen Anwalt konsultieren.

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#11
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):


Das kommt drauf an, ob der Mieter sich weiterhin nicht rührt, dann kann das ziemlich flott gehen und in 6-8 Wochen über die Bühne gehen, wenn er sich dagegen wehrt kann es 12-16 Wochen dauern, je nachdem, wie das Gericht frequentiert ist.


-- Editiert von AltesHaus am 02.04.2017 18:19

Welcher Gerichtsbezirk ist das? Ich habe es zuletzt 2 mal erlebt, dass Gericht, und die beiden Anwälte biszu 9 Monate brauchten, um sich auf einen Termin zueinigen..für die Verhandlung zu einigen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#12
 Von 
fb459033-85
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Welcher Gerichtsbezirk ist das? Ich habe es zuletzt 2 mal erlebt, dass Gericht, und die beiden Anwälte biszu 9 Monate brauchten, um sich auf einen Termin zueinigen..für die Verhandlung zu einigen.


Berlin.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nun ja, Berlin ist geschäftig. Man wird sehen, wie lange es dauert, aber sollte der Mieter sich nicht rühren, dürfte es auch in Berlin recht schnell gehen.

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