Mieter weigert sich die Kaution zu bezahlen

1. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
slawik
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter weigert sich die Kaution zu bezahlen

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Hallo liebes Forum,
ich habe ein Problem mit meinem Vermieter. Wie schon oben erwähnt weigert er sich die Kaution zu bezahlen.
Zu meiner Vorgeschichte:
Wir haben das Mieverhälltnis zum 31.12.10 fristgerecht gekündigt. Weil wir mit unserem Nachbarn nicht zurecht gekommen sind (aber das ist eine ganz andere Geschichte :-)). Wir haben die Wohnung ende Dezember renoviert, weil wir das im Mietvertrag vereinbart haben, dass wir die Wohnung beim Ein-/ und Auszug renovieren und dafür ein Sofa und ein Schrank vom Vermieter bekommen. Am 28.12 haben wir die Wochnung dem Vermieter übergeben, der sich alles angeschaut hat und keine Mängel feststellen konnte. Nun nach 4 Monaten habe ich den Vermieter angerufen und gefragt wann die Kaution endlich überwiesen wird. Und als Antwort habe ich nur zu hören bekommen, wie es den wagen kann hier anzurufen ,die Wochnung wäre in einem katastrophalen Zustand gewesen, er musste die Wohnung danach selber renovieren weil ihm nachträglich noch Mängel aufgefallen sind. Bis heute wusste ich nichts von diesen Mängeln. Angeblich hat er auch alles fotographiert und auch einen Zeugen gehabt (natürlich meinen geliebten Nachbarn, wegen dem wir ausgezogen sind). Zusätzlich sagt er noch, dass Schimmel an den Fenstern sei. Wahrschein wurden die Fenster schlampig eingebaut, denn die haben wir noch so lange (aber was können wir den dafür??). Und zu guter letzt hat er mir noch gesagt, dass ich von Glück reden kann das er nur die Kaution gehällt und nicht noch mehr Geld von mir verlangt, weil ich von etwa 1 Jahr den Hausschlüssel verloren habe und der Vermieter jetzt das Recht hat die Schlösser in allen Wohnung des Hauses auszutauschen.
Jetzt bin ich doch etwas geschockt und komme mir auch etwas betrogen vor. Denn wir hatten die Wohnung vernüftig renoviert und in einem guten Zustand dem Vermieter wieder gegeben, das hat er auch bei der Abnahmen festgestellt. Jetzt wollte der Vermieter doch die Tage vorbeikommen damit wir das alles besprechen können.

Nun wende ich mich verzweifelt an euch um Rat zu finden. Weiss jemand wie die Rechtslage aussieht? Kann er seine Behauptungen wirklich auf irgentwelche Fotos stützen? Kann tatsächlich alle Schlösser in dem Haus auswechseln nur weil ich den Schlüssel verloren habe? Wie stehen meine Chancen die Kaution je wider zu sehen? Wie sollte ich am besten Vorgehen, das Gespräch mit ihm suchen oder direkt zum Anwalt?

Über eine Anwort oder einen Rat von euch wäre ich euch sehr dankbar!

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29 Antworten
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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wurde bei der Übergabe der Wohnung ein Übergabeprotokoll ausgestellt?
Wurde überhaupt irgendetwas bei der Übergabe schriftlich festgehalten?
Ist das ein Privatvermieter oder eine Verwaltungsgesellschaft?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119979 Beiträge, 39812x hilfreich)

quote:
Bis heute wusste ich nichts von diesen Mängeln.

Pech für den Vermieter. Er hätte euch die Gelegenheit geben müssen die Mängel selbst zu beheben ...



quote:
weil ich von etwa 1 Jahr den Hausschlüssel verloren habe

Stimmt das?



quote:
und der Vermieter jetzt das Recht hat die Schlösser in allen Wohnung des Hauses auszutauschen.

War es denn eine Schliesanlage (also ein Schlüssel für Haustür und Wohnung)?



Fällig wird die Kaution in der Regel erst 6 Monate nach Auszug. Selbst dann kann noch ein angemessener Teil für die zu erwartenden Nebenkosten einbehalten werden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
slawik
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

@hamburgerin01
Es wurde ein Übergabeprotokoll erstellt, indem allerdings nur drin steht wann die Wohnung übergeben wurde und welche Ausstattung (Türe, Wände, Böden ....) die Wohnung enthällt. Es wurden jedoch keine Mängel festgestellt.
Der Vermieter ist eine Privatperson.

@Harry van Sell
Ja, ich habe den Schlüssel wikrlich verloren. Es war der Schlüssel für die Haus- und Wohnungstür. Ist es wirklich rechmäßig deswegen alle Schlösser im gesamtem Haus zu wechsel?


Weis vielleicht jemand auf welche Paragraphen ich mich am besten berufen sollte oder wie ich generell jetzt vorgehen sollte?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16824x hilfreich)

quote:
Wenn es eine Schließanlage war, ja, dann ist es rechtmäßig - und teuer.


Die Antwort ist so pauschal nicht richtig. Wenn der Schlüssel unter Umständen verloren wurde, nach denen sich unter normalen Umständen ausschließen lässt, dass er von Fremden für ein unberechtigtes Betreten genutzt wird, so muss der Austausch der Schließanlage nicht bezahlt werden.

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#7
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Das Übergabeprotokoll gilt!

Sind dort keine Mängel festgehalten, dann gilt die Wohnung als mangelfrei, denn es ist gerade der Sinn der Protokolls, spätere Streitigkeiten über das Vorliegen von Mängeln auszuschließen. Da helfen dem Vermieter auch keine noch so tollen Fotos oder Zeugen.

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#8
 Von 
slawik
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Da bin ich ja beruhigt, dass nur das Übergabeprotokoll aussagekräftig ist.

Noch einmal zu dem Schlüssel: Wo ich ihn genau verloren habe weis ich nicht, aber es war schon etwas weiter von der Wohnung entfernt und selbt wenn jemand denn Schlüssel finden, kann er die Wohnung nicht ausfingid machen. Die Adresse war nirgens vermerkt.
Kann den der Vermieter jetzt trotsdem die Schlösser auswechseln, ich kann es ja nicht beweisen wo ich den Schlüssel verloren habe und das gnaze ist auch schon etwas länger her.



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#10
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Wo ich ihn genau verloren habe weis ich nicht

Das kannst du ja alles glaubhaft deiner Haftpflichversicherung erzählen.

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#14
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Bei dem Schlüssel meine ich, dass es nicht gerade anständig wäre, den Verlust zu bestreiten und sich auf den Standpunkt zu stellen, dass im Protokoll ein fehlender Schlüssel nicht vermerkt ist. Möglich wäre das natürlich schon.

Zum Übergabeprotokoll können Sie z.B. hier etwas lesen: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=27531&

Und wenn der Vermieter behauptet, Sie hätten schon vor einiger Zeit einen Schlüssel verloren, dann erscheint es mir irgendwie merkwürdig, weswegen so etwas Offensichtliches nicht im Protokoll steht. Vielleicht haben Sie ja sogar einen Schlüssel zu wenig erhalten und Sie meinen nur, Sie hätten einen Schlüssel verloren. Als Mieterin würde ich noch mal nachdenken, ob ich tatsächlich einen Schlüssel verloren habe.


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#16
 Von 
slawik
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo an alle,

so noch einmal zu dem verloren Schlüssel:
Ich habe den Schlüssel wirklich verloren. An diesem Abend war ich allein und kann somit einen Diebstahl durch Bekannte/Freunde aussließen. Nach 1-2 Wochen habe ich VM den Verlust mitgeteilt und der hat mir dazu nur gesagt, dass ich mal im Rathaus nachfragen sollte. Habe ich gemacht, dort war er leider nicht und darauf hin habe ich einen neuen Schlüssel bekommen (kestenfrei). Nach etwa 3 Monaten haben wir uns dann entschlossen auszuziehen und bis vor etwa 1 Woche hat er mir auch nicht gesagt, dass er evtl. alle Schlööser auswechseln will. Dies hat er erst dann gesagt als ich nach der Kaution gefragt habe.

Bis heute habe ich keinen Cent von der Kaution gesehen.
Obwohl im Übergabeprotokoll keine Mängel aufgeführt sind.

Ich werden wahrscheinlich erstmal das persönliche Gespräch mit dem VM suchen und mir mal sine "Beweise" anschauen. Wenn er sich weiter quer stellt werden ich den Rat "kael pershaw" annehmen und ihn schriftlich in Verzug setzen um so Druck zu machen.

Danke noch einmal für eure Vorschläge.

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#21
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Aber nicht komplett und ohne Verschußzinz.

Es wird ja immer doller. Behält der Vermieter Vorschusszinsen von der Kaution ein, wartet der Mieter, bis das Mietverhältnisabgewickelt ist, fordert dann mit Fristsetzung auch den als Vorschusszinsen einbehaltenen Kautionsanteil und beantragt bei fruchtlosem Fristablauf einen Mahnbescheid.

Manchmal frage ich mich echt, was im Jemals Kopf vorgeht. Sollen Vermieter hier in aussichtslose Prozesse getrieben werden oder gar gleich zu strafbarer Untreue?


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#27
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was, bitte schön, sind Verschußzinz oder Vorschusszinsen? <hr size=1 noshade>

Der Block-Kaptän meint, der Vermieter könne die Kaution um „Vorschusszinz" kürzen, wenn er sie dem Mieter zurückzahlt. Das ist natürlich Quatsch. Aus dem Wortlaut in § 551 Abs. 3 BGB ("Der Vermieter hat … bei einem Kreditinstitut …anzulegen.") schließt die Rechtsprechung, dass die Anlage auf Kosten des Vermieters erfolgt, der Vermieter als die Kosten der Kontoführung und auch der Auflösung trägt (LG München I vom 03.07.1997, 7 O 18843/96 ). Da wegen § 551 Abs. 4 BGB eine zu Lasten des Mieters abweichende Regelung auch nicht möglich ist, handelt es sich mal wieder ein Phantasieprodukt dass allenfalls solange funktioniert, bis der Vermieter an den richtigen Mieter gerät, der sich solchen Unfug nicht gefallen lässt.

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/bw038.htm


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#28
 Von 
slawik
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
habe mir noch einmal das Übergabeprotokoll gründilich durchgelesen uns dabei festgestellt, dass der VM bei dem Punkt "Wände im Schlafzimmer" ausgeschrieben hat, dass die Tapeten schlecht aufgeklebt sind und die Farbe fleckig ist. Dies ist wahrscheinlich dadurch zustande gekommen, da wir aus Zeitgründen die Wohnung dierekt am nächsten Tag nach der Renovierung übergeben haben und die Tapete noch feucht waren und die Farbe nicht richtig trocken.

1.Muss der Vermieter uns hier nicht eine Frist zum überarbeiten der Fehler geben? Falls es natürlich Fehler sind!?

2.Der VM hat uns zu Beginn der Renovierung gesagt welche Farbe und Tapeten wir kaufen sollten. Waren natürlich die teuersten Sachen. Ich sah nicht ein warum ich mehrere hundert Euros für diese Renovierung ausgeben sollte und habe normale Raufasertapeten gekaut und normale Farbe. Darf der VM uns den vorschreiben welche Farbe und Tapeten wir kaufen müssen?

3.Verjährt das Recht des WM nicht gem. § 548 BGB nach 6 Monaten seine Forderungen gelten zu machen bezüglich des verlorenen Schlüssels? Den der Verlust und der Tag andem ich Ihm den Verlust gebeichtet habe liegen schon länger als 6 Monate zurück. Zu mal der VM durch den Verlust noch keine Kosten gehabt hat (muss meine Posting vom 03.05.11 korrigieren, der Vm hat keinen neuen Schlüssle bestellt, somit sind auch keine Kosten angefallen)

Wie sieht die Rechtslage zu diesen 3 Punkten aus und welche Chancen habe ich die Kaution wiederzubekommen?

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#29
 Von 
slawik
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

bräuchte wirklich dringent eure Hilfe zu den drei Punkten, die ich oberen Posting beschrieben habe. Habe bald ein Termin mit dem VM, wo wir hoffentlich die Sache klären können und ich die Kaution zurückbekomme. Bin deshalb wirklich auf eure Meinung/Fachwissen angewiesen.

Danke im Voraus.

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