Mieter stimmt Mieterhöhung nicht zu

1. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Reinickedorf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter stimmt Mieterhöhung nicht zu

Wir haben unseren Mietern unter Wahrung der Fristen, Kappungsgrenzen und Verweis auf den Berliner Mietspiegel eine Mieterhöhung gestellt, der sie bis gestern hätten zustimmen müssen, was sie nicht getan haben. Diese Nichtzustimmung haben sie uns auch bereits vor 2 Wochen mündlich angekündigt.
Nun fragen wir uns, wenn wir aus Kulanz und des Hausfriedens wegen (wir wohnen selbst mit im Haus) nur 15 statt 20 % fordern, ob wir bei weiterer Nichtzstimmung der Mieter dann auch nur bei einer ja dann anstehenden Klage nur noch 15 % fordern können?
Müssen bei dem Vorschlag aus Kulanz irgendwelche Fristen gewahrt werden (die anderen in Bezug auf Erhöhung und Klage kenne ich alle), denn wir möchten die Erhöhung dann natürlich zum 01.09. haben?
Unser Kulanzvorschlag befände sich übrigens knapp unterhalb der unteren Grenze des Berliner Mietspiegels.
Vielen Dank für die Antworten!



-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat:
Unser Kulanzvorschlag befände sich übrigens knapp unterhalb der unteren Grenze des Berliner Mietspiegels


d.h. wenn die ME 15% betragen würde, wäre sie im Ergebnis noch [color=red]unterhalb der unteren Grenze[/color], habe ich das so richtig verstanden ?

Sind denn die Kriterien der Einstufung unstrittig und eindeutig ?

Ehrlich gesagt halte ich die "15% Idee",die dann bei sehr wahrscheinlicher Nichtzustimmung (zumindest wie Sie es schildern) der Mieter wohl eingeklagt werden muss, nicht für sinnvoll.

Mein Vorschlag:

Entweder

-eine frei vereinbarte, von beiden Seiten zugestimmte ME um 10% nach § 557 (lieber 10% "Rabatt" dafür dass das Ganze ohne eine Klage über die Bühne geht, und dass das Mietverhältnis nicht über Gebühr belastet wird, insbesondere, weil man im selben Haus wohnt !)

-oder Klage auf 20%, bei Nichtzustimmung

Haben die Mieter einer ME denn generell widersprochen und sind uneinsichtig, auch auf niedrigem Mietniveau, oder kritisieren sie die Einstufungskriterien und sind verhandlungsbereit ?

Wenn ja, dann ist m.E. das 10% Angebot der ME das Richtige und es trägt weiterhin zum versöhnlichen Zusammenleben bei !!!

Viel Glück !


-- Editiert Barni Gröllheimer am 01.09.2012 14:27

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Reinickedorf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Für uns sind die Kriterien eindeutig: Wohnung mit SH und Bad. Nun wohnen die Mieter aber bereits seit 1986 drin und haben in den Jahren vor unserem Kauf des Hauses sehr viele Eigenleistungen gebracht. Angeblich war bei Einzug keine Toilette im Bad. Im Mietvertrag steht eindeutig Wohnung mit Bad. Ein Hinweis auf ein Außen-WC ist nicht zu finden und auch kein Hinweis auf Einbau einer Toilette. Somit heßt für uns Bad, dass eine Toilette drin ist.
Bei einer Erhöhung von 20% sind wir genau an der unteren Grenze des Mietspiegels, bei 15% darunter. 10% find ich eigentlich zu wenig, dann werden wir für die Wohnung wahrscheinlich nie die ortsübliche Miete erreichen...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Abstand zum Mietspiegel.....

Ok, dann bleibt wahrscheinlich nur die Klage, ich finde dann allerdings ist es nicht mehr erheblich, ob 15 oder 20%, dann würd ich auf 20% klagen !

Die Frage ist allerdings, was ist einem der "Hausfrieden" und das langjährige Mietverhältnis wert.

Mir persönlich wäre es 10% wert !

Anders wäre die Situation, wenn der VM nicht im selben Hause wohnt.....

-- Editiert Barni Gröllheimer am 01.09.2012 14:42

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Reinickedorf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, da haben Recht, aber eigentlich fühlen wir uns eben im Recht...
Wissen Sie, ob wir nach einem Angebot über 15% ME auch noch auf 20% klagen können?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Nach einem abgelehnten, mündlichen "15% Angebot" dann auf 20% zu klagen, halte ich dann für rechtlich grundsätzlich möglich - persönlich aber für widersprüchlich -

m.E. KLARE LINIE -

entweder 10 % ohne Klage, oder eben 20% mit einer Klage

Der Mieter hat somit die Wahl....

würde ich persönlich so handhaben...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Wenn man mit einer 20%igen Mieterhöhung immer noch am untersten Rand des MS liegt, dann find ich eine Kulanz von 10% schon viel.
Ich würde den Mietern mündlich die 15% anbieten und wenn sie zustimmen das dann auch so unterschreiben lassen. Lehnen sie das ab, dann würde ich auf die 20% klagen.
Sollten die Mieter tatsächlich vor 26 Jahren ein Klo eingebaut haben, dürfte das keine Rolle mehr spielen. Vor allem wenns um den Ostteil der Stadt geht. Damals haben doch viele Mieter sich selbst geholfen, weil der Staat nichts gemacht hat.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen