Mieter reagiert nicht auf 1. Mahnung Betriebskosten

5. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
sausapia
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 64x hilfreich)
Mieter reagiert nicht auf 1. Mahnung Betriebskosten

Hallo,
mein Mieter reagiert auf mein freundliches Erinnerungsschreiben zur Zahlung der Betriebskosten mit Erläuterungen und die 1. Mahnung nicht. Der Betrag ist gering. Wie formuliere ich die 2. Mahnung nett, aber bestimmt und kann ich Mahn-/Verwaltungsgebühren für meine Arbeitszeit etc. verlangen? Falls ja, in welcher Höhe sind diese auf jeden Fall angemessen und rechtens (Portogebühren, fallen wg. Selbsteinwurf nicht an)?
Danke für Eure freundlichen Hinweise und Frohe Ostern ;o)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. erst einmal: warum willst du 'nett' sein - der mieter ist es offenbar nicht. in der zweiten mahnung kannst du wohl noch nicht derartige kosten geltend machen - nur gefühlt, nicht gewusst :)

.. dann: frist setzen, wenn noch nicht geschehen. falls erfolglos: kurze nachfrist, dann mahnverfahren.

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Nun, klar kannst Du nochmal nett sein. Schreiben, dass Du diese Kosten vorstrecken musstest und deshalb bitte Überweisung innerhalb von 2 Wochen. Wenn der Rückstand gering ist und Du willst keinen Anwalt bemühen, kannst Du auch, wenn die Miete nicht schon am oberen Limit ist, einfach eine Mieterhöhung machen. So hoch, wie eben noch erlaubt. D.h. Mietspiegel beachten und die Rahmenfristen.

Das ist die einzige legale Rache eines Vermieters.

Und dann den kleinen Differenzbetrag abschreiben. Ist ja nach ein paar Monatsmieten wieder ausgeglichen durch die Erhöhung.



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"Chylla"

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