Mieter reagiert nicht

22. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
UnfrewilligerVermiter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)
Mieter reagiert nicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgendes Problem macht es mir noch schwerer wie es momentan eh schon ist...

Ich, 25 Jahre aus Frankfurt ohne festen Wohnsitz habe von meiner Großmutter (von der ich nichts wusste) geerbt. Finanziell sieht es fast Null aus jedoch habe ich eine Vermietete Wohnung geerbt.
Da ich kaum Geld und Unterlagen sowie Keinen Anwalt habe muss ich alles selbst Recharchieren und habe bisher rausfinden können das meine Mieterin eine Kündigungsfrist von 9 Monaten hat. Somit wollte ich die Wohnung vermietet Verkaufen sodass der Mieter weiterhin dort Wohnen kann und ich mit den Geld mir ein Neu anfang gestalten könnte.
Ich habe den Mieter darüber informiert und aufgeklärt das ich sie vermietet verkaufen möchte das ich die Wohnung besichtigen wollen würde. Ich hab jeweils 2 Einschreiben mit einer fristsetzung zu antwort herausgesendet und habe keine Antwort erhalten.

Was kann ich tun ... ? kein festen Wohnsitz, kein Anwalt, Schulden häufen sich an.....

HIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIILLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLFEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE Bitte !

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Eine Fristsetzung zu einer Antwort???
Völliger Unsinn, darauf braucht niemand zu antworten. Niemand kann zu einer Antwort gezwungen werden.
Kein Wunder, dass du keine Antwort erhalten hast, würde ich auch nicht tun.
Du solltest einfach mal mit deinen Mietern reden und einen Besichtigungstermin vereinbaren.
Die Miete erhältst du aber?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

1. Schritt: sich einen Anwalt besorgen der Ahnung vom Mietrecht und Wohnungsverkauf hat. Mit dem verhandeln, das er bis nach dem Verkauf der Wohnung wartet mit der Rechnung.

2. Schritt (per Einschreiben):
- sich gegenüber dem Mieter mal als neuer Vermieter identifizieren. Und zwar durch offizielle Dokumente bzw. beglaubigte Kopien der Dokumente. Ohne solches kann der die Briefe ohne Folgen wegwerfen.
- dem Mieter 3 Besichtigungstermine zur Wahl stellen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
UnfrewilligerVermiter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für eure schnellen Antworten,

zu #1
genau die Miete geht weiterhin ein..(Das Konto übernommen)
Um einen Besichtigungstermin geht es ja ... Und ja mit fristsetzung da ich keine Antwort erhalte. Der Mieter erschwert es nur uns beiden ...

zu #2
Das ist eine gute Idee hätte nicht gedacht das ein Anwalt auf Rechnung arbeitet, danke.
Ich habe sicherlich die sachlage vorher erläutert, jedoch nur mit den aktenzeichen vom amtsgericht und KEINE kopien von Dokumenten beigefügt...

-- Editiert von UnfrewilligerVermiter am 22.06.2017 21:57

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von UnfrewilligerVermiter):
Das ist eine gute Idee hätte nicht gedacht das ein Anwalt auf Rechnung arbeitet,

Doch, es gibt viele die das machen.
Nur bitte zuvor abklären das er es auch macht und darauf achten das der Ahnung vom Mietrecht und Wohnungsverkauf hat.



Zitat (von UnfrewilligerVermiter):
und KEINE kopien von Dokumenten beigefügt...

Naja, wenn ein Unbekannter ohne jeden Beweis schreibt er sei jetzt mein Vermieter, dann muss man nicht reagieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
UnfrewilligerVermiter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von UnfrewilligerVermiter):
Das ist eine gute Idee hätte nicht gedacht das ein Anwalt auf Rechnung arbeitet,

Doch, es gibt viele die das machen.
Nur bitte zuvor abklären das er es auch macht und darauf achten das der Ahnung vom Mietrecht und Wohnungsverkauf hat.

In ordnung ich werde die suche einleiten, vielen Dank dafür !

Zitat (von UnfrewilligerVermiter):
und KEINE kopien von Dokumenten beigefügt...

Naja, wenn ein Unbekannter ohne jeden Beweis schreibt er sei jetzt mein Vermieter, dann muss man nicht reagieren.


Dann werde ich zuvor nochmals einen Brief mit den Dokumenten zusenden, ohne fristsetzung ? Hochachtungsvoll und mit freundlichen grüssen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von UnfrewilligerVermiter):
Dann werde ich zuvor nochmals einen Brief mit den Dokumenten zusenden, ohne fristsetzung ?

Korrekt, ohne Fristsetzung und mit Terminvorschlägen.
Und bei den Dokumenten, beglaubigte Kopien der Dokumente (einigen bekommt man nicht einfach so ein zweites Mal).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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