Mieter plötzlich verstorben

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Mieter plötzlich verstorben

Hallo,

ein Mieter will aus seiner Wohnung ausziehen. Ein Nachmieter (wir) ist schon gefunden, ein einvernehmlicher Auszugstermin wurde vereinbart. Nun stirbt überraschend der Mieter gestern. Er hat keine lebenden Verwandten.

Wer kümmert sich jetzt um den Nachlass? Kann der Vermieter uns die Wohnung jetzt schon per Mietvertrag vermieten? Oder muss eine Frist eingehalten werden? Wer zahlt denn weiter die Miete, wenn eine Frist (3 Monate?) Existiert? Es ist doch im Interesse des VM, sogleich die Wohnung weiter zu vermieten, damit er keinen finanziellen Verlust hat, zumahl vor dem Tod des Mieters ja eh dessen Auszug vereinbart war.

Unser Problem ist, dass wir die Wohnung kurzfristig brauchen und das auch am Tage des Todes mit dem Mieter schriftlich vereinbart werden sollte. Nun ist er tot...


von Schalkefan am 20.11.2008 10:41
Status: Senior (129 Beiträge)
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>Mieter plötzlich verstorben
Wenn keine Verwandten bekannt sind, sollte man sich mit dem Nachlassgericht in Verbindung setzen, ggf. wird ein Nachlasspfleger bestellt.


von cruncc1 am 20.11.2008 13:18
Status: Philosoph (543 Beiträge)
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