Mieter mit Garten

23. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Spidermann234
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter mit Garten

Ich wohne zu Miete, im Hof befindet sich ein Garten der zum kleinen Teil dem Vermieter gehört.
Der größere Teil gehört der Stadt von dem ich auch der Pächter bin.
Meine Frage ist um mein Garten abgrenzen zu können damit die anderen Mieter mein Garten nicht betreten können wer muss für die Kosten aufkommen?
Beide Parteien oder ich oder der Vermieter

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist um mein Garten abgrenzen zu können damit die anderen Mieter mein Garten nicht betreten können wer muss für die Kosten aufkommen?


Die Kosten muss derjenige tragen, welcher diese Abgrenzung wünscht.
Der Pächter des größeren Teils hat den Teil des Gartens doch ohne diese Abgrenzung gepachtet

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Spidermann234):
wer muss für die Kosten aufkommen?

Ergibt sich was dazu aus dem Pachtvertrag?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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