Mieter kommt ins Pflegeheim ( Steht unter Betreuer)

10. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
powar
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)
Mieter kommt ins Pflegeheim ( Steht unter Betreuer)


Mieter von mir ist in Pflegeheim gekommen .

bei uns ist der Mieter ins Pflegeheim gekommen seine Miete wurde direkt immer vom Jobcenter an mir überwiesen jetzt habe der Mieter der jetzt in Pflegeheim gekommen ist steht sein 3 Wochen unter Betreuung der Betreuer hat sich vorgestellt das der Hr. ***** in Pflegeheim gekommen ist vorrigen Monat die Miete ist für diesen Monat nicht eingegangen habe den Betreuer angerufen das ich keine Miete bekomme und er behauptet das es noch unterlagen vom Gericht wartet das er Kündigen kann und das ich ab jetzt keine Miete bekomme , wie es ausschaut hat er den Auftrag an Jobcenter gegeben das die Miete nicht überwiesen soll , habe auch bis jetzt keine Schriftlichen Kündigung bekommen .

Ist das Rechtens !!! wie sollte ich vorgehen ..

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Du erwartest, dass sich andere hier mit deinem Problem beschäftigen und Zeit investieren. Ich erwarte, dass du dir zumindest Mühe gibst, dein Problem in vernünftiger Form darzustellen. Sinnvolle Satzzeichen gehören genauso dazu wie einigermaßen verständliche Sätze. Deine Darstellung erfüllt diese Voraussetzungen nicht. So gibt's zumindest von mir keine Einschätzung.

-- Editiert von cauchy am 10.10.2017 10:35

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von powar):
Ist das Rechtens !!! wie sollte ich vorgehen ..

Nö, den Betreuer zur Mietzahlung seines Betreuten per Einwurfeinschreiben auffordern, und danach weitere Schritte einleiten.
Oder gleich einen Mahnbescheid gegen den Schuldner beantragen.
Man könnte bei zwei Monaten Rückstand zwar die fristlose Kündigung aussprechen, was jedoch nicht ratsam ist.
Zudem könnte man im Weiteren das Betreuungsgericht benachrichtigen, das der Betreuer für seinen Betreuten unnötige Kosten verursacht.
Es gibt jede Menge Möglichkeiten, man muss sich entweder selbst für die Geeignetste entscheiden, oder man überlässt das gleich einem Rechtsanwalt.

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von powar):
Ist das Rechtens !!! wie sollte ich vorgehen ..

Nö, den Betreuer zur Mietzahlung seines Betreuten per Einwurfeinschreiben auffordern, und danach weitere Schritte einleiten.
Oder gleich einen Mahnbescheid gegen den Schuldner beantragen.
Man könnte bei zwei Monaten Rückstand zwar die fristlose Kündigung aussprechen, was jedoch nicht ratsam ist.
Zudem könnte man im Weiteren das Betreuungsgericht benachrichtigen, das der Betreuer für seinen Betreuten unnötige Kosten verursacht.
Es gibt jede Menge Möglichkeiten, man muss sich entweder selbst für die Geeignetste entscheiden, oder man überlässt das gleich einem Rechtsanwalt.


Hm, kann man machen, aber ob das hier sinnvoll ist?
2 ten Monat abwarten und fristlos Kuendigen.
Hier laufen sonst Mietschulden auf, die der Mieter wohl nie bezahlen kann. Pfänden im Pflegeheim ist ziemlich sinnlos.
Ab mit Schaden.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16541 Beiträge, 9307x hilfreich)

Sehe ich auch so.
Hier lohnt es sich nicht, als Vermieter etwas zu unternehmen.
Das Jobcenter zahlt keine doppelte Miete, wenn jetzt an das Pflegeheim gezahlt wird, bekommt der bisherige Vermieter nichts mehr vom Jobcenter. D.h. die Mieterin müsste die doppelte Miete aus eigener Tasche bezahlen.
Und dass jemand, der im Pflegeheim lebt und auf Sozialleistungen angewiesen ist, die doppelte Miete aus eigener Tasche zahlt ist ja ungefähr so realistisch wie die Hochzeit des Papstes.
Ergo: Warten bis zwei Monatmieten Rückstand aufgelaufen sind, dann als Vermieter fristlos kündigen und die Kaution zum Ausgleich der Mietschulden nehmen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Hm, kann man machen, aber ob das hier sinnvoll ist?

Das man vom Mieter nicht groß was erwarten kann, müsste klar sein, jedoch über die Betreuerhaftung lässt sich mit einem RA gut was konstruieren. Denn viele Betreuer sind der Meinung sie brauchen sich nicht an Gesetze halten, jedoch haften die persönlich, und da ist leicht an Geld zu kommen.
Die fristlose Kündigung kann eine Option sein, jedoch kann man auch damit rechnen, das die Wohnung zugemüllt hinterlassen wird, was nicht mehr von den Kaution gedeckt ist.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16541 Beiträge, 9307x hilfreich)

Es ist aber doch noch gar kein Anhaltpunkt für ein Fehlverhalten des Betreuers erkennbar. Er scheint ja noch nicht mal ordnungsgemäß bevollmächtigt zu sein, weil noch Unterlagen vom Gericht fehlen. Und so lange der Betreuer nicht bevollmächtigt ist, darf er nichts unternehmen.

Und selbst wenn der Betreuer einen Fehler machen würde, müsste er "nur" für die Folgen seines Fehlers haften. Dass die Mieterin kein Geld hat, die alte Wohnung und das Pflegeheim gleichzeitig zu bezahlen, ist liegt aber nicht am Betreuer (und ist auch keine Folge eines Betreuungsfehlers) sondern liegt ganz einfach an der nicht vorhandenen Altersvorsorge der Mieterin.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Er scheint ja noch nicht mal ordnungsgemäß bevollmächtigt zu sein, weil noch Unterlagen vom Gericht fehlen.

Eben und genau das er damit auch nicht befugt war überhaupt die Miete um zu leiten, dürfte ein Punkt sein.
Zitat (von drkabo):
Und selbst wenn der Betreuer einen Fehler machen würde, müsste er "nur" für die Folgen seines Fehlers haften.

Nun da es wohl mangels Befugnis jetzt ein Schaden entstanden ist, steht ja schon mal fest, nur die Forderung ist eben entweder Mieter, oder Betreuer.
Einfach abschreiben sollte man das nicht, jedoch ist das klar die Sache vom Rechtsanwalt, und auch die Kosten vom RA sofort mit ein zu fordern, wäre wohl ein Ansatz.
Wie der TE es handelt, muss er selbst wissen.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Es ist aber doch noch gar kein Anhaltpunkt für ein Fehlverhalten des Betreuers erkennbar.


Na ja, aber es steht zu vermuten, dass der Betreuer hat die Mietzahlung einstellen lassen um diese dann direkt umzuleiten ins Pflegeheim, verständlich aber für den VM nicht OK.

In solch einem Fall würde ich mir erst einmal den Betreuungsbeschluss zeigen lassen, und dann einen Aufhebungsvertrag machen (ich hoffe Sie haben eineKaution) darin aufnehmen, dass die Wohnung bis Ende des Monats komplett zu räumen ist. Tja, das würde ich versuchen.

Man hört mittlerweilig häufig von solchen Fällen, für mich stellt sich jetzt die Frage, wie schütze ich mich vor Mietausfällen, deren Weitreiche schlecht einuzuschätzen ist?

Nachtrag: Diesen Weg würde ich wählen, da vom Mieter nichts holen sein wird (JC hat die Mieten gezahlt), dann lieber kleiner monetärer Rückschlag, als große Aufwendunge für Gerichtsverfahren, die man zwar gewinnt, aber doch kein Geld bekommt.

-- Editiert von AltesHaus am 11.10.2017 12:44

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#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):

Einfach abschreiben sollte man das nicht, jedoch ist das klar die Sache vom Rechtsanwalt, und auch die Kosten vom RA sofort mit ein zu fordern, wäre wohl ein Ansatz.

Man kann sicherlich 32 € in die Hand nehmen für den MB ,aber einen Rechtsanwalt würde ich hier nicht beauftragen. Da schmeißt man -in diesem Fall- nur gutes Geld schlechtem hinterher.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Wie wäre es mit der Idee, sich schnellstmöglich mit dem Betreuer zusammenzusetzen und zu klären, wie das Mietverhältnis so schnell wie möglich beendet werden kann?
So daß dann auch so schnell wie möglich neu vermietet werden kann...

Wäre aus Vermietersicht rein wirtschaftlich wohl die naheliegende Idee. Gibt es eigentlich keine Mietkaution, die ggf. zur Deckung von Verbindlichkeiten dienen kann?

Den Betreuer zu beschimpfen und rechtliche Schritte einzuleiten dürfte maximal dazu führen, daß die Abwicklung der ganzen Angelegenheit statt ein oder zwei Monaten ein Jahr dauert, und die Kosten, die eventuell beim Vermieter hängenbleiben, sich vervielfachen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Der Betreuer hat noch nichts umgeleitet. Dass kann er ohne Bestallung nicht.

Aber er kann im Rahmen der vorläufigen Ermächtigung das JC über den Wohnsitzwechsel informieren, woraufhin das JC die Zahlung einstellt.

Zitat (von AltesHaus):
In solch einem Fall würde ich mir erst einmal den Betreuungsbeschluss zeigen lassen, und dann einen Aufhebungsvertrag machen
absolut so.

Zitat (von AltesHaus):
dass die Wohnung bis Ende des Monats komplett zu räumen ist.
Wird wohl Wunschdenken sein, wenn es sich um einen "fremden" Betreuer und nicht um ein Familienmitglied handelt. Ansonsten lieber eine Klarstellungsvereinbarung, dass alles ohne Ansehung entsorgt werden kann, was bis zum Tag x nicht abgeholt ist. Einmal Sperrmüll kostet bei uns 70 €, also nicht die Welt.

Zitat (von AltesHaus):
Man hört mittlerweilig häufig von solchen Fällen, für mich stellt sich jetzt die Frage, wie schütze ich mich vor Mietausfällen, deren Reitweiche schlecht einuzuschätzen ist?
Du kannst Dich davor durch eine Mietausfallversicherung schützen. Rechnet sich aber in der Regel nicht, weil man die dann fürs ganze Haus abschließen muss. Ansonsten konsequent die 3 MM Kaution vereinbaren. Da überbrückt schon mal einen gewissen Zeitraum.
Aber diese Sachverhalte sehe ich noch nicht mal so problematisch, weil es eben in der Regel Betreuer gibt, mit denen man sprechen und Vereinbarungen treffen kann.
Viel schlimmer finde ich Sterbefälle ohne offensichtliche Erben - also ohne Ansprechpartner für den Vermieter.
Da stehst Du erstmal auf dem Schlauch.

Wirtschaftlich gesehen kann es bei diesem Fall nicht darum gehen, die vereinbarte Miete bis zum Ende zu erhalten, da von Uneinbringlichkeit auszugehen ist. Ziel muß daher sein, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ein Nutzung des Vermieterpfandrechts wird wohl auch ins Leere laufen bei vorherigem H4 Bezug.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Wirtschaftlich gesehen kann es bei diesem Fall nicht darum gehen, die vereinbarte Miete bis zum Ende zu erhalten, da von Uneinbringlichkeit auszugehen ist. Ziel muß daher sein, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ein Nutzung des Vermieterpfandrechts wird wohl auch ins Leere laufen bei vorherigem H4 Bezug.


Sehe ich absolut genauso.

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