Mieter ist ausgezogen

25. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nuggi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Mieter ist ausgezogen

Hallo, ich brauche dringend Hilfe.
Ich habe vor 8 Jahren meine Wohnung komplett renoviert. Nach 4 Jahren bin ich ausgezogen und habe diese LEIDER vermietet. Leider (aus Unwissenheit) ohne Übergabeprotokoll. Der Mieter hat meine Küche (Kaufpreis 8000€) für 4000 € übernommen. Jetzt ist er ausgezogen und hat ein Schlachtfeld hinterlassen. Das Parkett im Wohnzimmer hat 3 tiefe Kratzer ca 1,50 Meter lang. das Waschbecken hat einen Sprung, die Duschkabine ist total verkalkt und die Dichtung ist ab. Die Heizung im Bad ist verrostet und die Acrylbadewanne Stumpf und total verkalkt. Die Fugen sind voll Seifenreste und Schimmel. Die Balkontiür ist mutwillig aus dem Rahmen gerissen worden und die neuen Balkonfliessen sind total vermoost/verschimmelt. Die Wohnung ist komplett mit Spinnweben versehen. Ich habe ihm bis Samstag Zeit zur Reinigung gegeben. Dann ist auch die Wohnungsübergabe.
Leider habe ich bei Einzug kein Übergabeprotokoll gemacht, habe aber Bilder. Mein Nochmieter will jetzt nach fast 4 1/2 Jahren noch 2000€ für die total verdreckte Küche.
Ich habe mehrere Kostenvoranschläge von Handwerkern eingeholt.
Parkett abschleifen 2100 €
Bad (Heizung, Wachbecken und Duschabtrennung) 2100€
Schimmelbeseitigung 550€
Vom Schreiner (Balkontür) habe ich noch keine Rechnung.
Was kann ich von meinem ehemaligen Mieter für die Sanierung verlangen?
Ich habe übrigens eine Vermieterrechtschutzversicherung

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34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Nuggi):
Mein Nochmieter will jetzt nach fast 4 1/2 Jahren noch 2000€ für die total verdreckte Küche.

Warum solltest Du ihm diese Küche abkaufen wollen? Soll er sie doch behalten.



Zitat (von Nuggi):
Was kann ich von meinem ehemaligen Mieter für die Sanierung verlangen?

Alles was Du willst.

Interessanter wäre wohl die Frage, was man erfolgreich durchsetzen könnte.



Zitat (von Nuggi):
Parkett abschleifen 2100 €

Ist normalerweise Sache des Vermieters, wenn er nicht nicht rechtsgültiger Klausel die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt hat.
Ohne gültige Klausel kämen nur die Kratzer zum tragen, nicht die geamte Fläche.
Wären die allerdings so tief, das mehr als üblich abgeschliffen werden müsste, wäre auch das wieder zu berücksichtigen.

Bei den anderen Sachen scheint mir der Abzug "neu-für-alt" zu fehlen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Nuggi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Harry, daher meine Frage (alt gegen neu), was kann ich berechnen?
Der Parkettleger hat bestätigt, dass die Kratzer zu tief zum ausbessern sind. Die sind 1,50 Meter lang.
Die Heizung im Bad ist total verrostet und das nach 4 1/2 Jahren.
Ich weis leider nicht, wie ich den Zeitwert berechnen kann?
Meine Wohnung war in einem super Zustand, jetzt ist das ein Dreckloch. Ich bin entsetzt und enttäuscht.
Wieviel würdet Ihr dem Mieter in Rechnung stellen.?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

hast Du eine Kaution vom Mieter ? Dann hast Du ja schon mal was in der Hand....

Ansonsten muss ich leider aus meiner Erfahrung sagen, dass die Sichtweise von Mieter und Vermieter schon mal weit auseinanderliegen können. Wir hatten mal einen Vermieter, der wollte von uns 21.000 EUR Schadenersatz, weil wir sein Hasu so heruntergewirtschaftet hatten..... Ein Bekannter, der beim Renovieren geholfen hatte und selber Vermieter ist war der Meinung, er wäre froh, wenn er seine Mietobjekte in einem solchen Zustand wie wir in hergestellt hatten, wieder bekommen würde.

Soviel dazu.

Letztendlich wird Dir nichts übrigbleiben als die Kaution einzubehalten und dann Deine Vermieterrechtsschutz in Anspruch zu nehmen, wenn der Schaden wesentlich höher ist als die Kaution. Dazu wäre natürlich die Frage, ob der Mieter entsprechendes Einkommen hat und überhaupt Aussicht darauf besteht, dass man dann das eingeklagte Geld auch eintreiben kann.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nuggi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, ich habe eine Kaution von 2100€ über eine Bankbürgschaft.
Der Herr hat mir nicht gekündigt, wir wollten am Samstag einen Aufhebungsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen unterschreiben. Ich bin mir gar nicht mehr sicher, ob ich das noch machen soll?
Ich will mich an ihm nicht bereichern, ich möchte nur nicht die Wohnung in so einem desolaten Zustand zurück.
Wie kann ich denn hier Bilder reinstellen?

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#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Nuggi):
Der Herr hat mir nicht gekündigt, wir wollten am Samstag einen Aufhebungsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen unterschreiben.


Und was bietet er Dir dafür an?

Am Samstag unbedingt mit Fachleuten und wenn es geht mit einem Anwalt für Mietrecht dort hingehen. Laß Dir möglichst unterschreiben, dass er für die Schäden aufkommt. Minutös alles aufschreiben und dokumentieren. Den Mieter immer wieder auffordern, den Schaden noch zu beseitigen.

Und nimm die Schlüssel schon einmal an, allerdings ohne Anerkennung eines Ende des Mietverhältnisse bzw. Ende der Mietzahlungen. Und gibt die Schlüssel jemanden, der darauf aufpasst. In Ruhe geht Ihr dann noch einmal durch die Wohnung. Der Zeuge muss nur bestätigen können, dass Du nicht in der Wohnung warst und irgendwelche Schäden verursacht hast.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Nuggi):
Die Heizung im Bad ist total verrostet und das nach 4 1/2 Jahren.

Da müsste man z.B. prüfen/nachweisen, ob das nicht ein Fehler im Produkt ist.



Zitat (von Nuggi):
Ich weis leider nicht, wie ich den Zeitwert berechnen kann?

(Anschaffungspreis / Lebensdauer) * Restlebensdauer



Zitat (von Nuggi):
Wie kann ich denn hier Bilder reinstellen?

www.fotos-hochladen.net ist ein Bilderdienst mit dem man kostenlos die Fotos hierhin verlinken kann.
Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nuggi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

[link]http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/imagekogimh8rz5.jpg
http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/image1dq8s0cnmg.jpg
http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/imageotjbwdicvn.jpg
Anbei die Vorher und Nachher- Bilder vom Bad

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#8
 Von 
Nuggi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich muss noch anmerken: Gas -Wasser-Installateur hat keinen Mangel am Heizkörper festgestellt. Er meinte das kommt vom Stehpinkeln und schlechtem Lüften

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Nuggi):
Er meinte das kommt vom Stehpinkeln und schlechtem Lüften


Oh, ganz dünnes Eis. Den Dreck muss er weg machen, nur Stehpinkeln gehört zum normalen Gebrauch einer Toilette.

Für den Rost wirst Du wohl nichts bekommen. Heizkörper müssen von Zeit zur Zeit mal gestrichen werden.

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#10
 Von 
Nuggi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Das mag natürlich sein, aber nach 4 Jahren Mietzeit? Im Bad sind sämtliche Fugen verschimmelt, obwohl dort ein Fenster ist.
Ich glaube nicht, dass mir meine Versicherung bis Samstag eine Deckungszusage gibt. Auch einen Anwalt in der kurzen Zeit zu finden halte ich für fast aussichtslos.
Sollte ich die Schlüssel bekommen, muss er dann trotzdem noch 3 Monate Miete bezahlen? Er kann dann die Wohnung doch gar nicht mehr nutzen?!

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#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Nuggi):
Anbei die Vorher und Nachher- Bilder vom Bad



Was sollen diese 3 Bilder aussagen? Was ist da voher und nachher?

Signatur:

Gruß Charly

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#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Man sieht gerade mal 2 Fugen mit etwas Schimmelbildung. Kann auch durch Kältebrücken passieren.... Haben wir auch in der Dusche, da wo die Duschkabine an der Außenwand abschliesst.

Letztendlich kannst Du nur mit einem Zeugen die "Mängel" möglichst genau dokumentieren..... Ansonsten halt nichts unterschreiben. Bisher haben sich Deine "Mängel" noch nicht richtig als solche erkennen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Nuggi):
Sollte ich die Schlüssel bekommen, muss er dann trotzdem noch 3 Monate Miete bezahlen?


Theoretisch schon und zwar bis zum Ende der Mietzeit. Du hast ihn ja nicht gezwungen auszuziehen. Allerdings müsstest Du ihm jederzeit die Schlüssel wieder geben, damit er noch putzen und Schäden beseitigen kann.

Man darf allerdings in der Zeit die Wohnung auch nicht nutzen. Z.B. mit Renovieren oder einen Nachmieter einziehen lassen. Außer der Mieter "erlaubt" Dir das und die kannst die zusätzlich bekommene Miete für die Schäden behalten.

Zitat (von Michael32):
Letztendlich kannst Du nur mit einem Zeugen die "Mängel" möglichst genau dokumentieren..... Ansonsten halt nichts unterschreiben. Bisher haben sich Deine "Mängel" noch nicht richtig als solche erkennen lassen.


Ich kann auch kaum einen Unterschied zwischen vorher und nachher erkennen. Seit ihr schon die Sachen durchgegangen, damit der Mieter weiß, was er zu tun hat? Denn eigentlich hat er ja noch 3 Monate Zeit.

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#14
 Von 
Nuggi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Nah

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von Nuggi):
Anbei die Vorher und Nachher- Bilder vom Bad



Was sollen diese 3 Bilder aussagen? Was ist da voher und nachher?


Naja, das zweite Bild war vor Mietbeginn und die anderen nach Auszug.

Leider sieht die ganze Wohnung so aus. Ich habe vor 4 Jahren eine superschöne Wohnung vermietet und bekomme ein kaputtes Dreckloch zurück. Es kann doch nicht sein, dass im Bad die Heizung verrostet ist, das Waschbecken einen Sprung hat und die Badewanne total Stumpf und verkalkt ist und obendrein noch ein Loch am Rand hat.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Nuggi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Ver,
mein Mieter hat mir nach seinem Auszug erlaubt die Wohnung anzuschauen. Daraufhin habe ich mich mit ihm und MEINEM Zeugen dort getroffen. Er hat keinerlei Einsehen. Ich habe ihn gebeten, bis zur Wohnungsübergabe am Samstag, zumindest den Dreck wegzumachen. Mal abwarten, aber ich vermute es sieht noch genauso aus. Die Balkontür habe ich schon reparieren lassen, da es sonst reinregnen könnte. Der Schreiner sagte: das ist mutwillig aus dem Rahmen rausgerissen worden.
Mittlerweile habe ich den Eindruck, dass der Gesetzgeber nur die Mieter schützt. Vermieter sind egal, dort kann alles zerstört werden, man zahlt ja dafür!

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#16
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Nuggi):
Mittlerweile habe ich den Eindruck, dass der Gesetzgeber nur die Mieter schützt. Vermieter sind egal, dort kann alles zerstört werden, man zahlt ja dafür!


Willkommen im Vermieteralltag. Du darfst NICHTS in einer vermieteten Wohnung lassen, an dem Du hängst.

Zitat (von Nuggi):
Die Balkontür habe ich schon reparieren lassen, da es sonst reinregnen könnte. Der Schreiner sagte: das ist mutwillig aus dem Rahmen rausgerissen worden.


Das muss der Mieter zahlen. Reparaturen sind zu leisten und die Schreinerrechnung würde ich auch locker einklagen.

Zitat (von Nuggi):
Ich habe ihn gebeten, bis zur Wohnungsübergabe am Samstag, zumindest den Dreck wegzumachen. Mal abwarten, aber ich vermute es sieht noch genauso aus.


Vergiss nicht, den Mieter noch mal dazu aufzufordern. Wenn er sich wieder weigert, lass es eine Putzfrau machen. Rechnung an den Mieter, sonst nach Fristablauf.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Nuggi):
Naja, das zweite Bild war vor Mietbeginn und die anderen nach Auszug.



Sorry, aber die Bilder sind Witz.


Zitat (von Nuggi):
Die Balkontiür ist mutwillig aus dem Rahmen gerissen worden



Wo ist das Bild von dem Raum ohne Tüte?
Und die ganze anderen Schäden?

Zitat (von Nuggi):
Die Heizung im Bad ist total verrostet und das nach 4 1/2 Jahren.
Ich weis leider nicht, wie ich den Zeitwert berechnen kann?



Da brauchst du auch nichts berechnen, denn der Mieter kann für die unfachmännische Montage nichts.


Zitat (von Nuggi):
Ich muss noch anmerken: Gas -Wasser-Installateur hat keinen Mangel am Heizkörper festgestellt. Er meinte das kommt vom Stehpinkeln und schlechtem Lüften


Ich garantiere dir, das der Heizkörper vor der Montage auf den Boden gestanden hat. Dadurch wurde die Beschichtung
an der Kante beschädigt und durch die erhöhte Luftfeuchtigkeit im Bad rostet es nun.


Zitat (von Nuggi):
das Waschbecken einen Sprung hat und die Badewanne total Stumpf und verkalkt ist und obendrein noch ein Loch am Rand hat.



Wenn er das Waschbecken beschädigt hat, muß er auch dafür gerade stehen. Problem könnte die Beweisbarkeit sein.
Die Wanne muß er halt sauber machen. Sowas kann man auch polieren.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Nuggi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

@ charlyt4: Sollte der Herzkörper vorher auf dem Boden gestanden haben und verkratzt worden sein, dann hätte er auch vorher schon rosten müssen, nicht erst beim Einzug meines Mieters.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Nuggi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

@ Ver: wenn ich jetzt Handwerker oder eine Putzfrau beauftrage muss ich das ja erstmal bezahlen. Kann natürlich sei, dass ich auf den Kosten hängenbleibe.
Du kannst mir eines glauben, ich war total entsetzt als ich meine Wohnung sah. Ich habe dort alles vom Feinsten drin, bezahlt vom Erbe meiner Großmutter. Das tut echt weh. Dann kommt ein Mieter von dem du überzeugt bist und der ruiniert alles. Naja der Gesetzgeber hat es so geregelt - Mieter klar im Vorteil -











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#20
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Wie charly würde ich auch argumentieren.

Für den Rost am Heizkörper kann der Mieter nichts.

Die Kosten für die Reparatur der mutwillig beschädigte Tür hat er zu tragen. Auch die Kosten eines neuen Waschbeckens (minus Abzug für Alt).

Sauberkeit: er muss die Wohnung besenrein übergeben. Die Forderung nach Säuberung der Fugen oder der "stumpfen" Badewanne könnte man als überzogen zurückweisen.

Parket: hast Du nur ein Angebot eingeholt? 2100 € scheinen mir überzogen, selbst wenn alles hgemacht wird.
Frag mal bei anderen nach.
Bei Glanz-Lack muss der gesammte Bereich bearbeitet werden, ausbessern geht i.d.R. nicht.
Bei Lasur auf Wasserbasis kann man auch nur die schadhaften Stellen bearbeiten. Nur dafür wären dann die Kosten geschuldet.

Duschkabine verkalkt dürfte die Folge einer normalen Nutzung sein.

Dein Problem aufgrund des nicht vorhandenen Übergabeprotokolls: Du musst im Streitfall nachweisen, dass die Schäden nicht schon bei Einzug da waren.

All: es geht hier um eine zu vereinbarende Vertragsbeendigung, nicht um eine ordentliche Kündiguung. Die 3-Monatsfrist spiel deshalb hier keine Rolle.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Nuggi):
@ charlyt4: Sollte der Herzkörper vorher auf dem Boden gestanden haben und verkratzt worden sein, dann hätte er auch vorher schon rosten müssen, nicht erst beim Einzug meines Mieters.


Nein, das dauert einige Zeit. Glaub mir, diese Fälle gibt es zur Genüge.

Oder glaubst du wirklich, dass sich die Beschichtung vom Stehpinkeln auflöst? Ausser es ist ein Heizkörper aus
dem Baumarkt, der mit dem Wassermalkasten lackiert wurde.

Mach einfach ein paar vernüftige Bilder davon und schick sie dem Hersteller und bitte um kurze Stellungnahme.
Solche Schäden sind bestens bekannt.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Nuggi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hatte einen Parkettsachverständigen da. Laut seiner Aussgage kann eine segmentierte Ausbesserung nicht erfolgen, da es zu einer Fleckenbildung führt. Es sind 50 Quadratmeter.
Wir haben eine vereinbarte Vertagsbeendigung bisher nur mündlich abgesprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Nuggi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Duschkabine ist nicht nur verkalkt, die ist auch verschimmelt. Wie der Rest in meinem Bad.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das Problem ist und bleibt die Klärung, was hier über das normale Abwohnen hinausgeht.
Wie schon geschrieben wurde, ist Stehpinkeln eine normale Nutzung der Mietsache. Wenn man dann den Heizkörper direkt neben das Klo installiert ?????

Parkett:
Habe gelesen, dass man nach 10-15 Jahren einen Parkettboden abschleifen müsste. Deiner ist jetzt 8 Jahre alt, somit wären bei 10 Jahren normaler Nutzungsdauer evtl. nur 8/10 von den 2.100 EUR vom Mieter zu tragen....

Mit der Miete ist die Be- und Abnutzung (im normalen Rahmen) abgegolten. Eine Badewanne, die nach 8 Jahren stumpf geworden ist, wäre auch Vermietersache, außer Du kannst nachweisen, dass der Mieter diesen Zustand durch unsachgemäße Nutzung herbeigeführt hat.

Dazu kommt wie auch schon geschrieben wurde, dass Du den Zustand bei EInzug des Mieters nicht dokumentiert hast. Somit ist die Beweisführung für Dich auch noch sehr stark erschwert.

Badewanne -> war schon halb stumpf und das Loch war auch schon da....
Parkett -> Kratzer wars schon bei EInzug da.....

Du willst ja was haben, somit müsstest DU auch beweisen, auf welcher Grundlage das so sein soll.....

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Nuggi):
Die Duschkabine ist nicht nur verkalkt, die ist auch verschimmelt. Wie der Rest in meinem Bad
Zitat (von Nuggi):
Die Heizung im Bad ist total verrostet

Du hast wohl die falschen Fotos eingestellt... ?

Die Heizung ist im unteren Bereich etwas angerostet, weit entfernt von "total verrostet".
Abschleifen, lackieren, fertig.

Und "der Rest vom Bad" ist auf den Fotos auch nicht verschimmelt.

Tut mir leid, aber da übertreibst Du hemmungslos.

Vor Gericht würde man mit so einer Argumentation eher Lacher als sonst was erzeugen.



Wenn der Rest auch so übertrieben dargestellt ist, dann sieht es gut aus für den Mieter ...



Zitat (von Nuggi):
Laut seiner Aussgage kann eine segmentierte Ausbesserung nicht erfolgen, da es zu einer Fleckenbildung führt.

Mag sein, dennoch zahlt der Mieter nicht unbedingt für das ganze abschleifen, sondenen nur für den beschädigten Teil.



Zitat (von Nuggi):
Die Balkontür habe ich schon reparieren lassen, da es sonst reinregnen könnte.

Hoffentlich die alten Teile aufbewahrt?
Jede Menge Detailfotos gemacht?

Sonst hat man vor Gericht ein Beweisproblem...



Zitat (von Nuggi):
Der Schreiner sagte: das ist mutwillig aus dem Rahmen rausgerissen worden.

Die Meinung des Schreiners ist nicht relevant.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Mir ist immer noch ein Rätsel, wie der Rost durch Stehpinkler entstanden sein soll. Durch Zielpinkeln, oder wie?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Nuggi):
Die Duschkabine ist nicht nur verkalkt, die ist auch verschimmelt. Wie der Rest in meinem Bad.


Also wurden die Silikonfugen vermutlich vor 8 Jahren zuletzt erneuert? Dann ist es kein Wunder das diese schimmelt - Das Fungizid im Silikon verliert mit der Zeit seine Wirkung.
Desweiteren sollten Silikonfugen (Stichwort "Dehnungsfuge Wasserschaden") sowieso regelmäßig erneuert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nur mal zu meinem Verständnis:

Ist das hier das total verschimmelte und verkalkte Bad ?

http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/image1dq8s0cnmg.jpg

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Nuggi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Michael 32,
auf dem Bild ist das Bad vor Mietbeginn, siehe Antwort 14

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Nuggi,

kann es sein das Du Schimmel mit Stockflecken gleichsetzt?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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