Mieter gibt sich als Hausverwaltung aus / Ruhestörung

21. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
bashn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter gibt sich als Hausverwaltung aus / Ruhestörung

Hallo zusammen

Gestern hatten meine Freundin und ich einen Brief in der Post mit einer Verwarnung wegen Ruhstörung. Dieser war mit Hausverwaltung "unterschrieben". Da sonst nichts weiteres im Brief stand, weder Telefonnummer noch handschriftliche Unterschrift habe ich mich mit meinem Hausverwalter in Verbindung gesetzt. Heraus kam das dieser von nichts weiß. Genauso wenig wie unserer Vermieterin. Daraus schlussfolgerten wir, dass einer der anderen Parteien den Brief selbst verfasst haben muss. Nun zu meiner Frage. Ist es rechtens so etwas zu machen.

Des Weiteren kommt hinzu, dass dieser Brief öffentlich im Treppenhaus für alle lesbar ausgehangen wurde.
Wir sind ein Doppelhaus mit jeweils 8 Mietpartein.

Als abschluss tippe ich euch den Brief ab, damit ihr mir vielleicht besser helfen könnt.


Verwarnung

xxxxxx, den 19.04.2017

Sehr geehrter Herr XXXX, sehr geehrte Frau XXXX, sehr geehrte Mitbewohner,

Diese Verwarnung wird erstmalig ausgesürochen und ist gerichtet an Herrn XXXX und Frau XXXX, ADRESSE, Wohnung rechts DG.

Die Wohnungsmieter Herr XXXX und Frau XXXX sind mietrechtlich verpflichtet, zwischen 22.00 UHr abends und 6.00 Uhr morgens sowie von 13.00 Uhr bis 15.00 uhr ruhestörenden Lärm, verursacht durch Zimmerlutstärke überschreitendes Herumtrampeln auch im treppenhaus, Gespräche, Singen, Türenschmeißen und sonstige übermäßig geräuscherzeugende Tätigkeiten zu unterlassen. Das ist in jedem besseren Mietrechtsbuch nachzulesen, nebst der entsprechenden Entscheindung des Bundesgerichtshofes dazu. Der Vermieter hat für die Abstellung der Lärmstörung zu sorgen. (Urteil des LG Hannover ZMR 1969, 281).

Trotz mehrmaliger Aufforderungen und Beschwerden der Mitbewohner der Mietpartein Zschirlaer Blick 12 (angrenzende Wohnpartein) und 13 sowie ohne Achtung des Gebotes der Rücksichtnahme, sich an die im Mietvertrag vereinbarten Klauseln zu halten, brachten keinerlei erfolg bei Hernn XXXX und Frau XXXX.

Die dauernden Lärmbeeinträchtigungen stellen eine erhelblcihe Beeinträchtigung der Wohnqualität der Wohnungen dar. Die nächtliche Nachtruhe wird fast jede Nacht gestört, die Ruhestörungen sind massiv und häufig. Das Verhalten wurde als mutmaßlich gedeutet, da keine Besserung eintritt und vorallem nach 22 Uhr keine Rücksichtnahme erfolgt. Hierbei wurde auch das Verhalten im treppenhaus (Getrampel, Dreckspuren und Geländervibrationen) bemängelt. Die Mieter Herr XXXX und Frau XXXX waren bei persönlicher Ansprache leider nicht bereit, sich rücksichtsvoller zu verhalten.

Herr XXXX und Frau XXXX, dies ist eine letzte Aufforderung und Verwarnung, sich an die vereinbarten Klauseln im Meitvertrag zu halten. Sorgen sie für die Abstellung der Lärmstörungen! Andernfalls sind wir dazu gezwungen, die polizei zu verständigen, um Sie zur Einhaltung eines Vertragsgemäßen Verhalten zu bewegen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Hausverwaltung


Über dieses Schreiben rege ich mich jedes Mal mehr auf wenn ich es lese. Diese aus der Luft gegriffenen Anschuldigungn.

Meist gehen ich mit meiner Freundin vor 22 Uhr ins Bett, da frage ich mich wie wir fast jede nacht die Nachtruhe stören sollen.
Genauso wenig trampeln wir durch das Treppenhaus und hinterlassen Dreck. Es kann vielleicht ab und an vorkommen, das wenn ich meinen Wochenendeinkauf erledige und ich mit 2 vollgepackten Taschen die Treppe hinauf laufe, auch mal an das Treppengeländer Stoße.

Ein weiterer Punkt ist mehrmalige Aufforderung nach der es keine Besserung gab. Es stimmt das unsere Nachbarn 2 mal in 1,5 Jahren bei uns geklingelt haben weil wir zu laut waren. Das eine mal war die Musik zu laut (haben wir dann sofort aus gemacht) und das andere Mal hatte ich vergessen beim Spielen die Kopfhörer aufzusetzten (habe ich dann auch sofort gemacht) Danach ist nichts der gleichen wieder passiert.

Ich frage mich echt warum manche Menschen so feige und hinterhältig sind soetwas zu machen.

Das geht doch schon in Richtung üble Nachrede (zumindest meiner Auffassung nach)

Naja, vielleicht hat einer von euch ja einen guten Rat für mich

Einen schönen Abend noch

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9911 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von bashn):
Naja, vielleicht hat einer von euch ja einen guten Rat für mich
Informiert euren Vermieter über den Aushang und bittet ihn, eine Klarstellung zu verfassen und aufzuhängen. Viel mehr wird man wohl nicht tun können, da man dem Nachbarn wahrscheinlich nichts beweisen kann.

Und natürlich sollte man sich an die Hausordnung halten. Steht da wirklich noch etwas von Mittagsruhe zwischen 13:00 und 15:00 Uhr? Ich dachte, das wäre nahezu überall abgeschafft.

PS: Schau mal hier nach http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/muster/beschwerde.htm. Die haben sich bei einem Musterbrief im Internet bedient ...

-- Editiert von cauchy am 21.04.2017 21:49

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Steht da wirklich noch etwas von Mittagsruhe zwischen 13:00 und 15:00 Uhr? Ich dachte, das wäre nahezu überall abgeschafft.


Eine Mittagsruhe-Regelung ist in den meisten Satzungen der Kommunen nicht mehr vorhanden.
Diese öffentlich-rechtlichen Regelungen muss JEDER einhalten, auch wenn das nicht explizit im Mietvertrag vereinbart ist (z.B. auch die Nachtruhe).
Hier mal ein Beispiel einer solchen kommunalen Satzung
https://eservice2.gkd-re.de/bsointer120/DokumentServlet?dokumentenname=120l0404.pdf
Eine mietvertragliche Regelung kann aber weitergehende Regelungen beinhalten und ist dann im Verhältnis Vermieter sich den Popo damit abwischen.
Aufregen bringst nichts.
Nur wenn der Verfasser beweisbar feststehen würde, könnte man dagegen vorgehen (anwaltliche Unterlassungserklärung).
Es bleibt also wirklich nur: den Vermieter informieren, dass sich da einer Rechte anmasst, die ihm nicht zustehen, dass der Unbekannte damit den Hausfrieden stört und dass die Vorwürfe nicht zutreffen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

der Brief grenzt schon an Nötigung (Strafgesetzbuch § 240 Nötigung).

Zusammen mit dem, dass eine Identität vorgetäuscht wurde. Und der Absender gefälscht.

wer ist denn "die Hausverwaltung", soll das der Vermieter sein? Er hätte dann die Möglichkeit Anzeige zu erstatten. Fühlten sich die anderen Mieter tatsächlich auch gestört, oder sind da nur in einer Wohnung Mimosen ?

Signatur:

Viele Grüße Chylla

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen