Mieter eines Hauses / Gebäudeversicherung

16. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
gurgelhals
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 50x hilfreich)
Mieter eines Hauses / Gebäudeversicherung

Hallo,

ein kurze Frage:

Kann ein Mieter/Pächter eines ganzen Hauses direkt eine Gebäudeversicherung abschliessen, oder darf nur allein der Eigentümer des Hauses das Haus versichern?

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Probleme mit der Versicherung?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

In der Praxis wohl kaum relevant.

Normalerweise hat der Vermieter /Eigentümer in der Regel bereits eine Versicherung: d.h. eine zweite ist nicht möglich (nicht erlaubt)

Ansonsten, wenn das nicht der Fall ist, spräche mit Zustimmung des Vermieters da mE nichts gegen

MFG

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#2
 Von 
gurgelhals
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 50x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Soviel ich weiß darf nur der Eigentümer die Gebäudevers. abschliessen, schon vor allem wegen, im Falle eines Schadens und der Regulierung (Erstattung der Reparaturkosten, usw.).
Deswegen wollte ich hier im Forum kurz anfragen, ob es jemand genauer weiß.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Soviel ich weiß darf nur der Eigentümer die Gebäudevers. abschliessen, schon vor allem wegen, im Falle eines Schadens und der Regulierung (Erstattung der Reparaturkosten, usw.).



Die Gebäudeversicherung sichert ja nur das Risiko für das Eigentum des Vermieters ab.

Für den Mieter macht es gar keinen Sinn ein Risiko abzusichern, das er gar nicht hat. Ihm gegenüber muss der Vermieter die Mietsache sowieso instand halten.

Die Prämie des Vermieters für die Gebäudeversicherung ist umlagefähig, d.h. in aller Regel zahlt sie der Mieter zumindest anteilig bereits.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat:
Soviel ich weiß darf nur der Eigentümer die Gebäudevers. abschliessen


Nö.

Hier muss zwischen Miete und Pacht unterschieden werden.

Bei verpachteten Gebäuden wird oftmals eine Versicherungspflicht vertraglich auf den Pächter übertragen.

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-- Editiert spatenklopper am 16.06.2014 21:03

-- Editiert spatenklopper am 16.06.2014 21:03

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#5
 Von 
Kenny222
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 48x hilfreich)

Guten Tag,

so wie der Fall hier beschrieben ist, wird keine Gebäudeversicherung den Mieter schützen, da er nicht der Besitzer des Hauses ist. Wie hier schon oft richtig geschrieben wurde, muss der Besitzer oder der Vermieter eine Versicherung abschließen. Gängige Praxis ist es die Kosten auf die Mietparteien aufzuteilen.Laut [SPAM GELÖSCHT] kann der Mieter diese Zahlungen nicht steuerlich geltend machen. Ebenfalls hat er kein Entscheidungsrecht bei der Auswahl der Versicherung und dessen Tarif.

-- Editiert von Moderator am 12.05.2015 00:20

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
wird keine Gebäudeversicherung den Mieter schützen, da er nicht der Besitzer des Hauses ist.

Doch, der Mieter ist Besitzer des Hauses



Zitat:
Wie hier schon oft richtig geschrieben wurde, muss der Besitzer

Nein, das wurde hier nicht geschriben, weil es eben nicht richtig ist.



Wenn Du für Deinen SPAM schon einen 1 Jahr alten Beitrag aus der Versenkung ausgräbst, dann bette den doch bitte nicht auch noch in solche Inkopentenz ein...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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