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Mieter dürfen bei falschen Wohnflächenangaben kündigen

AFP VOM 29.4.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 2489 Aufrufe
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Miete

BGH: Differenz muss mehr als zehn Prozent betragen

Mieter dürfen fristlos kündigen, wenn die tatsächliche Wohnfläche kleiner ist als im Mietvertrag genannt. Die Differenz muss allerdings mehr als 10 Prozent betragen und die Mieter kündigen, sobald sie die Abweichung erkannt haben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Im aktuellen Fall hatte ein Mieter fristlos gekündigt, nachdem er festgestellt hatte, dass die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche von etwa 100 Quadratmetern in Wirklichkeit um 22,6 Prozent unterschritten wurde. Zudem forderte er die Rückzahlung überzahlter Miete in Höhe von rund 5000 Euro.

Der BGH gab dem Mieter nun im Gegensatz zur Vorinstanz Recht. Bei einer Abweichung der Wohnraumfläche von mehr als zehn Prozent liege ein "wichtiger Grund" für eine fristlose Kündigung vor. Der Mieter müsse insoweit auch nicht begründen, warum ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.

29. April 2009 - 12.14 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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